32041900
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN›Środki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)
Other, including mixtures of colouring matter of two or more of the subheadings 3204 11 to 3204 19
Einreihung und Anwendungsbereich
Der KN-Code 320419 umfasst andere synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen, die nicht unter die Unterpositionen 320411 bis 320417 fallen. Hierzu gehoeren Farbstoffe und Pigmente für Spezialanwendungen wie Loesungsmittelfarbstoffe, Fluoreszenzfarbstoffe, optische Farbstoffe für die Elektronikindustrie und andere nicht anderweitig klassifizierte Farbmittel. Loesungsmittelfarbstoffe werden in der Holzbehandlung, in Kraftstoffen, Schmiermitteln und Kunststoffen eingesetzt. Die Einreihung erfordert die Bestätigung des synthetischen organischen Charakters.
REACH-, CLP-Anforderungen und Sicherheitsvorschriften
Andere synthetische Farbmittel unterliegen vollstaendigen REACH- und CLP-Anforderungen. Loesungsmittelfarbstoffe enthalten haeufig als entzuendlich oder toxisch eingestufte organische Lösungsmittel, was eine entsprechende CLP-Kennzeichnung und ADR-Konformität beim Transport erfordert. Einige Fluoreszenzfarbstoffe können als Gefahrstoffe Beschraenkungen unterliegen. Ein Sicherheitsdatenblatt ist obligatorisch. Der Importeur muss sicherstellen, dass jeder Stoff bei der ECHA registriert ist.
Internationaler Handel und Einfuhr
Zollanmeldungen für Farbmittel unter KN-Code 320419 sollten vollstaendige Produktidentifikation, CAS-Nummer, Colour Index falls verfügbar und Verwendungszweck enthalten. Die Einfuhr von Spezialfarbstoffen kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 erfordern. Zollpraeferenzen stehen im Rahmen von EU-Handelsabkommen zur Verfuegung. Die Qualitaetskontrolle sollte Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.
VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte
Bei der Einfuhr von Andere synthetische organische Farbmittel (KN 3204 19) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Farbstoffe werden unter KN 320419 eingereiht?
Unter KN 320419 werden synthetische organische Farbmittel eingereiht, die nicht unter 320411-320417 fallen, darunter Loesungsmittelfarbstoffe, Fluoreszenz- und optische Farbstoffe sowie Spezialfarbstoffe. Es handelt sich um eine Auffangposition für nicht anderweitig einreihbare Farbmittel.
Werden Kraftstoffmarkierungsfarbstoffe unter 320419 eingereiht?
Loesungsmittelfarbstoffe zur Kraftstoffmarkierung (z.B. Solvent Red 24, Solvent Yellow 124) werden unter KN-Code 320419 als andere synthetische organische Farbmittel eingereiht. Es handelt sich um wasserunloesliche, in organischen Medien loesliche Farbstoffe.
Unterliegen Fluoreszenzfarbstoffe besonderen Beschraenkungen?
Fluoreszenzfarbstoffe unterliegen keinen allgemeinen Einfuhrbeschraenkungen, aber jeder spezifische Farbstoff muss REACH- und CLP-Anforderungen erfüllen. Einige in Laseranwendungen verwendete Fluoreszenzfarbstoffe können der Ausfuhrkontrolle als Dual-Use-Güter unterliegen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3204 19?
Farben und Lacke unter KN-Code 3204 19 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.
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