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32
Zolltarifkapitel 32
Środki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)
Was umfasst Position 3204 des Zolltarifs?
Position 3204 umfasst synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert, Zubereitungen auf deren Basis sowie synthetische organische Erzeugnise als optische Aufheller oder Luminophore. Dazu gehoeren Reaktiv-, Saeure-, basische, Direkt-, Kuepenfarb-, Dispersions- und Pigmentfarbstoffe. Die Einfuhr synthetischer Farbstoffe in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Synthetische Farbstoffe unterliegen der REACH-Registrierung. Farbstoffe mit eingeschraenkten aromatischen Aminen (REACH Anhang XVII Eintrag 43) sind in Textil- und Lederartikeln mit Hautkontakt verboten. Position 3204 gehört zu Kapitel 32 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3204 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3204
Die Einfuhr synthetischer Farbstoffe in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Synthetische Farbstoffe unterliegen der REACH-Registrierung. Farbstoffe mit eingeschraenkten aromatischen Aminen (REACH Anhang XVII Eintrag 43) sind in Textil- und Lederartikeln mit Hautkontakt verboten. Farbstoffe mit Azo-Aromaten aus der REACH-Beschraenkungsliste (Eintrag 43) sind in Artikeln mit Hautkontakt verboten. Synthetische Farbstoffe erfordern eine REACH-Registrierung vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5% - pruefen Sie die Einreihung in die korrekte Unterposition. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Farbstoffe erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3204 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3204 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).
Einreihung von Waren in Position 3204 — worauf ist zu achten
Position 3204 umfasst synthetische organische Farbstoffe, Zubereitungen davon, synthetische organische Erzeugnisse als optische Aufheller. Reaktiv-, Säure-, basische, Lösungsmittelfarbstoffe: 3204. Natürliche Farbstoffe (natürliches Indigo, Cochenille): 3203. Anorganische Pigmente (TiO₂): 2823, Fe₂O₃: 2821. Kernunterscheidung: 3204 = SYNTHETISCHE organische Farbstoffe, 3203 = NATÜRLICHE, 2821-2823 = anorganische Pigmente.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert der Position 3204?
Die Zollsätze für synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert der Position 3204 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 3204 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert der Position 3204 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 3204 umfasst synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert in Position 3204 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 3204 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 3204 umfasst synthetische organische Farbmittel, auch chemisch definiert — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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