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SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRGeräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, Golfschläger und andere Golfausrüstung, Schläger, vollständig

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
Y935E012Y903Y946Y945Y821+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-04864

Trampoline safety pad replacement part

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold543/25-1

Hand trainer for muscle strengthening

KunststoffGRI 1GRI 6
FRgold24-03681

Steel tube part for punching ball equipment

StahlGRI 1GRI 6
FRgold24-02221

Steel saddle carriage for exercise bike

StahlGRI 1GRI 6
FRgold24-00662

SUP paddle shaft with plastic handle

AluminiumGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9506 31

Unterposition 9506 31 der Kombinierten Nomenklatur umfasst vollständige Golfschläger, d. h. Golfschläger, die aus allen funktionalen Bestandteilen zusammengesetzt sind: Schlägerkopf (Head), Schaft (Shaft) und Griff (Grip). Die Einreihung ergibt sich aus Kapitel 95 KN, das Waren für Sport, Spiel und Unterhaltung erfasst. Position 9506 umfasst Ausrüstungsgegenstände für verschiedene Sportarten, und Unterposition 9506 31 weist vollständige Golfschläger als eigenständige Tarifkategorie aus. Unvollständige Schläger oder einzeln verkaufte Teile von Golfschlägern, wie Schlägerköpfe, Schäfte oder Griffe, werden gesondert eingereiht, in der Regel unter Unterposition 9506 39 als Teile und Zubehör für Sportgeräte oder unter einer anderen zutreffenden KN-Unterposition, je nach Material und Funktion des jeweiligen Bauteils. Mehrere vollständige Golfschläger, die zusammen ohne Tasche vertrieben werden, werden grundsätzlich in Unterposition 9506 31 eingereiht. Werden vollständige Schläger zusammen mit einer Golftasche für den Einzelhandel verpackt und angeboten, kann eine Einreihung als Zusammenstellung gemäß AV 3b in Betracht kommen, wobei die Einreihung durch den das wesentliche Merkmal bestimmenden Bestandteil festgelegt wird. Die Einreihung erfolgt nach AV 1, 3b und 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA, insbesondere bei Zusammenstellungen mit mehreren Komponenten.

Einfuhranforderungen für Unterposition 9506 31

Die Einfuhr vollständiger Golfschläger der Unterposition 9506 31 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung mit vollständiger Warenbeschreibung, Zollwert und Lieferbedingungen nach INCOTERMS, Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L) und Warenspezifikation mit Angaben zu Materialien und technischen Eigenschaften. Bei Beantragung von Präferenzzollsätzen im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen ist ein gültiger Ursprungsnachweis beizufügen. Golfschläger, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Einführer und Händler müssen sicherstellen, dass das Produkt sicher ist; außerhalb der EU ansässige Einführer sind verpflichtet, einen in der EU ansässigen Verantwortlichen (Responsible Person) zu benennen, der die gesetzliche Verantwortung für die Produktkonformität auf dem Unionsmarkt übernimmt und jederzeit für Behörden erreichbar sein muss. Technische Unterlagen sind bereitzuhalten und Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage unverzüglich vorzulegen. Das Produkt muss mit Angaben zur Identifikation des Herstellers und der Responsible Person gekennzeichnet sein. Der Zollwert wird grundsätzlich nach Art. 70 bis 74 UZK auf Basis des Transaktionswerts der eingeführten Waren bestimmt.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9506 31

MFN-Zollsätze für Golfschläger der Unterposition 9506 31 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric), da sie jährlich im Rahmen aufeinanderfolgender Tarifjahre aktualisiert werden. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), das WPA mit Japan, das Abkommen mit Südkorea (KOREU), das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sowie das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen ist die Einhaltung der einschlägigen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, REX-Erklärung des registrierten Ausführers oder Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Einführer trägt die Beweislast für die Erfüllung der Ursprungsregeln; bei einer nachträglichen Prüfung durch die Zollbehörde können nicht nachgewiesene Präferenzen nachgefordert werden. Einführer sollten in TARIC zudem prüfen, ob Antidumping-, Ausgleichs- oder andere Handelsmaßnahmen gegenüber dem konkreten Ausfuhrland gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen und umfassenden Handelsverboten unterliegen. Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird Mehrwertsteuer nach dem geltenden nationalen Steuersatz erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Zollanmeldung in TARIC zu überprüfen, da Änderungen auch unterjährig möglich sind.

Einreihung und Einfuhr von Golfschläger vollständig - Unterposition KN 9506 31

Die Unterposition KN 9506 31 umfasst Golfschläger vollständig. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird ein Golfset mit Schlägern und Golftasche eingereiht?
Ein Golfset, das vollständige Schläger und eine Golftasche enthält, kann als Zusammenstellung nach AV 3b eingereiht werden, sofern die Waren zusammen für den Einzelhandel verpackt und angeboten werden. Die Einreihung richtet sich nach dem Bestandteil, der der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht, in der Regel die Schläger aufgrund ihres höheren Werts und ihrer primären Sportfunktion. Da die Einreihung von Sportzusammenstellungen mit mehreren Komponenten mehrdeutig sein und zu unterschiedlichen Zollsätzen führen kann, empfiehlt sich vor der Einfuhr die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Werden einzelne Golfschlägerköpfe in Unterposition 9506 31 eingereiht?
Nein. Unterposition 9506 31 umfasst ausschließlich vollständige Golfschläger, die aus Schlägerkopf, Schaft und Griff als funktionale Einheit zusammengesetzt sind. Einzelteile von Golfschlägern wie Schlägerköpfe, Schäfte oder Griffe, die separat verkauft werden, werden anderweitig eingereiht, in der Regel unter Unterposition 9506 39 als Teile und Zubehör für Sportgeräte oder einer anderen zutreffenden KN-Unterposition abhängig von Material und Funktion. Die korrekte Einreihung eines konkreten Bauteils ist in der TARIC-Datenbank zu überprüfen oder durch Einholung einer vZTA bei der zuständigen Zollbehörde zu bestätigen.
Welche GPSR-Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Golfschlägern in die EU?
Golfschläger der Unterposition 9506 31, die in die EU eingeführt werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Der Einführer oder die von ihm benannte, in der EU ansässige Responsible Person muss sicherstellen, dass das Produkt unter vorhersehbaren Nutzungsbedingungen sicher ist, technische Unterlagen bereithalten und auf Anfrage von Marktüberwachungsbehörden vorlegen sowie Kennzeichnungen anbringen, die die Rückverfolgung zum Hersteller und zur Responsible Person ermöglichen. Bei Nichteinhaltung der GPSR-Anforderungen kann die Ware an der EU-Grenze zurückgehalten, ein Marktrückruf angeordnet und Bußgelder gegen den verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten verhängt werden.
Wie werden Golfschläger vollständig unter KN 9506 31 korrekt eingereiht?
Golfschläger vollständig werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 31 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.