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84701000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONRechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Darstellen von Daten, mit Rechenfunktionen; Buchungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit Rechenwerk; Registrierkassen

Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Darstellen von Daten, mit Rechenfunktionen; Buchungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit Rechenwerk; Registrierkassen, elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe Stromquelle betrieben werden können, und Taschengeräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Darstellen von Daten, mit Rechenfunktionen

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
18 Dok.
X844Y719Y745Y946Y948Y945+12
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold663/25-1

Electronic pocket calculator

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
ATgold0813-DEC

Ticket vending machine for parking/ski tickets

komponenty elektroniczne i mechaniczneGRI 1GRI 6
ATgold0788-DEC

Parking ticket vending machine with microprocessor

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst der KN-Code 8470 10?

Der KN-Code 8470 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Stromversorgung betrieben werden können. Es handelt sich um tragbare elektronische Geräte mit numerischer Tastatur, Display (LCD, LED oder andere) und einem integrierten Schaltkreis, der arithmetische und teilweise wissenschaftliche, statistische oder finanzielle Funktionen ausführt. Die Unterposition umfasst Taschenrechner, batterie- oder solarbetriebene Tischrechner, wissenschaftliche Rechner für Studenten und Ingenieure sowie Grafikrechner mit erweitertem Speicher. Die Einreihung unter Position 8470 setzt voraus, dass das Gerät autonom betrieben werden kann - d.h. ohne ständigen Netzanschluss. Rechner, die ausschließlich Netzstrom benötigen, können unter anderen Unterpositionen der Position 8470 eingereiht werden. Das wesentliche Einreihungskriterium ist die Fähigkeit des Geräts, mathematische Berechnungen als Hauptfunktion auszuführen - multifunktionale Geräte (z.B. Smartphones mit Rechnerfunktion) fallen nicht unter diese Unterposition. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV), Vorschrift 1, unter Berücksichtigung der Anmerkungen zu Kapitel 84 und der HS-Erläuterungen zu Position 8470. Im Zweifelsfall wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für elektronische Rechenmaschinen

Die Einfuhr elektronischer Rechenmaschinen unter KN-Code 8470 10 in die Europäische Union unterliegt den Bestimmungen des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und eine elektronische Zollanmeldung abgeben. Elektronische Rechenmaschinen als Elektro- und Elektronikgeräte unterliegen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE). Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU verpflichtet den Hersteller oder Einführer zur Registrierung im nationalen Register für Elektro-Altgeräte und zur Finanzierung der Sammlung und des Recyclings. Batteriebetriebene Rechner unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Die CE-Kennzeichnung ist gemäß der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erforderlich. Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet den Einführer sicherzustellen, dass das Produkt keine Gefahr für den Verbraucher darstellt. Die Kennzeichnung muss Angaben zum Hersteller oder Einführer in der Amtssprache des Bestimmungslandes enthalten.

Zollsätze und ITA für elektronische Rechenmaschinen

Elektronische Rechenmaschinen unter KN-Code 8470 10 fallen unter das Informationstechnologieabkommen (ITA - Information Technology Agreement) der WTO. Das ITA beseitigt Einfuhrzölle auf Informationstechnologieprodukte, einschließlich elektronischer Rechenmaschinen der Position 8470. Der MFN-Zollsatz für die Unterposition 8470 10 beträgt 0%, was jeweils in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission für den konkreten 10-stelligen TARIC-Code zu überprüfen ist. Präferenzielle Zollsätze aus Freihandelsabkommen (CETA, EU-Japan EPA, EU-UK TCA, GSP) haben bei einem MFN-Satz von 0% keine praktische Bedeutung. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus (Verordnung (EU) 2023/956), der nur energieintensive Sektoren betrifft. Autonome Zollaussetzungen der EU können bestimmte elektronische Bauteile umfassen. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Einfuhren aus Ländern, die EU-Sanktionen unterliegen, erfordern die Überprüfung aktueller Beschränkungen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System vor jeder Einfuhr zu prüfen.

ITA-Nullzoll und elektronische Rechner 8470 10

Elektronische Rechenmaschinen der Unterposition 8470 10 profitieren vom ITA-Nullzollsatz. Dies umfasst Taschen-, Wissenschafts- und Grafikrechner. Bei der Einfuhr fällt nur die EUSt von 19% an. Die Geräte müssen der RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) und der WEEE-Richtlinie entsprechen. Bei Grenzfällen zwischen Rechner und tragbarem Computer empfiehlt sich eine vZTA.

Häufig gestellte Fragen

Fallen elektronische Rechenmaschinen unter Code 8470 10 unter das ITA?
Ja. Elektronische Rechenmaschinen der Unterposition 8470 10 fallen unter das WTO-Informationstechnologieabkommen (ITA), das die Einfuhrzölle auf Informationstechnologieprodukte beseitigt. Der MFN-Zollsatz beträgt 0% für ITA-Unterzeichner, einschließlich der EU, USA, Japan und China. Der Zollsatz ist in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission für den konkreten 10-stelligen TARIC-Code zu überprüfen. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Diese Produkte unterliegen nicht dem CBAM. Präferenzielle FTA-Sätze sind angesichts des Null-MFN-Satzes in der Praxis überflüssig.
Welche WEEE-Pflichten gelten bei der Einfuhr von Rechenmaschinen?
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU verpflichtet den Einführer oder Hersteller elektronischer Rechenmaschinen zur Registrierung im nationalen Register für Elektro-Altgeräte. Der Einführer muss die Sammlung, Behandlung und das Recycling der Geräte am Ende ihrer Lebensdauer finanzieren. Die Produkte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (WEEE) gekennzeichnet sein. Der Einführer muss regelmäßig Berichte über die in Verkehr gebrachte Menge und die gesammelte Altgerätemenge vorlegen. Fehlende Registrierung kann Geldstrafen und ein Verbot des Inverkehrbringens in der EU nach sich ziehen.
Wird ein Grafikrechner mit Programmierfunktion unter 8470 10 eingereiht?
Die Einreihung eines Grafikrechners mit Programmierfunktion hängt von seiner Hauptfunktion ab. Ist das Gerät in erster Linie ein Rechner - arithmetische und mathematische Operationen als Grundfunktion -, wird es unter Position 8470 eingereiht. Besitzt das Gerät jedoch Merkmale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV), wie ein Betriebssystem, die Fähigkeit externe Software auszuführen und mit anderen Geräten zu kommunizieren, kann es unter Position 8471 fallen. Die Entscheidung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften und den HS-Erläuterungen. Im Zweifelsfall wird eine vZTA empfohlen.
Gilt der ITA-Nullzoll für Grafikrechner unter 8470 10?
Ja, Grafikrechner unter 8470 10 profitieren vom ITA-Nullzollsatz. Das Gerät darf keine Telefon- oder Internetfunktion haben, da es sonst unter Position 8471 eingereiht werden könnte.