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95061900
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRGeräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, Schnee-Ski und andere Schnee-Ski-Ausrüstung, andere

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
Y922Y935E012Y903Y946Y945+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-07158

Kit of two ski knives for touring on hard snow

AluminiumGRI 1GRI 6
FRgold24-04864

Trampoline safety pad replacement part

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold543/25-1

Hand trainer for muscle strengthening

KunststoffGRI 1GRI 6
FRgold24-03681

Steel tube part for punching ball equipment

StahlGRI 1GRI 6
FRgold24-02221

Steel saddle carriage for exercise bike

StahlGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 950619

Unterposition 950619 der Kombinierten Nomenklatur umfasst alle Ski, die nicht unter Unterposition 950611 fallen, vor allem Abfahrtski (Alpin), Tourenski (für Aufstiege mit der Möglichkeit zur Abfahrt), Freestyleski (Park, Halfpipe) und Freeridesk (breite Taille für Tiefschnee). Das wesentliche Abgrenzungsmerkmal von Unterposition 950611 (Langlaufski) ist eine für die Abfahrt oder den Mehrzweckeinsatz mit Abfahrtelement konstruierte Ausführung. Tourenski sind mit Bindungen ausgestattet, die sowohl Aufstiege mit angehobener Ferse als auch das Arretieren der Ferse zur Abfahrt ermöglichen - diese Abfahrtsfähigkeit begründet die Einreihung unter 950619 statt 950611. Unterposition 950619 umfasst auch Snowboards, Telemark-Ski, Carving-Ski, Freeride-Ski sowie Wasserski. Juniorliche Abfahrtski in verkleinerter Ausführung und Demoskis fallen ebenfalls unter diese Unterposition. Abfahrts- und Tourenskischuhe haben eine gesonderte Tarifeinreihung in anderen KN-Positionen. Skistöcke als eigenständiger Artikel werden ebenfalls gesondert eingereiht. Die Grenzziehung zwischen Tourenski (950619) und Langlaufski (950611) ist anhand der technischen Bindungsmerkmale vorzunehmen: ausschlaggebend ist die Möglichkeit der Fersenarretierung. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.

Regulatorische Anforderungen - GPSR, EN ISO-Normen und Sicherheit

Die Einfuhr von Abfahrts-, Touren- und Freestyleski der Unterposition 950619 in die EU unterliegt der Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt. Skiausrüstung unterliegt nicht der Spielzeugrichtlinie, jedoch verlangt die GPSR Risikobewertung, technische Dokumentation und die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Europäische harmonisierte Normen für Abfahrtski umfassen EN ISO 6267 (Abfahrtski - Anforderungen und Prüfverfahren für Skigeometrie) und EN ISO 11088 für Alpine Ski-Bindungssysteme (Montage und Einstellung). EN ISO 9462 gilt für Alpine Skibindungen hinsichtlich Auslöseverhalten und Sicherheit. Skihelme, die als Set mit Ski verkauft werden, unterliegen EN 1077 (Skihelme) und der PSA-Richtlinie (EU) 2016/425 und erfordern eine CE-Kennzeichnung als persönliche Schutzausrüstung. Verbundwerkstoffe (Carbonfaser, Glasfaser, Epoxid) in Hochleistungsski können REACH-Beschränkungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegen. Ein Einführer aus einem Drittland muss eine bevollmächtigte Person in der EU benennen und sicherstellen, dass Gebrauchsanleitungen in der Sprache des Verkaufsmitgliedstaats vorliegen. Ski müssen so gekennzeichnet sein, dass Hersteller, Modell und Serie eindeutig identifiziert werden können.

Zollsätze und Zollverfahren für Unterposition 950619

MFN-Zollsätze für Unterposition 950619 sind vor jeder Einfuhrtransaktion in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Abfahrtski werden in Europa (Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen), Japan und den USA hergestellt, mit wachsenden Einfuhrmengen aus China. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTA-Abkommen der EU verfügbar sein: CETA (Kanada), EU-Japan EPA, EU-Südkorea FTA, das EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) und das APS für Entwicklungsländer - ein gültiger Ursprungsnachweis ist erforderlich (EUR.1, Rechnungserklärung, REX). Die Einfuhr erfordert die EORI-Nummer des Einführers, eine Zollanmeldung mit KN-Code (8 Stellen) und TARIC (10 Stellen) sowie Standardhandelsdokumente. Bei Markenski der Premiumklasse wie Atomic, Rossignol, Head oder Salomon sind Lizenzgebühren und Tantiemen gemäß Art. 71 UZK in den Zollwert einzubeziehen. Der Einführer ist für die dauerhafte Konformität der Waren mit GPSR und anderen geltenden EU-Vorschriften verantwortlich. Ein Einführer aus einem Drittland muss eine bevollmächtigte Person in der EU benennen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind stets in TARIC zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Abfahrts Touren Freestyleski - Unterposition KN 9506

Die Unterposition KN 9506 19 umfasst Abfahrts Touren Freestyleski. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet Tourenski von Langlaufski bei der Zolltarifeinreihung?
Tourenski werden unter Unterposition 950619, nicht 950611 (Langlaufski), eingereiht, weil sie Bindungen haben, die eine Fersenarretierung für die Abfahrt ermöglichen. Langlaufski (950611) haben Bindungen mit dauerhaft freier Ferse und sind ausschließlich für flaches oder leicht hügeliges Gelände konzipiert. Tourenski sind für den Mehrzweckeinsatz gebaut: Aufstiege mit angehobener Ferse und Abfahrten mit arretierter Ferse. Diese Abfahrtsfähigkeit ist das entscheidende Kriterium, das die Einreihung unter 950619 begründet. Selbst leichte Tourenski, die vorwiegend für Aufstiege genutzt werden, fallen unter 950619, solange eine Fersenarretierung technisch möglich ist. Die korrekte Einreihung bestimmt den anzuwendenden Zollsatz - in TARIC überprüfen. Bei Zweifeln eine vZTA einholen.
Fallen Snowboards unter Unterposition 950619?
Ja, Snowboards werden unter Unterposition 950619 als Skiausrüstung eingereiht, die nicht unter Unterposition 950611 fällt. Das Snowboard gilt als Wintersportausrüstung der Skikategorie (KN-Kapitel 9506), nicht als gesonderte Warenkategorie. Die Einfuhr von Snowboards unterliegt denselben Zoll- und Regulierungsanforderungen wie Abfahrtski: Einhaltung der GPSR-Verordnung (EU) 2023/988, technische Dokumentation und Benennung einer verantwortlichen Person in der EU sind erforderlich. Snowboardbindungen können gesonderten EN-Normen unterliegen. Gebrauchsanleitungen müssen in der Sprache des Verkaufsmitgliedstaats vorliegen. MFN- und Präferenzzollsätze für Unterposition 950619 sind stets aktuell im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Abfahrtski aus Nicht-EU-Ländern erforderlich?
Bei der Einfuhr von Abfahrtski der Unterposition 950619 sind folgende Unterlagen erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Wert, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers und Warenspezifikation. Für Präferenzzollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich: REX-Erklärung, EUR.1-Zertifikat oder Rechnungserklärung. Nach GPSR-Verordnung (EU) 2023/988 muss der Einführer über technische Dokumentation verfügen, die die Risikobewertung des Herstellers bestätigt, sowie über die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU. Gebrauchsanleitungen müssen in der Sprache des Verkaufsmitgliedstaats vorliegen. Bei Premiummarken sollte der Zollwert auf etwaige einzubeziehende Lizenzgebühren geprüft werden (Art. 71 UZK). Aktuelle Zollanforderungen und Handelsmaßnahmen sind in TARIC zu überprüfen.
Wie werden Abfahrts Touren Freestyleski unter KN 9506 19 korrekt eingereiht?
Abfahrts Touren Freestyleski werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 19 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.