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32041200
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTENŚrodki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)

Acid dyes, whether or not premetallised, and preparations based thereon; mordant dyes and preparations based thereon

Eigenschaften und Einreihung von Saeurefarbstoffen

Der KN-Code 320412 umfasst Saeurefarbstoffe und Zubereitungen auf deren Grundlage, die hauptsächlich zum Faerben von Proteinfasern (Wolle, Seide) und Polyamidfasern (Nylon) eingesetzt werden. Saeurefarbstoffe sind Natriumsalze von Sulfon- oder Carbonsaeuren mit komplexer aromatischer Struktur und zeigen gute Wasserloeslichkeit im sauren Milieu. Sie werden auch in der Lebensmittelindustrie als Lebensmittelfarbstoffe, in der Kosmetik und in der medizinischen Diagnostik verwendet. Die Einreihung erfordert die Bestätigung des chemischen Charakters und der Zugehoerigkeit zur Gruppe der Saeurefarbstoffe gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 32. Zubereitungen umfassen gebrauchsfertige Mischungen.

REACH-, CLP-Vorschriften und Sicherheitsanforderungen

Die Einfuhr von Saeurefarbstoffen unterliegt vollstaendigen REACH-Anforderungen. Stoffe müssen bei der ECHA registriert sein, und der Importeur muss ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt besitzen. Als Lebensmittelzusatzstoffe verwendete Saeurefarbstoffe unterliegen zusaetzlich der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und müssen eine EFSA-Zulassung besitzen. Saure Azofarbstoffe, die verbotene Arylamine freisetzen, unterliegen Beschraenkungen des Anhangs XVII REACH. Die CLP-Kennzeichnung muss alle Gefahren einschließlich sensibilisierender und reizender Wirkungen beruecksichtigen. Der Transport unterliegt den ADR-Vorschriften.

Handel und Zollverfahren

Zollanmeldungen für Saeurefarbstoffe unter KN-Code 320412 sollten die Colour-Index-Nummer, CAS-Nummer, Wirkstoffkonzentration und den Verwendungszweck enthalten. Für lebensmitteltaugliche Farbstoffe ist eine zusaetzliche Konformitaetsbescheinigung erforderlich. Importeure können EU-Zollpraeferenzen nutzen, einschließlich Abkommen mit der Tuerkei, Suedkorea und Japan. Der Export kann eine Dual-Use-Überprüfung erfordern, obwohl die meisten Produkte nicht auf Kontrolllisten stehen. Die Einfuhrqualitaetskontrolle umfasst Prüfungen auf Schwermetalle, Arylamine und Farbstoffreinheit.

VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte

Bei der Einfuhr von Saeurefarbstoffe und Zubereitungen (KN 3204 12) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Werden lebensmitteltaugliche Saeurefarbstoffe unter KN 320412 eingereiht?
Ja, als Lebensmittelzusatzstoffe verwendete Saeurefarbstoffe können unter KN-Code 320412 eingereiht werden, sofern sie synthetische organische Farbmittel sind. Zusaetzlich müssen sie der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 entsprechen und eine von der EFSA vergebene E-Nummer besitzen.
Welche Beschraenkungen gelten für saure Azofarbstoffe?
Saure Azofarbstoffe, die in Eintrag 43 des Anhangs XVII REACH aufgefuehrte verbotene Arylamine freisetzen, duerfen nicht in Textil- und Ledererzeugnissen verwendet werden. Die Liste umfasst 22 Arylamine einschließlich Benzidin und 4-Aminobiphenyl. Die Prüfung auf Arylamine ist Standard bei der Einfuhrqualitaetskontrolle.
Profitiert der Import von Saeurefarbstoffen aus Indien von Zollpraeferenzen?
Indien profitiert vom EU-APS-System. Saeurefarbstoffe unter KN-Code 320412 können für Praeferenzzollsaetze in Frage kommen, sofern ein Ursprungszeugnis Form A oder eine entsprechende Rechnungserklaerung vorgelegt wird. Aktuelle Sätze sollten in der TARIC-Datenbank überprüft werden.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3204 12?
Farben und Lacke unter KN-Code 3204 12 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.