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85

Zolltarifkapitel 85

Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)

850110
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Motoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W
Zoll:0-4,7%
850133
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, Gleichstromgeneratoren >75 kW aber ≤375 kW
Zoll:0-2,7%
850152
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), andere Wechselstrommotoren, mehrphasig, mit einer Leistung von mehr als 750 W, jedoch nicht mehr als 75 kW
Zoll:0-2,7%
850153
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), andere Wechselstrommotoren, mehrphasig, mit einer Leistung von mehr als 75 kW
Zoll:0-2,7%
850161
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Wechselstromgeneratoren (Drehstromgeneratoren), ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, mit einer Leistung von nicht mehr als 75 kVA
Zoll:0-2,7%

Was umfasst Position 8501 des Zolltarifs?

Position 8501 umfasst Elektromotoren und Generatoren (Wechselstrommaschinen), ausgenommen Stromerzeugungsaggregate. Sie gilt für Gleichstrommotoren, Wechselstrommotoren (ein- und dreiphasig), Universalmotoren und Generatoren. Die Zollsätze variieren je nach Motortyp und Leistung. Produkte müssen die Maschinenrichtlinie, LVD, EMC und CE-Kennzeichnung einhalten. Elektromotoren unterliegen der Ökodesign-Verordnung über Mindesteffizienzklassen (IE3/IE4). Polen ist ein bedeutender Markt für Elektromotoren, die in Industrie, Automobil und Bau eingesetzt werden. Position 8501 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8501 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8501 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8501

Die Zollsätze variieren je nach Motortyp und Leistung. Zollsätze variieren - KN-Unterposition je nach Motortyp und Leistung prüfen. Elektromotoren müssen Mindestenergieeffizienzklassen IE3 oder IE4 erfüllen (Ökodesign-Verordnung). CE-Kennzeichnung und Konformität mit Maschinen-, LVD- und EMC-Richtlinien erforderlich. Motoren für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) erfordern zusätzliche Zertifizierung. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8501 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8501 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8501 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8501 - worauf ist zu achten

Position 8501 umfasst Elektromotoren und Generatoren. Entscheidend: Ausgangsleistung und Stromart (DC/AC) bestimmen die Unterposition. Umfasst Schrittmotoren, Servomotoren und Lichtmaschinen. In eine Maschine eingebaute Motoren werden mit der Maschine eingereiht. Häufiger Fehler: Stromerzeugungsaggregate (Motor + Generator) sind 8502, nicht 8501.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Elektromotoren und Generatoren in die EU?
Die Zollsätze für Elektromotoren und Generatoren der Position 8501 variieren je nach Motortyp und Leistung. Gleichstrommotoren, Wechselstrommotoren (ein- und dreiphasig), Universalmotoren und Generatoren unterliegen differenzierten Sätzen über zahlreiche Unterpositionen. Kleinmotoren (unter 750 W) können andere Sätze haben als große Industriemotoren. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestimmung der Stromart, der Ausgangsleistung und der Motorbauart. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Zertifikate sind für die Einfuhr von Elektromotoren erforderlich?
Die Einfuhr von Elektromotoren erfordert eine Zollanmeldung mit KN-Code (Position 8501), eine Handelsrechnung, ein Ursprungszeugnis, CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Motoren müssen die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie (LVD) und die EMV-Richtlinie (EMC) einhalten. Elektromotoren unterliegen der Ökodesign-Verordnung über Mindesteffizienzklassen (IE3/IE4). Die Dokumentation muss technische Spezifikationen, Effizienzklassenbezeichnung und Typenschilddaten umfassen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Elektromotoren zu beachten - Effizienzklassen?
Gemäß der Ökodesign-Verordnung müssen in die EU eingeführte Elektromotoren Mindestenergieeffizienzklassen IE3 (für Dreiphasenmotoren 0,75-1000 kW) oder IE4 je nach Leistungsbereich erfüllen. Motoren, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die Zollkontrolle überprüft CE-Kennzeichnung, Effizienzklasse auf dem Typenschild und technische Dokumentation. Die Verpackung muss die Motoren vor Feuchtigkeit und Erschütterungen beim Transport schützen. Dies betrifft Waren der Position 8501 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.