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95065900
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRGeräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, Tennis-, Badminton- oder ähnliche Schläger, auch bespannt, andere

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
Y935E012Y903Y946Y945Y821+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-01973

Badminton set with rackets, net, posts, and shuttlecocks

StahlGRI 1GRI 3bGRI 5aGRI 6
FRgold24-03429

Badminton set with rackets, net, and carrying case

rakiety do badmintonaGRI 1GRI 3bGRI 5aGRI 6
DEgold647/24-1

Unfinished pickleball paddle

KunststoffGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold459/25-1

Padel ball set with rackets and ball

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 6
FRgold24-04864

Trampoline safety pad replacement part

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Anwendungsbereich von CN 950659 - Schläger für Racketsportarten

Der CN-Code 950659 klassifiziert Badmintonschläger und Ausrüstung für ähnliche Sportarten, die nicht unter spezifischere Zolltarifunterpositionen fallen. In der Praxis findet dieser Code vorrangig Anwendung auf Squashschläger und Padelschläger, die in Europa einen deutlichen Popularitätszuwachs verzeichnen. Squashschläger weisen einen kleineren ovalen Schlägerrahmen auf und sind für das schnelle Spiel in geschlossenen Squashhallen konzipiert. Padelschläger besitzen einen charakteristischen massiven oder perforierten Schlägerkopf ohne Bespannung aus Kohlefaser oder Glasfaser-Verbundwerkstoffen. Ebenfalls unter diesen Code fallen Federbälle aus Naturfedern oder synthetischen Materialien, Schlägertaschen und Schutzhüllen sowie Freizeitsets für Kinder mit Schlägern und Federbällen. Tennisschläger und Tischtennisschläger werden unter eigenen Zolltarifcodes eingereiht. Eine korrekte Einreihung erfordert die Identifikation der betreffenden Sportart und die Prüfung der konstruktiven Merkmale des Schlägers, insbesondere ob eine Bespannung vorhanden ist oder nicht.

Import von Squash- und Padelschlägern nach CN 950659

Die wachsende Popularität von Padel in Europa hat zu einem deutlichen Anstieg der Importe von Padelschlägern nach CN 950659 geführt, insbesondere von Herstellern in Asien und Lateinamerika. Alle Schlägereinfuhren aus Drittländern unterliegen den EU-Zollverfahren und müssen den Produktsicherheitsanforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) entsprechen. Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt sicherstellen, dass die Produkte sicher, rückverfolgbar und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Padelschläger aus Kohlefaserverbundwerkstoffen können Materialsicherheitsnachweise erfordern, insbesondere wenn sie für Kinder oder den intensiven Trainingseinsatz vermarktet werden. Ersatzbespannungen für Squashschläger, die separat verkauft werden, können einer anderen Zolltarifposition unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob außereuropäische Hersteller angemessene Qualitätssicherungssysteme betreiben.

Sicherheitsanforderungen und Dokumentation für Schläger CN 950659

Unternehmen, die Badminton-, Squash- und Padelschläger importieren, müssen die GPSR einhalten, die seit 2024 in der gesamten EU gilt und die frühere Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie ersetzt hat. Die GPSR verpflichtet Importeure zur Durchführung interner Sicherheitsprüfverfahren, zur Aufbewahrung technischer Dokumentation und zur Bereitstellung von Produktinformationen für Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage. Für Kinder vermarktete Schläger müssen die Spielzeugrichtlinie und EN 71 erfüllen, einschließlich Grenzwerte für chemische Inhaltsstoffe und mechanische Festigkeitsprüfungen. Jeder Schläger oder seine Verpackung muss eine Produktkennung sowie Kontaktdaten des Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters innerhalb der EU aufweisen. Kohlefaserkomponenten in Padelschlägern unterliegen der REACH-Prüfung hinsichtlich verwendeter Verarbeitungshilfsstoffe und Oberflächenbehandlungssubstanzen. Verbände wie die World Squash Federation und die Padel International Federation legen technische Standards für wettkampfzugelassene Ausrüstung fest.

Einreihung und Einfuhr von Badminton Squash Padelschläger - Unterposition KN 950

Die Unterposition KN 9506 59 umfasst Badminton Squash Padelschläger. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Haben Padel-, Squash- und Badmintonschläger denselben CN-Code?
Ja. Padelschläger, Squashschläger und ähnliche Racketsportausrüstungen werden gemeinsam mit Badmintonschlägern unter CN 950659 als sonstige Schläger eingereiht. Tennisschläger haben einen eigenen Code CN 950651 und Tischtennisschläger fallen unter CN 950640. Die korrekte Einreihung muss die beabsichtigte Sportart und die konstruktiven Merkmale des Schlägers berücksichtigen, insbesondere das Vorhandensein oder Fehlen einer Bespannungsfläche.
Welche GPSR-Pflichten gelten für Importeure von Padelschlägern?
Importeure von Padelschlägern sind verpflichtet, die Produktsicherheit vor dem EU-Markteintritt zu prüfen, Produkte mit Hersteller- und Importeurangaben zu kennzeichnen, Gebrauchsanleitungen in der Landessprache des Vertriebslandes beizufügen und Verfahren zum Rückruf unsicherer Produkte einzurichten. Verstöße gegen die GPSR können zur Produktrücknahme, Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung des Importeurs führen. Als verantwortlicher EU-Vertreter müssen Importeure für nationale Marktüberwachungsbehörden erreichbar sein.
Werden Badminton-Federbälle und Schläger unter demselben CN-Code eingereiht?
Nicht immer. Badminton-Federbälle aus Naturfedern oder Kunstfasern können unter CN 950659 fallen, wenn sie als Zubehör oder als Bestandteil eines Komplettsatzes zusammen mit Schlägern angeboten werden. Die Einreihung hängt jedoch davon ab, ob sie separat oder als vollständiger Satz verkauft werden. Kinderspielsets mit Schlägern und Federbällen werden in der Regel nach dem Hauptartikel des Sets eingereiht. Bei Unklarheiten zur Tarifeinreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Wie werden Badminton Squash Padelschläger unter KN 9506 59 korrekt eingereiht?
Badminton Squash Padelschläger werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 59 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.