Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Wechselstromgeneratoren (Drehstromgeneratoren), ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, mit einer Leistung von nicht mehr als 75 kVA, mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA, jedoch nicht mehr als 75 kVA
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Wechselstromgeneratoren (Drehstromgeneratoren), ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, mit einer Leistung von nicht mehr als 75 kVA, mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA, jedoch nicht mehr als 75 kVA
Handelspräferenzen(58)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| ALAlbanien | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| BABosnien und Herzegowina | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| ECEcuador | 0% |
| CIElfenbeinküste | 0% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen - zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
DC fuel cell generator for hydrogen vehicles
Mid-drive motor for e-bike
Brushless DC motor with gearbox
AC servo motor with gearbox, 1200W
DC motor unit for desk height adjustment
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.