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84

Zolltarifkapitel 84

Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Darstellen von Daten, mit Rechenfunktionen; Buchungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit Rechenwerk; Registrierkassen

Was umfasst Position 8470 des Zolltarifs?

Position 8470 umfasst Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Darstellen von Daten mit Rechenfunktion, Buchungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkartenausgabemaschinen und ähnliche Maschinen mit Rechenwerk sowie Registrierkassen. Dazu gehoeren Tisch- und Taschenrechner, Frankiermaschinen und Kassensysteme. Die EU-Zollsätze für Geräte der Position 8470 betragen in der Regel 0% gemäß dem Informationstechnologie-Abkommen (ITA). In bestimmte EU-Mitgliedstaaten eingefuehrte Registrierkassen müssen nationale Fiskalisierungsanforderungen erfüllen. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU sowie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sind erforderlich. Position 8470 gehört zu Kapitel 84 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8470 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8470

Die EU-Zollsätze für Geräte der Position 8470 betragen in der Regel 0% gemäß dem Informationstechnologie-Abkommen (ITA). CE-Kennzeichnung und Einhaltung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU sowie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sind erforderlich. Die meisten Geräte der Position 8470 profitieren vom ITA-Zollsatz von 0%. In EU-Mitgliedstaaten eingefuehrte Registrierkassen müssen nationale Fiskalisierungs- und Zulassungsanforderungen erfüllen. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der EMV- und Niederspannungsrichtlinie sind erforderlich. Beim Import von Frankiermaschinen sind die Anforderungen des nationalen Postbetreibers zu pruefen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8470 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8470 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8470 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle.

Einreihung von Waren in Position 8470 - worauf ist zu achten

Position 8470 umfasst Rechenmaschinen, Taschengeräte zur Datenerfassung/-verarbeitung, Buchungsmaschinen, Registrierkassen und Frankiermaschinen. Entscheidend: Geräte zur Berechnung und Transaktionserfassung. Wissenschaftliche Taschenrechner und Registrierkassen werden hier eingereiht. Häufiger Fehler: Computer (Datenverarbeitung) sind 8471, nicht 8470.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen der Position 8470?
Die Zollsätze für Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen der Position 8470 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 8470 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen der Position 8470 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 8470 umfasst Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen in Position 8470 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 8470 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 8470 umfasst Rechenmaschinen und Taschengeräte zum Aufzeichnen - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.