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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)

Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), Wechselstromgeneratoren (Drehstromgeneratoren), ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, mit einer Leistung von nicht mehr als 75 kVA

Umfang der Unterposition 850161 - Wechselstromgeneratoren bis 75 kVA

Die Unterposition 850161 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Wechselstromgeneratoren (Drehstromgeneratoren) mit einer Scheinleistung von höchstens 75 kVA. Diese Generatoren wandeln mechanische Energie (von einem Verbrennungsmotor, einer Wasserturbine, Windturbine oder einem anderen Antrieb) in elektrische Wechselstromenergie um. Im Bereich bis 75 kVA dienen sie als Notstromgeneratoren, Generatoren für Kleinaggregate, Generatoren für kleine Wasser- und Windkraftanlagen sowie Schweißgeneratoren. Typische Bauformen sind Synchrongeneratoren mit elektromagnetischer Erregung oder Permanentmagneten. Die Einreihung erfordert die Bestätigung, dass es sich um einen AC-Generator (keinen Motor) mit Scheinleistung bis 75 kVA handelt. Die Scheinleistung wird in kVA ausgedrückt, nicht in kW - sie umfasst sowohl Wirk- als auch Blindleistung. Generatoren über 75 kVA werden unter 850162–850164 eingereiht. Die Einreihung folgt den AV 1 und 6 und den Anmerkungen zu Kapitel 85.

Regulatorische Anforderungen für AC-Generatoren bis 75 kVA

Die Einfuhr von AC-Generatoren der Unterposition 850161 in die EU erfordert eine Zollanmeldung mit korrektem KN-Code und EORI-Nummer. Synchrongeneratoren unterliegen der LVD-Richtlinie (2014/35/EU) für Spannungen 50–1000 V AC. Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) betrifft elektromagnetische Emission und Störfestigkeit. Generatoren als Teil eines Stromaggregats unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 als Gesamtheit mit dem Antriebsmotor. Harmonisierte Normen IEC 60034 (rotierende Maschinen) und ISO 8528 (Stromerzeugungsaggregate) definieren die technischen Anforderungen. Generatoren für Schiffsanwendungen können eine Klassifikationsgesellschaftszertifizierung erfordern. CBAM findet keine Anwendung. RoHS 2 und WEEE haben begrenzte Anwendung auf industrielle Generatoren. Dokumentation: Handelsrechnung, Spezifikation, Beförderungsdokument.

Zollsätze und Handelspräferenzen für AC-Generatoren bis 75 kVA

Die MFN-Zollsätze für AC-Generatoren der Unterposition 850161 sind im TARIC zu überprüfen. Präferenzzollsätze im Rahmen von FTA (CETA, EPA, EVFTA, TCA) erfordern die Einhaltung der Ursprungsregeln. Kleingeneratoren werden hauptsächlich aus China, Indien, Japan und europäischen Ländern importiert. Die Nachfrage nach Not- und Reservegeneratoren steigt aufgrund des wachsenden Bewusstseins für die Sicherung der Stromversorgung kritischer Infrastruktur. Generatoren für kleine erneuerbare Energieanlagen (Mikro-Hydro, kleine Windturbinen) bilden ein wachsendes Marktsegment. Einführer sollten im TARIC aktuelle Handelsmaßnahmen prüfen. Einfuhren aus sanktionierten Ländern unterliegen Beschränkungen. Mehrwertsteuer wird erhoben.

Einfuhranforderungen für Generatoren 8501 61

Elektrische Generatoren unter 8501 61 werden in der konventionellen und erneuerbaren Energieerzeugung eingesetzt. MFN-Zollsatz: 2,7%. CE-Konformität (Niederspannung + EMV) ist erforderlich. Windkraftgeneratoren unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen kVA und kW bei der Einreihung von Generatoren der 850161?
Die Leistung von AC-Generatoren wird in kVA (Kilovoltampere) ausgedrückt, was die Scheinleistung einschließlich Wirkleistung (kW) und Blindleistung (kvar) darstellt. Die Wirkleistung in kW ist niedriger als die Scheinleistung in kVA und hängt vom Leistungsfaktor (cos φ) der Last ab: kW = kVA × cos φ. Bei der zolltariflichen Einreihung von AC-Generatoren wird kVA als Leistungsmaß verwendet, während für Motoren die Wellenausgangsleistung in kW gilt. Die korrekte Bestimmung der Leistung in kVA ist entscheidend: bis 75 kVA fällt unter 850161, über 75 kVA bis 375 kVA unter 850162.
Unterliegt ein separat vom Motor importierter AC-Generator einem eigenen Zoll?
Ja, ein als eigenständiges Bauteil importierter AC-Generator wird unter Unterposition 850161 (bis 75 kVA) eingereiht und unterliegt dem für Generatoren geltenden Zollsatz. Ein komplettes Stromaggregat (Motor + Generator + Rahmen) wird unter Position 8502 als Einheit eingereiht. Werden Generator und Motor zusammen als Teile desselben Aggregats importiert, aber in Einzelteilen, kann die Einreihung die Anwendung der AV 2a (unvollständige Waren) erfordern. Zollsätze im TARIC überprüfen.
Welche technischen Normen gelten für AC-Generatoren der Unterposition 850161?
AC-Generatoren unterliegen den Normen IEC 60034 (rotierende elektrische Maschinen) mit Nenndaten, Isolationsklassen (B, F, H), Schutzarten (IP), Kühlmethoden (IC) und Betriebsarten (S1-S10). Stromerzeugungsaggregate unterliegen ISO 8528 mit Betriebsklassen, Spannungs- und Frequenztoleranzen. Marinegeneratoren erfordern Klassifikationsgesellschaftszertifizierung. EN/IEC-Normen bilden die Grundlage für CE-Konformitätserklärungen. Zollsätze im TARIC überprüfen.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Motoren unter 8501 61?
Motoren unter 8501 61 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1781. Drehstrommotoren müssen IE3 oder IE4 erfüllen, abhängig von Leistung und Inverkehrbringungsdatum.