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9Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen

Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, andere, einschließlich Teile und Zubehör

Anwendungsbereich der Unterposition 9022 90 - Teile für Röntgenapparate

Die Unterposition 9022 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Teile und Zubehör für Röntgenapparate sowie Apparate, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung verwenden, soweit diese der Position 9022 zugeordnet sind. Zur Unterposition gehören insbesondere Röntgenröhren (Festanode und Drehanode), Hochspannungsgeneratoren zur Versorgung der Röntgenröhren, Kollimatoren und Blendeneinrichtungen zur Strahlformung, Verstärkungsfolien und Kassetten für die analoge Radiografie, Flachbilddetektoren (FPD) für die digitale Radiografie (DR) sowie Patienten- und Aufnahmetische, die ausschließlich für Röntgenapparate bestimmt sind. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die ausschließliche Verwendung mit Apparaten der Position 9022. Allgemein verwendbare Teile, die in verschiedenen Maschinen eingesetzt werden können, werden entsprechend ihrer Hauptfunktion eingereiht - Elektromotoren in Kapitel 85, Lager in Kapitel 84. Eine wichtige Grenze besteht zwischen Röntgenröhren (Unterposition 9022 90) und Elektronenröhren der Position 8540. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 in Verbindung mit den Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90 sowie insbesondere Anmerkung 2(b) zu Abschnitt XVI, die Teile ausschließlich für Apparate des Kapitels 90 aus den Kapiteln 84 und 85 herausnimmt. Die Erläuterungen zum HS und zur KN für Position 9022 sind stets zu konsultieren.

Rechtsvorschriften und Einfuhranforderungen für Röntgenteile der Unterposition 9022 90

Teile von Röntgenapparaten der Unterposition 9022 90 unterliegen in der EU einem umfassenden Regelungsrahmen für ionisierende Strahlung. Das grundlegende Rechtsinstrument ist die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, die von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen war. Für die medizinische Anwendung bestimmte Röntgengeräte unterliegen zusätzlich der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) als Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnungspflicht und Konformitätsbewertung. Medizinische Röntgengeneratoren und -röhren zur Diagnostik werden typischerweise der Klasse IIb oder III zugeordnet und erfordern die Einbindung einer benannten Stelle. Industrielle Röntgenanlagen für zerstörungsfreie Prüfung (NDT) und Sicherheitskontrollen unterliegen nationalen Strahlenschutzvorschriften und bedürfen der Genehmigung der zuständigen nuklearen Aufsichtsbehörde. Die Einfuhr setzt eine Zollanmeldung mit dem korrekten TARIC-Code, eine Handelsrechnung sowie für Medizinprodukte eine CE-Konformitätserklärung voraus. REACH-Anforderungen gelten für Erzeugnisse, die Stoffe von sehr hohem Bedenken (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gew.-% enthalten. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Einreihungsgrenzen und praktische Hinweise zu CN 9022 90

Die korrekte Einreihung in die Unterposition 9022 90 erfordert die Klärung einiger typischer Zollgrenzen. Röntgenröhren - für medizinische Diagnostik und industrielle Prüfung - werden ausschließlich unter 9022 90 und nicht unter Position 8540 (Elektronenröhren) eingereiht, wie die HS-Erläuterungen bestätigen. Verstärkungsfolien und Kassetten, die ausschließlich für Röntgenapparate bestimmt sind, fallen unter 9022 90. Flachbilddetektoren (FPD) für Röntgenapparate werden hier eingereiht, sofern sie nicht für den eigenständigen Einsatz in anderen Geräten geeignet sind - allgemein verwendbare Detektoren können der Position 9027 oder Kapitel 85 zuzuordnen sein. Kollimatoren und Bleiabschirmungen, die Bestandteil eines Röntgensystems sind, fallen unter 9022 90; persönliche Schutzausrüstung (Schürzen, Handschuhe) wird getrennt eingereiht. Bei der Einfuhr von Sets oder vollständigen Apparaten mit Teilen gilt Allgemeine Vorschrift 3(b) zum wesentlichen Charakter des Erzeugnisses. Für Waren, bei denen die Einreihung aufgrund technischer Merkmale oder der Kombination mehrerer Funktionen zweifelhaft ist, wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen. Eine vZTA ist EU-weit drei Jahre lang rechtsverbindlich und schützt den Inhaber vor nachträglicher Neubeurteilung. Erteilte vZTA-Entscheidungen können in der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission abgerufen werden. Aktuelle Zollsätze, Antidumpingmaßnahmen und etwaige Zollaussetzungen sind vor jeder Einfuhr im TARIC-System zu überprüfen, da sie sich je nach Herkunftsland und Zeitraum unterscheiden können.

Teile für Röntgengeräte KN 9022 90 - Röhren und Detektoren

Die Unterposition KN 9022 90 umfasst Teile für Röntgengeräte: Röntgenröhren, digitale Detektoren (Flachbilddetektoren), Kollimatoren, Hochspannungsgeneratoren, Patiententische und Aufhängungssysteme. Röntgenröhren sind das am häufigsten ausgetauschte Ersatzteil mit Werten von 5.000–50.000 EUR. Teile unterliegen denselben EURATOM-Vorschriften. Zollsatz: 0 %.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in die Unterposition CN 9022 90 eingereiht?
Die Unterposition 9022 90 umfasst Teile und Zubehör, die ausschließlich für Röntgen- und Isotopenapparate der Position 9022 bestimmt sind: Röntgenröhren mit Festanode und Drehanode, Hochspannungsgeneratoren zur Versorgung der Röhren, Kollimatoren und Blendeneinrichtungen zur Strahlformung, Verstärkungsfolien und Röntgenkassetten für die analoge Radiografie sowie digitale Flachbilddetektoren (FPD) für die digitale Radiografie. Ebenfalls hierher gehören Patienten- und Aufnahmetische, die ausschließlich für Röntgenanlagen bestimmt sind. Ausschlaggebend ist die ausschließliche Eignung für Apparate der Position 9022. Allgemein verwendbare Teile, die in verschiedenen Maschinen eingesetzt werden können, werden nach ihrer Hauptfunktion in Kapitel 84 oder 85 eingereiht.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Röntgenröhren und -generatoren der Unterposition 9022 90?
Die Einfuhr von Röntgenteilen der Unterposition 9022 90 unterliegt der Richtlinie 2013/59/Euratom zum Schutz vor ionisierender Strahlung sowie für Medizinprodukte der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Medizinische Röntgengeneratoren und -röhren erfordern als Klasse-IIb- oder Klasse-III-Produkte die Einbindung einer benannten Stelle, eine CE-Kennzeichnung und eine CE-Konformitätserklärung. Industrielle Röntgenanlagen für zerstörungsfreie Prüfung (NDT) oder Sicherheitskontrollen benötigen eine Genehmigung der nationalen nuklearen Aufsichtsbehörde. Die Einfuhr erfordert den korrekten TARIC-Code in der Zollanmeldung, eine Handelsrechnung sowie REACH-Dokumentation für Erzeugnisse, die Stoffe von sehr hohem Bedenken (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gew.-% enthalten.
Wie unterscheidet man eine Röntgenröhre (9022 90) von einer Elektronenröhre (8540) bei der Zolleinreihung?
Röntgenröhren werden ausschließlich unter Unterposition 9022 90 eingereiht, nicht unter Position 8540 (Elektronenröhren), unabhängig davon, ob sie für medizinische Diagnostik oder industrielle Prüfzwecke bestimmt sind. Das entscheidende Kriterium ist die Primärfunktion der Erzeugung ionisierender Röntgenstrahlung als nutzbares Produkt: Eine Röntgenröhre erzeugt Röntgenstrahlen, während Elektronenröhren der Position 8540 elektrische Signale erzeugen, verstärken oder umwandeln. Diese Abgrenzung wird durch die HS-Erläuterungen zu Position 9022 ausdrücklich bestätigt. Bei verbleibenden Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA), die EU-weit drei Jahre lang rechtsverbindlich ist und Rechtssicherheit bei künftigen Einfuhren gewährleistet.
Wie werden Röntgenröhren unter KN 9022 90 eingereiht?
Röntgenröhren (Strahlereinheiten) werden als Teile für Röntgengeräte unter KN 9022 90 eingereiht. Dies umfasst Drehanoden-, Festanoden- und Mikrofokusröhren. Die Röhren unterliegen den EURATOM-Vorschriften. Zollsatz: 0 %.