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VERSCHIEDENE WARENBesen, Bürsten (einschließlich Bürsten als Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen), von Hand geführte mechanische Fußbodenkehrmaschinen, ohne Motor, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Büschel und Bündel zum Herstellen von Besen oder Bürsten; Farbkissen und -rollen; Gummiabzieher (ausgenommen Abzieher mit Rollen)

Besen, Bürsten (einschließlich Bürsten als Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen), von Hand geführte mechanische Fußbodenkehrmaschinen, ohne Motor, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Büschel und Bündel zum Herstellen von Besen oder Bürsten; Farbkissen und -rollen; Gummiabzieher (ausgenommen Abzieher mit Rollen), Mal-, Anstrich-, Lackier- oder ähnliche Pinsel und Bürsten (ausgenommen Pinsel der Unterposition 9603 30); Farbkissen und -rollen

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 960340

Unterposition 960340 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Malerpinsel, Farbrollen und Streichpads, die vorrangig für Bau- und Industrieanwendungen bestimmt sind: Streichen von Wänden, Decken und Fassaden sowie Lackieren von Holz, Metall und anderen Oberflächen. Zu dieser Kategorie gehören flache, runde und abgeschrägte Pinsel für Emulsions-, Öl-, Acrylfarben und Lacke, Farbrollen mit verschiedenen Bezügen wie Velours, Schaum, Mikrofaser und Naturfaser, Rollenrahmen und Farbtabletts sowie Streichpads und Lackierpads für Möbel und Holzwerkstücke. Die Einreihung in Unterposition 960340 basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 96 der Kombinierten Nomenklatur. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal gegenüber Künstlerpinseln (960330) ist die Bestimmung zur Applikation von Schutz- oder Zierbeschichtungen auf großen Bau- oder Industrieflächen und nicht zur künstlerischen Gestaltung. Einführer müssen Malerwerkzeuge der Unterposition 960340 klar von Künstler- und Schreibpinseln (960330) sowie von industriellen Reinigungsbürsten (960390) abgrenzen. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde.

Einfuhranforderungen für Unterposition 960340

Die Einfuhr von Malerpinseln, Farbrollen und Streichpads der Unterposition 960340 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Standardunterlagen umfassen: Handelsrechnung mit detaillierter Warenbeschreibung, die Art des Werkzeugs, Werkstoff, Abmessungen und Verwendungszweck angibt, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) sowie vollständige Warenspezifikation. Die Erzeugnisse müssen den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) entsprechen. Kontaktmaterialien wie Borsten, Kunstfasern und Rollenbezüge müssen der REACH-Verordnung hinsichtlich chemischer Stoffe genügen, insbesondere dem Verbot bestimmter Phthalate und anderer besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC). Werkzeuge für den Einsatz mit alkydhaltigen oder lösemittelhaltigen Farben können zusätzlichen VOC-Anforderungen (flüchtige organische Verbindungen) der Richtlinie 2004/42/EG unterliegen. Die Einhaltung einschlägiger Einwegkunststoffvorschriften ist für Pinsel und Rollen mit Kunststoffteilen gegebenenfalls zu prüfen. Ein Ursprungsnachweis in Form einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung oder REX-Erklärung ist für Präferenzzollsätze erforderlich. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 960340

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 960340 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich ändern können. Malerpinsel und Farbrollen werden aus vielen Ländern eingeführt, insbesondere aus China, Indien, der Türkei, Malaysia und EU-Mitgliedstaaten, die bedeutende Produktionszentren für Malerwerkzeuge unterhalten. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob für das jeweilige Ursprungsland und Erzeugnis Antidumping-, Ausgleichs- oder andere Handelsmaßnahmen gelten, bevor Einkaufsentscheidungen getroffen werden. Einfuhren aus Ländern unter EU-Freihandelsabkommen, z.B. Südkorea, Japan, Vietnam, Singapur, dem Vereinigten Königreich und der Türkei im Rahmen der bestehenden Zollunion, können Präferenzzollsätze unterhalb des MFN-Satzes in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Einhaltung der einschlägigen Ursprungsregeln sowie ein gültiger Ursprungsnachweis in Form einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Einfuhren aus Entwicklungsländern mit APS oder APS+ können ermäßigte Zollsätze genießen. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Die Mehrwertsteuer wird nach dem nationalen Satz erhoben. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen vor der Einfuhr in TARIC überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Malerpinsel Rollen Streichpads – Unterposition KN 960

Die Unterposition KN 9603 40 umfasst Malerpinsel Rollen Streichpads. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 960340 des Zolltarifs?
Unterposition 960340 umfasst Malerpinsel, Farbrollen und Streichpads für Bau- und Industrieanwendungen, einschließlich Wandanstrich, Decken- und Fassadengestaltung sowie Lackierung von Holz, Metall und anderen Baustoffen. Dazu gehören flache, runde und abgeschrägte Pinsel für verschiedene Farb- und Lacktypen wie Emulsionsfarben, Alkydharzlacke und Acryllacke, Velours- und Schaumrollen mit Rahmen und Bezügen sowie professionelle Streichpads und Lackierpads. Diese Malerwerkzeuge unterscheiden sich von Künstlerpinseln der Unterposition 960330 durch ihre Bestimmung zur flächigen Applikation von Beschichtungen auf großen Untergründen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Malerpinseln und Farbrollen der Unterposition 960340 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, die Art des Werkzeugs, Werkstoff, Abmessungen und Verwendungszweck enthält, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie eine vollständige Warenspezifikation mit Materialangaben zu Borsten oder Rollenbezügen. Ein Ursprungsnachweis in Form einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung ist für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen im Rahmen anwendbarer Freihandelsabkommen der EU erforderlich. Die Erzeugnisse müssen REACH-Anforderungen hinsichtlich chemischer Stoffe in Kontaktmaterialien wie Borsten, Kunstfasern und Klebstoffen erfüllen. Aktuelle Anforderungen und Zollsätze sind vor der Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Farbrollen korrekt in Unterposition 960340 eingereiht?
Farbrollen für Bau- und Dekorationszwecke, bestehend aus einem Metall- oder Kunststoffrahmen und einem auswechselbaren Bezug, werden je nach Aufmachung und Einfuhrform als vollständige Einheit oder als Einzelteile in Unterposition 960340 eingereiht. Separat verkaufte Ersatzbezüge können eigenständig oder unter derselben Unterposition eingereiht werden. Entscheidendes Einreihungskriterium ist die Bestimmung des Erzeugnisses zur Applikation von Farben und Schutzschichten auf großen Bau- und Industrieflächen. Bei Zweifeln hinsichtlich der korrekten Einreihung von Farbrollen oder zugehörigen Komponenten empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Wie werden Malerpinsel Rollen Streichpads unter KN 9603 40 korrekt eingereiht?
Malerpinsel Rollen Streichpads werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9603 40 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.