85011000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Motoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W
Untercodes (4)
85011010Zoll: 0-4,7%
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Motoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W, Synchronmotoren mit einer Leistung von nicht mehr als 18 W
85011091Zoll: 0-2,7%
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Motoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W, andere, Universalmotoren (AC/DC)
85011093Zoll: 0-2,7%
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Motoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W, andere, Wechselstrommotoren
85011099Zoll: 0-2,7%
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Motoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W, andere, Gleichstrommotoren
Umfang der Unterposition 850110 - Elektromotoren mit Leistung bis 37,5 W
Die Unterposition 850110 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Elektromotoren mit einer Ausgangsleistung von höchstens 37,5 W. Es handelt sich um Miniaturantriebe, die in Unterhaltungselektronik, Gebäudeautomation, Medizintechnik, Spielzeug, Computerlüftern, Laufwerken und Positioniersystemen eingesetzt werden. Typische Bauformen sind Gleichstrom-Bürstenmotoren (DC), Schrittmotoren, bürstenlose Gleichstrommotoren (BLDC) sowie kleine AC-Synchronmotoren, die über Steuerkreise aus dem Netz gespeist werden. Die Einreihung in Unterposition 850110 basiert ausschließlich auf der Ausgangsleistung, unabhängig von der Stromart (AC oder DC). Die Ausgangsleistung wird an der Motorwelle unter Nennbedingungen gemessen, die vom Hersteller angegeben werden. Motoren mit einer Leistung über 37,5 W werden in andere Unterpositionen der Position 8501 eingereiht, abhängig von Stromart und Leistungsbereich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Motor und einem Servomechanismus mit integrierter Steuerelektronik - ein kompletter Servomechanismus kann einer anderen Einreihung unterliegen. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6, unter Berücksichtigung der Anmerkungen zu Kapitel 85 der KN.
Einfuhrvorschriften und Konformitätsanforderungen für Motoren der Unterposition 850110
Die Einfuhr von Elektromotoren mit einer Leistung bis 37,5 W in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Elektromotoren können der RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) unterliegen, die die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und anderen gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) verpflichtet Hersteller und Einführer von Elektrogeräten zur Sammlung und zum Recycling. Die Ökodesign-Verordnung kann Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bestimmter Motorkategorien stellen, wobei Motoren unter 120 W grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/1781 für Induktionsmotoren ausgenommen sind. Die Niederspannungsrichtlinie LVD (2014/35/EU) und die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) können für Fertiggeräte mit diesen Motoren gelten. Waren aus Kapitel 85 unterliegen nicht dem CBAM. Einfuhrdokumente: Handelsrechnung, Beförderungsdokument und technische Spezifikation des Motors.
Zollsätze und Handelspräferenzen für Unterposition 850110
Die aktuellen MFN-Zollsätze für Elektromotoren der Unterposition 850110 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Motoren können im Rahmen des Informationstechnologie-Abkommens (ITA) für einen Zollsatz von 0 % in Frage kommen, wenn sie Bestandteile von IT-Geräten sind - dies ist auf der Ebene des 10-stelligen TARIC-Codes zu verifizieren. Präferenzzollsätze sind im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar, darunter CETA mit Kanada, EPA mit Japan, EU-Korea, EVFTA mit Vietnam und TCA mit dem Vereinigten Königreich. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines Ursprungsnachweises (EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Eintrag). Einführer sollten im TARIC prüfen, ob für Motoren aus bestimmten Ursprungsländern Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können Sanktionsbeschränkungen unterliegen. Bei jeder Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben. TARIC-Codes auf 10-stelliger Ebene können sich bei jährlichen Nomenklatur-Aktualisierungen ändern.
Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren 8501 10
Elektromotoren unter 8501 10 unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 mit Mindestanforderung IE3 oder IE4 für Drehstrommotoren. Seit 1. Juli 2023 müssen Motoren 75–200 kW IE4 erfüllen. MFN-Zollsatz: 2,7%. Eine CE-Konformitätserklärung (Niederspannung + EMV) und Ökodesign-Dokumentation sind erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet man einen Motor der Unterposition 850110 von einem Servomechanismus oder Schrittmotor mit Elektronik?
Unterposition 850110 umfasst Elektromotoren als eigenständige Antriebseinheiten mit einer Leistung bis 37,5 W, unabhängig vom Typ (DC-Bürsten, BLDC, Schrittmotor, AC-Synchron). Entscheidendes Kriterium ist die Wellenausgangsleistung von höchstens 37,5 W. Ist der Motor mit Steuerelektronik, Encoder und Mechanik zu einem kompletten Servoantrieb integriert, kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein, z. B. unter Position 8501 oder 8537. Ein Schrittmotor ohne integrierte Elektronik wird standardmäßig unter 850110 eingereiht, sofern die Leistung 37,5 W nicht überschreitet. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Unterliegen Miniatur-Elektromotoren der Unterposition 850110 den Ökodesign-Anforderungen?
Die Verordnung (EU) 2019/1781 legt Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren fest, betrifft jedoch hauptsächlich dreiphasige Induktionsmotoren mit einer Nennleistung von 0,12 kW (120 W) bis 1000 kW. Motoren mit einer Leistung bis 37,5 W der Unterposition 850110 liegen unterhalb dieser Schwelle und unterliegen grundsätzlich nicht den Mindestenergieeffizienzanforderungen dieser Verordnung. Die aktuelle Gesetzgebung sollte jedoch überwacht werden, da die Europäische Kommission den Anwendungsbereich der Ökodesign-Vorschriften sukzessive erweitert. Spezialmotoren, etwa für Medizinprodukte oder Luftfahrtanwendungen, können gesonderten Ausnahmen unterliegen.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von Motoren bis 37,5 W in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Motoren der Unterposition 850110 sind erforderlich: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Ausgangsleistung, Spannung, Motortyp, Verwendungszweck), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie technische Spezifikation des Herstellers. Für Präferenzzollsätze ist eine EUR.1-Bescheinigung, eine Erklärung auf der Rechnung oder ein REX-Eintrag erforderlich. Je nach Endverwendung können RoHS-2-Konformitätsnachweise (Herstellererklärung) und CE-Dokumentation für das Fertiggerät verlangt werden. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor der Zollabfertigung im TARIC zu überprüfen.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Motoren unter 8501 10?
Motoren unter 8501 10 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1781. Drehstrommotoren müssen IE3 oder IE4 erfüllen, abhängig von Leistung und Inverkehrbringungsdatum.
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