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SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRGeräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, Wasserski, Surfbretter, Segelbretter und andere Wassersportausrüstung, andere

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
33 Dok.
Y054Y121Y123Y152Y160Y163+27
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-00662

SUP paddle shaft with plastic handle

AluminiumGRI 1GRI 6
FRgold24-01564

Stand up paddle fin box

PolyvinylchloridGRI 1GRI 6
FRgold24-01803

Children's swimming vest for learning to swim

PolyethylenGRI 1GRI 6
DEgold074/25-1

Diving training ring (neoprene filled)

SynthesekautschukGRI 1GRI 6
FRgold24-02459

Wooden skim boards for water sports

HolzGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9506 29

Unterposition 9506 29 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Wassersportgeräte, andere als die in Unterposition 9506 21 erfassten Segelbretter. Als Auffangunterposition bündelt sie eine breite Palette von Produkten, die für die aktive Freizeit- oder Wettkampfnutzung auf dem Wasser bestimmt sind. Dazu zählen unter anderem Wasserski aller Arten (Slalomski, Trickski, Sprungski, Monoskie), Wakeboards, Kneeboards, aufblasbare Schleppbojen und Ringos sowie weiteres Gerät für Schleppwassersportarten hinter Motorbooten. Die Einreihung basiert auf der Konstruktion und dem Verwendungszweck des Produkts als Wassersportgerät, mit ausdrücklichem Ausschluss von Surfboards, Windsurfboards und SUP-Boards, die eine eigenständige Unterposition 9506 21 bilden. Kapitel 95 KN erfasst Artikel für Spiele, Spielzeug und Sport, und Position 9506 umfasst Geräte für Wassersport und andere Outdoor-Sportarten. Einführer sollten Konstruktion, Design und primäre Funktion der Ware sorgfältig prüfen, um korrekt zwischen Unterposition 9506 21 und 9506 29 zu unterscheiden. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und 6. Bei Zweifeln, insbesondere bei Hybrid- oder Mehrzweckprodukten, empfiehlt sich die Einholung einer vZTA.

Einfuhranforderungen für Unterposition 9506 29

Die Einfuhr anderer Wassersportgeräte der Unterposition 9506 29 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Zollwert und Lieferbedingungen nach INCOTERMS, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation sowie bei Beantragung von Präferenzzollsätzen ein gültiger Ursprungsnachweis. Wassersportgeräte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Einführer und Hersteller außerhalb der EU sind verpflichtet, die Produktkonformität mit den GPSR-Anforderungen sicherzustellen, technische Unterlagen bereitzuhalten, die Rückverfolgbarkeit des Produkts entlang der Lieferkette zu gewährleisten und einen in der EU ansässigen Verantwortlichen (Responsible Person) zu benennen, der die gesetzliche Verantwortung für die Produktkonformität auf dem Unionsmarkt übernimmt. Die Responsible Person muss jederzeit für Marktüberwachungsbehörden erreichbar und in der Lage sein, die erforderliche Dokumentation unverzüglich vorzulegen. Produkte wie Wasserski können zusätzlich harmonisierten EN-Normen für Freizeitgeräte auf dem Wasser unterliegen. Der Zollwert wird nach Art. 70 bis 74 UZK grundsätzlich anhand des Transaktionswerts der eingeführten Waren bestimmt.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9506 29

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 9506 29 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie in aufeinanderfolgenden Tarifjahren geändert werden können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), das WPA mit Japan, das Abkommen mit Südkorea (KOREU), das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sowie das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer. Die Präferenzbehandlung setzt die Einhaltung der einschlägigen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises voraus: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, REX-Erklärung des registrierten Ausführers oder Ursprungserklärung auf der Rechnung. Neben dem Ursprungsnachweis muss der Einführer sicherstellen, dass die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens tatsächlich erfüllt sind, da eine nachträgliche Überprüfung zu Nacherhebungen führen kann. Einführer sollten in TARIC zudem prüfen, ob Antidumping-, Ausgleichs- oder andere Handelsmaßnahmen gegenüber dem Ursprungsland gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können weitreichenden EU-Sanktionen und Einfuhrverboten unterliegen. Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird Mehrwertsteuer nach dem geltenden nationalen Steuersatz erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Zollanmeldung in TARIC zu überprüfen, da Handelsmaßnahmen auch unterjährig geändert werden können.

Einreihung und Einfuhr von andere Wassersportgeräte - Unterposition KN 9506 29

Die Unterposition KN 9506 29 umfasst andere Wassersportgeräte. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Werden Wakeboards in Unterposition 9506 29 eingereiht?
Ja. Wakeboards werden als Wassersportgeräte, die keine Segelbretter sind, grundsätzlich in Unterposition 9506 29 eingereiht. Diese Unterposition erfasst auch Wasserski aller Arten, Kneeboards, aufblasbare Schleppringos und ähnliches hinter Motorbooten geschlepptes Gerät für aktive Wassersportaktivitäten. Surfboards, Windsurfboards und SUP-Boards bilden als eigenständige, abgegrenzte Kategorie die Unterposition 9506 21 und sind von Unterposition 9506 29 ausdrücklich ausgenommen. Bei Mehrzweck- oder Hybridprodukten, deren Einreihung anhand von Konstruktion und Verwendungszweck nicht eindeutig bestimmt werden kann, empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde, um vor der Einfuhr Rechtssicherheit über die korrekte tarifliche Einreihung zu erlangen und eine Nacherhebung von Zöllen zu vermeiden.
Welche GPSR-Produktsicherheitsanforderungen gelten für Geräte der Unterposition 9506 29?
Wassersportgeräte der Unterposition 9506 29, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Einführer aus Drittländern müssen einen in der EU ansässigen Verantwortlichen (Responsible Person) benennen, technische Unterlagen für Marktüberwachungsbehörden bereithalten und sicherstellen, dass das Produkt unter vorhersehbaren Nutzungsbedingungen keine unannehmbaren Risiken für die Nutzer darstellt. Produkte müssen Kennzeichnungen tragen, die die Rückverfolgung zum Hersteller und zur Responsible Person ermöglichen. Bei Nichteinhaltung der GPSR-Anforderungen kann die Ware an der Grenze zurückgehalten, ein Marktrückruf angeordnet und Bußgelder können verhängt werden.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Wasserski und Wakeboards erforderlich?
Bei der Einfuhr von Waren der Unterposition 9506 29 sind erforderlich: Handelsrechnung mit detaillierter Produktbeschreibung, Zollwert und Lieferbedingungen nach INCOTERMS, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers und Warenspezifikation mit technischen Angaben zum Produkt. Für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen im Rahmen eines EU-Freihandelsabkommens ist ein gültiger Ursprungsnachweis beizufügen: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, REX-Erklärung des registrierten Ausführers oder Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Einführer sollte zudem Unterlagen zur GPSR-Konformität des Produkts sowie zur Benennung der Responsible Person mit Sitz in der EU bereithalten, da diese Unterlagen von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden angefordert werden können. Aktuelle Anforderungen sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden andere Wassersportgeräte unter KN 9506 29 korrekt eingereiht?
Andere Wassersportgeräte werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 29 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.