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VERSCHIEDENE WARENBesen, Bürsten (einschließlich Bürsten als Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen), von Hand geführte mechanische Fußbodenkehrmaschinen, ohne Motor, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Büschel und Bündel zum Herstellen von Besen oder Bürsten; Farbkissen und -rollen; Gummiabzieher (ausgenommen Abzieher mit Rollen)

Besen, Bürsten (einschließlich Bürsten als Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen), von Hand geführte mechanische Fußbodenkehrmaschinen, ohne Motor, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Büschel und Bündel zum Herstellen von Besen oder Bürsten; Farbkissen und -rollen; Gummiabzieher (ausgenommen Abzieher mit Rollen), Künstlerpinsel, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von Kosmetika

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 960330

Unterposition 960330 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Künstlerpinsel und Schreibpinsel, einschließlich Malpinsel für die Bildenden Künste wie Aquarell, Öl, Acryl, Gouache und Tempera, Kalligraphiepinsel für chinesische, japanische, arabische und europäische Schrifttraditionen, Tuschezeichenpinsel sowie Vergoldungs- und Restaurierungspinsel für die Konservierung von Kunstwerken. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 96 der Kombinierten Nomenklatur. Position 9603 umfasst Bürsten, Besen und ähnliche Waren allgemein, während Unterposition 960330 gezielt Pinsel für die künstlerische Gestaltung und das Schreiben erfasst, im Unterschied zu Malerpinseln, Farbrollen und Streichpads für Bau- und Industrieanwendungen (960340). Das entscheidende Einreihungskriterium ist der Verwendungszweck: Künstler- und Schreibpinsel zeichnen sich durch präzise Naturhaare, z.B. von Eichhörnchen, Ziege, Dachs, Borste oder Zobel, oder durch Kunstfasern aus und sind in Holz-, Bambus- oder Metallstiele gefasst. Die Größen reichen von sehr feinen Nummern (Nr. 0000) bis hin zu großen Wasch- und Lavierungspinseln. Einführer müssen Künstlerpinsel (960330) von Make-up- und Kosmetikpinseln (Position 9620 oder 3304) und von Malerpinseln für Wandanstriche (960340) unterscheiden. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Einfuhranforderungen für Unterposition 960330

Die Einfuhr von Künstlerpinseln und Schreibpinseln der Unterposition 960330 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Handelsrechnung mit detaillierter Warenbeschreibung, die Haarart oder Fasertyp, Stielwerkstoff, Pinselnummern und Verwendungszweck enthält, ein Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) sowie eine vollständige Warenspezifikation. Pinsel aus natürlichem Tierhaar wie Eichhörnchen, Zobel, Dachs oder Fuchs können CITES-Anforderungen unterliegen, wenn das Haar von nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützten Arten stammt; in diesem Fall sind Einfuhrgenehmigungen der zuständigen CITES-Behörden im Ausfuhr- und Einfuhrland erforderlich. Die Erzeugnisse müssen den Verbraucherproduktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) entsprechen. Für Kinder unter 14 Jahren bestimmte Pinsel müssen zusätzlich der Spielzeug-Sicherheitsnorm EN 71 genügen, sofern sie als Kinderspielzeug vermarktet werden. Einfuhren können REACH-Anforderungen hinsichtlich chemischer Stoffe in Farbstoffen oder Klebstoffen unterliegen. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 960330

MFN-Zollsätze für Künstlerpinsel und Schreibpinsel der Unterposition 960330 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich ändern können. Künstlerpinsel werden hauptsächlich in China, Japan und Südkorea sowie in Frankreich, Deutschland und Italien in traditioneller Handarbeit hergestellt. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob für das jeweilige Ursprungsland und Erzeugnis Antidumping- oder andere Handelsmaßnahmen gelten, bevor sie Lieferverträge abschließen. Einfuhren aus Ländern, die unter EU-Freihandelsabkommen fallen, z.B. aus Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und dem Vereinigten Königreich, können Präferenzzollsätze unterhalb des MFN-Satzes in Anspruch nehmen, sofern die Ursprungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Inanspruchnahme von Präferenzen setzt einen gültigen Ursprungsnachweis voraus, z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung im Rahmen des Systems registrierter Ausführer. Einfuhren aus China unterliegen Standard-MFN-Sätzen, sofern keine APS-Präferenzen oder sonstige Begünstigungen gelten. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) oder APS+ kann für Einfuhren aus bestimmten Entwicklungsländern verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Die Mehrwertsteuer wird nach dem nationalen Satz erhoben. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen vor der Einfuhr in TARIC prüfen.

Einreihung und Einfuhr von Künstler- und Schreibpinsel – Unterposition KN 9603 3

Die Unterposition KN 9603 30 umfasst Künstler- und Schreibpinsel. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 960330 und wie unterscheidet sie sich von 960340?
Unterposition 960330 umfasst Künstler- und Schreibpinsel, d.h. Erzeugnisse, die speziell für die Bildende Kunst, die Kalligraphie und künstlerische Maltechniken wie Aquarell, Öl, Acryl und Tempera bestimmt sind. Unterposition 960340 umfasst hingegen Malerpinsel, Farbrollen und Streichpads für Bau- und Industrieanwendungen wie Wandanstrich, Decken- und Fassadengestaltung sowie Lackierung von Holz und Metall. Das entscheidende Unterscheidungskriterium zwischen beiden Unterpositionen ist der jeweilige Verwendungszweck und die Präzision der Ausführung. Beide Kategorien sind der Position 9603 zugeordnet. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Aktuelle Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Künstlerpinseln der Unterposition 960330 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit detaillierter Warenbeschreibung, die Haarart oder Fasertyp, Stielwerkstoff, Pinselnummern und Verwendungszweck enthält, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) und EORI-Nummer des Einführers sowie eine technische Warenspezifikation. Ein Ursprungsnachweis in Form einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung ist für Präferenzzollsätze im Rahmen anwendbarer Freihandelsabkommen der EU erforderlich. Pinsel aus Naturhaar von nach CITES geschützten Tierarten können zusätzliche Einfuhrgenehmigungen der zuständigen Behörden erfordern. Für Kinder bestimmte Erzeugnisse müssen der Spielzeug-Sicherheitsnorm EN 71 entsprechen. Aktuelle Anforderungen und Zollsätze sind vor der Einfuhr in TARIC zu überprüfen.
Sind bei der Einfuhr von Pinseln aus natürlichem Tierhaar zusätzliche Genehmigungen erforderlich?
Pinsel aus Haar von nach dem CITES-Übereinkommen geschützten Tierarten, z.B. bestimmter Eichhörnchen- oder Zobelarten, können Einfuhrgenehmigungen der CITES-Verwaltungsbehörden des Ausfuhrlandes und des EU-Einfuhrlandes erfordern. Einführer sollten die Tierart und ihren Schutzstatus anhand der CITES-Appendizes vor der Einfuhr prüfen. Pinsel aus dem Haar des gemeinen Eichhörnchens, der Ziege, des Pferdes oder des Schweins erfordern in der Regel keine CITES-Genehmigungen. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Umwelt- oder Zollbehörde. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Künstler- und Schreibpinsel unter KN 9603 30 korrekt eingereiht?
Künstler- und Schreibpinsel werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9603 30 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.