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96032100
VERSCHIEDENE WARENBesen, Bürsten (einschließlich Bürsten als Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen), von Hand geführte mechanische Fußbodenkehrmaschinen, ohne Motor, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Büschel und Bündel zum Herstellen von Besen oder Bürsten; Farbkissen und -rollen; Gummiabzieher (ausgenommen Abzieher mit Rollen)

Besen, Bürsten (einschließlich Bürsten als Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen), von Hand geführte mechanische Fußbodenkehrmaschinen, ohne Motor, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Büschel und Bündel zum Herstellen von Besen oder Bürsten; Farbkissen und -rollen; Gummiabzieher (ausgenommen Abzieher mit Rollen), Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürsten und andere Toilettenbürsten für die Körperpflege, einschließlich solcher Bürsten als Teile von Apparaten, Zahnbürsten, einschließlich Zahnprothesenbürsten

EU-Regelzollsatz
3.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty3.7%R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold685/24-1

Interdental brushes with plastic handle

MetallGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold987/24-1

Pet finger toothbrush with massage nubs

KunststoffGRI 1GRI 3cGRI 6
DEgold851/25-1

Electric toothbrush heads in blister pack

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
ESgold24SOL468

Manual toothbrush with toothpaste dispenser handle

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
FRgold24-05522

Baby toothbrush made of silicone

SilikonGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst der CN-Code 960321?

Der CN-Code 960321 erfasst Zahnbürsten, einschließlich Bürsten zur Reinigung von Zahnprothesen und Zahnspangen. Diese Unterposition gehört zur Position 9603 der Kombinierten Nomenklatur, die Besen, Bürsten, Pinsel und ähnliche Artikel zum Kehren, Reinigen oder Malen umfasst. Die Unterposition umfasst Handzahnbürsten aller Art — Erwachsenen- und Kinderzahnbürsten, Einweg- und Mehrwegmodelle — aus beliebigen Materialien einschließlich Kunststoff, Bambus, Holz, recycelten Polymeren oder biologisch abbaubarer Materialien. Das entscheidende Einreihungsmerkmal für CN 960321 ist der bestimmungsgemäße Verwendungszweck: die Reinigung von Zähnen, Zahnfleisch oder Prothesenoberflächen — nicht das Material der Bürste oder deren Design. Elektrische Zahnbürsten als vollständige Geräte mit Elektromotor werden typischerweise in Kapitel 85 (Unterposition 8509 80 oder ähnlich) und nicht unter CN 960321 eingereiht. Einzeln verkaufte Aufsatzköpfe für elektrische Zahnbürsten können unter CN 960321 oder als Teile in Kapitel 85 eingereiht werden — eine vZTA-Auskunft schafft hier bindende Rechtssicherheit für 3 Jahre. Die Erläuterungen zum HS für Position 9603 unterscheiden Zahnbürsten ausdrücklich als eigene Kategorie innerhalb der Körperpflegebürsten, abgegrenzt von Interdentalbürsten.

Einfuhranforderungen und Produktsicherheit für Zahnbürsten — CN 960321

Die Einfuhr von Zahnbürsten der CN-Unterposition 960321 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex und den EU-Produktsicherheitsvorschriften. Zahnbürsten kommen mit den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung und müssen die Anforderungen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) erfüllen. Erzeugnisse dürfen keine chemischen Stoffe in Konzentrationen enthalten, die die gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegten Grenzwerte überschreiten, einschließlich beschränkter Stoffe aus Anhang XVII der REACH-Verordnung und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) der REACH-Kandidatenliste. Der in der EU ansässige Einführer trägt die Verantwortung für die Produktkonformität mit den EU-Anforderungen, auch wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist. Zahnbürsten müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein — die Etikettierungssprache muss dem Zielmarkt entsprechen und Angaben zum Hersteller oder verantwortlichen EU-Vertreter, zum Verwendungszweck und zu Warnhinweisen enthalten. Bei der Einfuhr sind eine Handelsrechnung, ein Beförderungsdokument und eine EORI-Nummer erforderlich. Die Zollanmeldung muss den korrekten TARIC-Code enthalten. Zahnbürsten mit Bambusgriffen können je nach Verarbeitungsgrad des Bambusses phytosanitären Kontrollen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen.

Einreihung von Zahnbürsten unter CN 960321 — wesentliche Aspekte

Die Einreihung unter CN-Code 960321 gilt ausschließlich für Bürsten, die bestimmungsgemäß für die Mundhygiene verwendet werden. Elektrische Zahnbürsten als vollständige Funktionsgeräte mit Elektromotor werden typischerweise in der Unterposition 8509 80 in Kapitel 85 (elektrische Haushaltsgeräte) und nicht unter CN 960321 eingereiht. Einzeln verkaufte Aufsatzköpfe für elektrische oder Schallzahnbürsten können unter CN 960321 (als Zahnbürsten) oder in Kapitel 85 als Teile eingereiht werden — die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Artikels ab und sollte durch eine vZTA rechtsverbindlich bestätigt werden. Mehrfunktionsbürsten, die Zahn- und Zungenreinigungsfunktion kombinieren, sind nach ihrer Hauptfunktion einzureihen. Interdentalbürsten zur Reinigung der Zahnzwischenräume können unter CN-Code 960329 (andere Körperpflegebürsten) statt unter 960321 eingereiht werden. Einführer sollten sicherstellen, dass die Zollanmeldungen eine genaue, unmissverständliche Produktbeschreibung enthalten, insbesondere den Verwendungszweck und das Material. Für Bambuszahnbürsten kann je nach Bambusbearbeitungsmethode eine phytosanitäre Dokumentation erforderlich sein — dies ist vor der ersten Einfuhr mit der zuständigen Pflanzenschutzbehörde zu klären.

Einreihung und Einfuhr von Zahnbürsten Prothesenbürsten – Unterposition KN 9603

Die Unterposition KN 9603 21 umfasst Zahnbürsten Prothesenbürsten. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Werden elektrische Zahnbürsten unter CN-Code 960321 eingereiht?
Nein. Elektrische Zahnbürsten als vollständige Geräte mit Elektromotor werden typischerweise in der Unterposition 8509 80 oder einer anderen einschlägigen Unterposition des Kapitels 85 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht, nicht unter CN-Code 960321. Dieser Code gilt ausschließlich für manuelle Zahnbürsten ohne elektrischen Antrieb. Einzeln verkaufte Aufsatzköpfe für elektrische Zahnbürsten können je nach ihrer Beschaffenheit unter CN 960321 oder als Teile elektrischer Geräte in Kapitel 85 eingereiht werden — die korrekte Einreihung sollte durch eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde bestätigt werden, da die Klassifizierung erhebliche Auswirkungen auf den anzuwendenden Zollsatz haben kann. Die geltenden Zollsätze für beide Positionen sind stets in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Welche Produktsicherheitsanforderungen gelten für in die EU eingeführte Zahnbürsten?
In die EU eingeführte Zahnbürsten müssen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) und der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bezüglich chemischer Stoffe entsprechen. Erzeugnisse dürfen keine beschränkten Stoffe oberhalb zulässiger Konzentrationsgrenzwerte enthalten. Etiketten müssen Angaben zum Hersteller oder EU-verantwortlichen Vertreter, zum Ursprungsland, zur Gebrauchsanweisung und zu etwaigen Warnhinweisen in der Sprache des Zielmarkts enthalten. Der in der EU ansässige Einführer trägt die rechtliche Verantwortung für Produktsicherheit und Konformität. Marktüberwachungsbehörden können technische Unterlagen zum Nachweis der Konformität anfordern.
Benötigen Bambuszahnbürsten phytosanitäre Dokumente für die EU-Einfuhr?
Bambus als pflanzliches Material kann grundsätzlich phytosanitären Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 über Pflanzenschutzmaßnahmen unterliegen. Zahnbürsten mit bearbeiteten Bambusgriffen — bei denen der Bambus industriell getrocknet, hitzebehandelt, beschichtet oder anderweitig verarbeitet wurde — gelten jedoch im Allgemeinen als phytosanitär risikoarm und erfordern in der Regel kein Pflanzengesundheitszeugnis. Einführer sollten dennoch vor der ersten Lieferung die aktuellen Anforderungen für ihr spezifisches Produkt anhand der einschlägigen Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission oder bei der nationalen Pflanzenschutzbehörde — in Deutschland das Julius Kühn-Institut (JKI) oder die zuständige Landesbehörde — prüfen. Aktuelle Anforderungen sind in der TARIC-Datenbank und auf EUR-Lex zugänglich.
Wie werden Zahnbürsten Prothesenbürsten unter KN 9603 21 korrekt eingereiht?
Zahnbürsten Prothesenbürsten werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9603 21 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.