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90221900
9Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen

Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, für andere Zwecke

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
39 Dok.
C067Y069Y949Y935X060X061+33
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DKgold-0215099

X-ray analyzer for meat composition

komponenty elektroniczne i mechaniczneGRI 1GRI 6
DEgold217/25-1

Portable X-ray fluorescence analyzer

elektronika i komponenty elektryczneGRI 1GRI 6
DEgold196/24-1

X-ray scanner for measuring mat density and detecting foreign objects

StahlGRI 1GRI 6
DEgold203/24-1

Raw density profile X-ray measurement device

AluminiumGRI 1GRI 6
DEgold172/24-1

Laboratory density profile measuring device with X-ray

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Klassifizierungsumfang der Unterposition 9022 19 - nichtmedizinische Röntgenapparate

Die Unterposition 9022 19 der Kombinierten Nomenklatur erfasst sämtliche Röntgenapparate, die für andere als medizinische, chirurgische, veterinärmedizinische und zahnärztliche Zwecke bestimmt sind. Darunter fallen: Sicherheits- und Kontrollsysteme - Röntgentunnelanlagen und -schleusen für die Gepäck- und Handgepäckkontrolle an Flughäfen und in Häfen (eingesetzt von Zoll- und Sicherheitsbehörden), Fahrzeug- und Containerinspektionsanlagen (stationäre und mobile Durchfahrts-Röntgensysteme mit Zeilendetektor), Apparaturen für die zerstörungsfreie Prüfung und Bewertung (ZfP/NDT) in der Luft- und Raumfahrt, Energieerzeugung, dem Bauwesen und Schiffbau zur Schweißnahtprüfung, Rissdetektierung und Wanddickenmessung an Rohrleitungen, Druckbehältern und Tragwerken, industrielle und Laboratoriums-Mikro-CT-Systeme für die dreidimensionale Abbildung innerer Strukturen von Bauteilen und elektronischen Baugruppen, Inline-Röntgeninspektionssysteme für die Lebensmittelqualitätskontrolle zur Detektion von Fremdkörpern (Knochen, Metall, Glas), Röntgenfluoreszenz-Spektrometer (RFA/XRF) zur Elementzusammensetzungsanalyse von Metallen, Böden, Mineralien und Beschichtungen sowie Röntgensysteme für die Untersuchung von Kunstwerken und archäologischen Funden. Die Abgrenzung von medizinischen (9022 14) und zahnärztlichen (9022 13) Geräten beruht ausschließlich auf dem Verwendungszweck - technisch identische Geräte werden je nach deklariertem Verwendungszweck des Herstellers verschiedenen Unterpositionen zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt gemäß AVI 1 und 6 der Kombinierten Nomenklatur. Bei Zweifeln, insbesondere bei Mehrzweckgeräten, empfiehlt sich dringend eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Regulatorischer Rahmen und Einfuhranforderungen für industrielle Röntgenapparate

Industrielle und Sicherheits-Röntgenapparate der Unterposition 9022 19 sind keine Medizinprodukte und unterliegen nicht der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Sie unterliegen jedoch den allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften: der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (für verbraucherorientierte Produkte), der Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) - das Produkt muss die CE-Kennzeichnung tragen und von einer EU-Konformitätserklärung begleitet sein. Industrielle ZfP-Apparaturen und Gepäckkontrollsysteme müssen zudem spezifische elektrische und mechanische Sicherheitsnormen erfüllen, darunter EN 61010 (Sicherheitsanforderungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte) und EN 62368. Die wichtigste Regulierung für den Betrieb der Geräte stellt die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates (Grundlegende Sicherheitsnormen - BSS) zum Schutz vor ionisierender Strahlung dar, die in nationales Strahlenschutzrecht der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Installation und Betrieb industrieller Röntgengeneratoren erfordern die Meldung bei oder Genehmigung durch die zuständige Atom- und Strahlenschutzbehörde (strahlungserzeugende Apparate ab bestimmten Schwellenwerten). Strahlenexponiertes Personal muss einer individuellen Dosimetrie unterzogen werden. Der Arbeitsbereich der Anlage muss entsprechend gekennzeichnet, abgeschirmt und mit Warnhinweisen versehen sein, um unkontrollierte Strahlenexposition zu verhindern. Gepäckscreening-Systeme an Flughäfen müssen ferner die EU-Vorschriften zur Luftsicherheit und die Standards der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) erfüllen. Einführer benötigen eine EORI-Nummer und müssen eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code abgeben. Erforderliche Einfuhrunterlagen: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung und Zollwert, Transportdokument, EU-Konformitätserklärung (CE), elektrische Sicherheitszertifikate, Datenblatt mit Strahlungsparametern sowie bei Präferenzzollsätzen ein gültiger Ursprungsnachweis.

Zollsätze und Handelsabkommen für die Unterposition 9022 19

Nichtmedizinische Röntgenapparate der Unterposition 9022 19 umfassen ein breites Spektrum - von Sicherheitsinspektionssystemen über industrielle ZfP-Geräte bis hin zu Laboranalysatoren - mit sehr unterschiedlichen Handelswerten und einer Vielzahl von Ursprungsländern. Der geltende MFN-Zollsatz für die spezifischen 8-stelligen KN-Codes der Unterposition 9022 19 ist stets in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sowohl die Nomenklatur als auch die Zollsätze einer jährlichen Überarbeitung unterliegen. Die EU kann autonome Zollaussetzungen für ausgewählte Forschungs- und Industriegeräte anwenden, die auf dem Unionsmarkt nicht in ausreichenden Mengen erhältlich sind - diese Aussetzungen werden vom Rat der EU jährlich durch Verordnung aktualisiert. Führende Hersteller von Gepäckscreening-Systemen und ZfP-Geräten sind Unternehmen aus den USA, Deutschland, Japan, Israel und China. Präferenzzölle können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, insbesondere dem EPA mit Japan, dem CETA mit Kanada, dem TCA mit dem Vereinigten Königreich, dem Freihandelsabkommen mit Südkorea und dem Abkommen mit der Schweiz. Im Rahmen des APS und APS+ bestehen Präferenzen für Einfuhren aus Entwicklungsländern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes ist ein gültiger Ursprungsnachweis: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Einführer sollten im TARIC prüfen, ob Antidumping-Maßnahmen für das jeweilige Ursprungsland gelten. Produkte des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Zum Zollwert wird die Mehrwertsteuer nach dem national geltenden Satz für die jeweilige Produktkategorie hinzugerechnet.

Industrielle Röntgengeräte KN 9022 19 - ZfP und Sicherheitsscanning

Die Unterposition KN 9022 19 umfasst Röntgengeräte für nichtmedizinische Zwecke: industrielle Defektoskope (ZfP), Gepäck- und Frachtscanner (Flughäfen, Häfen), Veterinär-Röntgen und Sicherheitskontrollsysteme. ZfP-Defektoskope für Luftfahrt und Energiewirtschaft unterliegen ISO-17636-Qualitätskontrollen. Gepäckscanner erfüllen ECAC- und TSA-Normen. Zollsatz: 0 %.

Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte werden unter der KN-Unterposition 9022 19 klassifiziert?
Die KN-Unterposition 9022 19 erfasst sämtliche Röntgenapparate für andere als medizinische, chirurgische, veterinärmedizinische und zahnärztliche Zwecke. Klassifiziert werden hier Röntgentunnelsysteme zur Gepäckkontrolle an Flughäfen und Häfen, Fahrzeug- und Container-Röntgenportale für den Zolleinsatz, ZfP-Röntgenapparate zur zerstörungsfreien Schweißnaht- und Fehlerprüfung in der Luft- und Raumfahrt sowie der Energieerzeugung, industrielle Mikro-CT-Systeme für die dreidimensionale Bauteilanalyse, Inline-Röntgeninspektionssysteme zur Fremdkörperdetektion in Lebensmitteln, XRF-Spektrometer für die Elementaranalyse von Metallen und Materialien sowie Röntgensysteme für die Kunstobjektuntersuchung. Medizinische und veterinärmedizinische Apparate fallen unter 9022 14, zahnärztliche unter 9022 13.
Unterliegen industrielle ZfP-Röntgenanlagen den Strahlenschutzvorschriften in der EU?
Ja. Industrielle ZfP-Röntgenapparate und Gepäckscreeninganlagen der Unterposition 9022 19 unterliegen der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates (BSS), die in nationales Strahlenschutzrecht der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Installation und Betrieb eines Röntgengenerators erfordern die Meldung bei oder Genehmigung durch die zuständige Atom- und Strahlenschutzbehörde. Der Arbeitsbereich muss sachgerecht abgeschirmt, gekennzeichnet und zoniert sein; das Betriebspersonal unterliegt einer individuellen Dosisüberwachung. Unkontrollierter Strahlenaustritt außerhalb des Arbeitsbereichs ist verboten. Verstöße gegen BSS-Vorschriften unterliegen den im nationalen Recht vorgesehenen Verwaltungs- und Strafsanktionen.
Welche Unterlagen werden für die Einfuhr einer Röntgengepäckprüfanlage in die EU benötigt?
Für die Einfuhr einer Gepäck- oder Container-Röntgenanlage der Unterposition 9022 19 sind erforderlich: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung und Zollwert, Transportdokument (CMR, AWB oder Konnossement), EU-Konformitätserklärung (CE) mit technischen Unterlagen zum Nachweis der Konformität mit der LVD- und der EMV-Richtlinie, elektrische Sicherheitszertifikate, Datenblatt mit Strahlungsparametern sowie die EORI-Nummer des Einführers. Bei Inanspruchnahme von Präferenzzöllsätzen aus einem FTA ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX) erforderlich. Die Installation erfordert gesondert eine Meldung bei oder Genehmigung durch die nationale Strahlenschutzbehörde. Aktuelle Einfuhranforderungen sind vor jeder Einfuhr im TARIC der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Werden Flughafen-Gepäckscanner unter KN 9022 19 eingereiht?
Ja, Röntgen-Gepäckscanner (Flughafen, Hafen) werden als nichtmedizinische Röntgengeräte unter KN 9022 19 eingereiht. Sie unterliegen ECAC-Normen zur Erkennung gefährlicher Materialien und den EURATOM-Strahlenschutzvorschriften.

Nützliche Tools & Ressourcen

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Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, für andere Zwecke“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, für andere Zwecke“ unter Berücksichtigung aller Kosten.