Zum Hauptinhalt springen
85013100
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)

Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaikgeneratoren, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W

Umfang der Unterposition 850131 - DC-Motoren mit Leistung bis 750 W

Die Unterposition 850131 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Gleichstrommotoren (DC) mit einer Ausgangsleistung von höchstens 750 W (0,75 kW). Diese Kategorie umfasst eine breite Palette von Bauformen: Bürstenmotoren mit Permanentmagneten, Bürstenmotoren mit elektromagnetischer Erregung, bürstenlose Gleichstrommotoren (BLDC) sowie DC-Schrittmotoren in diesem Leistungsbereich. DC-Motoren bis 750 W werden in der Industrieautomation, Robotik, in elektrischen Kleinfahrzeugen (Roller, E-Bikes), Lüftungssystemen, Tor- und Rolladenantrieben, Pumpen und Förderanlagen eingesetzt. Wesentliche Einreihungskriterien: Der Motor muss ausschließlich mit Gleichstrom betrieben werden (kein Universalmotor AC/DC - dieser wird unter 850120 eingereiht) und die Wellenausgangsleistung darf 750 W nicht überschreiten. DC-Motoren mit 750 W bis 75 kW werden unter 850132 eingereiht. Die Ausgangsleistung wird an der Welle unter den vom Hersteller angegebenen Nennbedingungen gemessen. Ein Motor-Generator (Dynamo) wird als Generator unter den Unterpositionen 850171 oder 850172 eingereiht. Die Einreihung folgt den AV 1 und 6.

EU-Vorschriften für die Einfuhr von DC-Motoren bis 750 W

Die Einfuhr von DC-Motoren der Unterposition 850131 in die EU erfordert eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code und der EORI-Nummer des Einführers. Diese Motoren können der RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) als Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen - der Einführer sollte eine RoHS-Konformitätserklärung des Herstellers vorhalten. Die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) verpflichtet Hersteller und Einführer von Fertiggeräten mit diesen Motoren. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 legt Mindestenergieeffizienzanforderungen für Elektromotoren fest, betrifft jedoch hauptsächlich dreiphasige Induktionsmotoren - DC-Motoren sind grundsätzlich ausgenommen. Die LVD-Richtlinie (2014/35/EU) gilt für Geräte mit 75–1500 V DC, was DC-Motoren mit höheren Spannungen einschließen kann. Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) gilt für Fertiggeräte. Motoren für Elektrofahrzeuge können zusätzlichen Typgenehmigungsanforderungen unterliegen. CBAM gilt nicht für Elektromotoren aus Kapitel 85. Einfuhrdokumente: Handelsrechnung, technische Spezifikation mit Nenndaten, Beförderungsdokument.

Zollsätze und Handel mit DC-Motoren der Unterposition 850131

Die MFN-Zollsätze für DC-Motoren bis 750 W der Unterposition 850131 sind vor jeder Zollabfertigung im TARIC zu überprüfen. DC-Motoren für IT-Geräte können für einen ITA-Satz von 0 % in Frage kommen - dies gilt z. B. für Computerlüftermotoren oder Laufwerksmotoren. Präferenzzollsätze sind im Rahmen von EU-FTA verfügbar: CETA (Kanada), EPA (Japan), EU-Korea, EVFTA (Vietnam), TCA (Vereinigtes Königreich). Die Ursprungsregeln müssen erfüllt und ein Ursprungsnachweis vorgelegt werden. China ist der führende Exporteur von DC-Kleinmotoren - Einführer sollten im TARIC die aktuellen Handelsmaßnahmen für diese Herkunft prüfen. Die wachsende Nachfrage nach BLDC-Motoren für Elektrofahrzeuge und IoT-Geräte beeinflusst die Handelsdynamik in dieser Unterposition. DC-Motoren für E-Roller und E-Bikes bilden einen erheblichen Anteil des EU-Einfuhrvolumens. Einfuhren aus sanktionierten Ländern erfordern die Überprüfung aktueller Beschränkungen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer erhoben. Der korrekte 10-stellige TARIC-Code ist vor der Abfertigung zu ermitteln.

Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren 8501 31

Elektromotoren unter 8501 31 unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 mit Mindestanforderung IE3 oder IE4 für Drehstrommotoren. Seit 1. Juli 2023 müssen Motoren 75–200 kW IE4 erfüllen. MFN-Zollsatz: 2,7%. Eine CE-Konformitätserklärung (Niederspannung + EMV) und Ökodesign-Dokumentation sind erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein bürstenloser Gleichstrommotor (BLDC) unter Unterposition 850131 eingereiht?
Ja, bürstenlose Gleichstrommotoren (BLDC) mit einer Wellenausgangsleistung bis 750 W werden unter Unterposition 850131 eingereiht, da sie aus zolltariflicher Sicht Gleichstrommotoren sind. Obwohl BLDC-Motoren technisch eine elektronische Kommutierung verwenden, bleiben sie hinsichtlich der Stromversorgung und der tariflichen Einreihung DC-Motoren. Entscheidendes Kriterium ist die Wellenausgangsleistung von höchstens 750 W und der Gleichstrombetrieb. Ist ein BLDC-Motor mit Wechselrichter und Steuerelektronik zu einer Einheit integriert, kann die Einreihung eine Analyse nach AV 3b erfordern. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Wie wird die Ausgangsleistung eines DC-Motors für die zolltarifliche Einreihung korrekt bestimmt?
Die Ausgangsleistung eines DC-Motors der Unterposition 850131 ist die mechanische Leistung, gemessen an der Welle unter den vom Hersteller auf dem Typenschild oder im Datenblatt angegebenen Nennbedingungen (Dauerbetrieb). Es handelt sich nicht um die elektrische Eingangsleistung, die aufgrund von Verlusten höher ist. Bei Motoren mit mehreren Betriebsarten (z. B. S1, S2, S3 nach IEC 60034) bezieht sich die Nennleistung auf den Dauerbetrieb S1. Die korrekte Leistungsbestimmung ist entscheidend: Bis 750 W fällt unter 850131, über 750 W bis 75 kW unter 850132.
Unterliegen DC-Motoren für Elektrofahrräder der Unterposition 850131 zusätzlichen Vorschriften?
DC-Motoren für Elektrofahrräder, die als eigenständige Bauteile unter Unterposition 850131 eingereiht werden, unterliegen den üblichen Einfuhranforderungen. Komplette Elektrofahrräder mit eingebautem Motor werden jedoch unter Position 8711 als Krafträder oder 8712 als Fahrräder eingereiht, je nach Leistung und Unterstützungsmodus. Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 regelt die Typgenehmigung von Zweiradfahrzeugen. Fahrräder mit Tretunterstützung bis 250 W und 25 km/h (Pedelecs) fallen unter die Maschinenrichtlinie. Ein separat als Ersatzteil eingeführter Motor benötigt keine Fahrzeugtypgenehmigung.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Motoren unter 8501 31?
Motoren unter 8501 31 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1781. Drehstrommotoren müssen IE3 oder IE4 erfüllen, abhängig von Leistung und Inverkehrbringungsdatum.