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82119100
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENKnives mit cutting blades, serrated oder nicht (einschl. pruning knives), ausgenommen knives aus heading 8208, und blades therefor

Messer mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschl. Klappmesser fuer den Gartenbau), ausgenommen Messer der Position 8208, sowie Klingen dafuer, andere, table knives having fixed blades

EU-Regelzollsatz
8.5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
8 Dok.
C400Y900N954U045U078U079+2
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty8.5%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 2.9%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
TM547Application of Article 7.3 of Regulation (EC) No 978/2012 (OJ L 303).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold365/24-1

Set of two steak knives

EdelstahlGRI 1GRI 5bGRI 6
FRgold24-05920

Steak knife with fixed blade

StahlGRI 1GRI 6
DEgold668/25-1

Breakfast knife with steel blade and wooden handle

StahlGRI 1GRI 6
FRgold24-05973

Children's safety knife with stainless steel blade

EdelstahlGRI 1GRI 6
DEgold766/25-1

Breakfast knife with steel blade and wooden handle

StahlGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 8211 91

Die Unterposition 8211 91 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Tischmesser mit fester Klinge und damit eine breite Palette von Messern, die in der Gastronomie, im Haushalt und in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Dazu zahlen Kochmesser (franzosisches oder deutsches Profil), Gemesemesser, Brotmesser mit Wellenschliff, Metzgermesser zum Ausbeinen und Zerlegen von Fleisch, Filetiermesser fur Fisch, Schalmesser und allgemeine Kuchenmesser. Das massgebliche Klassifizierungskriterium ist eine feste Klinge - im Unterschied zu Taschenmessern lasst sich die Klinge nicht in den Griff klappen oder einziehen. Griffe konnen aus Holz, Kunststoff, Gummi, Horn, Knochen, Metall oder Verbundwerkstoffen bestehen. Die Klinge ist in der Regel aus Edelstahl, Kohlenstoffstahl, Damaststahl oder Keramik, sofern das Messer nicht in erster Linie fur andere Zwecke als das Schneiden von Lebensmitteln bestimmt ist. Die Unterposition 8211 91 entspricht einem 6-stelligen HS-Code, d. h. sie wird einheitlich in allen Landern angewendet, die das Harmonisierte System der WZO nutzen. Bei der Einfuhr von Sendungen mit verschiedenen Messertypen ist besondere Sorgfalt bei der richtigen Klassifizierung jedes Typs geboten, um Uber- oder Unterdeklarierungen zu vermeiden. Bei Zweifeln an der Klassifizierung eines bestimmten Erzeugnisses wird die Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft empfohlen.

Einfuhranforderungen fur Tisch- und Kuchenmesser (Unterposition 8211 91)

Die Einfuhr von Messern mit fester Klinge der Unterposition 8211 91 in die Europaische Union unterliegt den Vorschriften des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einfahrer muss uber eine gultige EORI-Nummer verfugen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem richtigen KN-Code einreichen. Die Standarddokumentation umfasst eine Handelsrechnung mit Warenbezeichnung (Typ, Klingenlaenge, Klingenwerkstoff, Griffwerkstoff), Zollwert und Ursprungsland, ein Befordernungsdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief) sowie eine Packliste. Kuchen- und Metzgermesser, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, mussen die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) erfullen. Klingen- und Griffmaterialien, die fur den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, mussen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen. Einige Mitgliedstaaten wenden zusatzliche nationale Regelungen fur den Vertrieb von Messern an - Einfahrer, die Messer in bestimmten EU-Landern vertreiben, sollten die lokalen Anforderungen hinsichtlich maximaler Klingenlaenge und zulassiger Messerkategorien uberprufen. Zur Anwendung prasferentieller Zollsatze ist ein gultiger Ursprungsnachweis gemas dem betreffenden Freihandelsabkommen erforderlich. Aktuelle Satze und Anforderungen sind in der TARIC-Datenbank zu uberprufen.

Zollsatze und Handelsmasnahmen fur Messer der Unterposition 8211 91

Die MFN-Zollsatze fur Messer der Unterposition 8211 91 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europaischen Kommission zu uberprufen. Prafernezielle Zollsatze konnen im Rahmen der EU-Handelsabkommen mit zahlreichen Partnerlandern verfugbar sein, u. a. mit Japan (EPA), Sudkorea, Kanada (CETA), dem Vereinigten Konigreich (TCA), Vietnam (EVFTA), der Turkei (Zollunion) sowie im Rahmen des APS und der EBA-Initiative fur am wenigsten entwickelte Lander. Die Nutzung von Zollpraferenzen setzt die Erfullung der im jeweiligen Abkommen festgelegten Ursprungsregeln und das Vorhandensein eines gultigen Ursprungsnachweises voraus (EUR.1, Rechnungserklarung oder REX-Erklarung). Chinesische Exporte von Kuchenmessern waren in der Vergangenheit Gegenstand von EU-Antidumpinguntersuchungen - Einfahrer sollten den aktuellen Stand der Handelsschutzmasnahmen fur die Unterposition 8211 91 und das jeweilige Ursprungsland in TARIC uberprufen. Die Einfuhr von Besteck und Messern aus Russland und Belarus kann Beschrankungen aufgrund der EU-Sanktionspakete unterliegen. Eine fehlerhafte Klassifizierung oder das Ubersehen von Antidumpingmasnahmen kann zu erheblichen zusatzlichen Zollverbindlichkeiten fuhren. Alle aktuellen Satze und Masnahmen sind vor dem Abschluss einer Handelsvereinbarung in TARIC zu uberprufen.

Küchenmesser - Lebensmittelkontaktnormen

Der KN-Code 8211 91 umfasst Tisch- und Küchenmesser. Die Einfuhr in die EU unterliegt den TARIC-Zollsätzen je nach Ursprungsland. Die Erzeugnisse müssen den einschlägigen EN-Sicherheitsnormen entsprechen und bei Lebensmittelkontakt der Verordnung EG 1935/2004 genügen. Die ATLAS-Zollanmeldung erfordert Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung des Herstellers.

Häufig gestellte Fragen

Welche Messer werden unter der Unterposition 8211 91 klassifiziert?
Unterposition 8211 91 erfasst Tischmesser mit fester Klinge: Kuchenmesser (Kochmesser, Gemesemesser, Brotmesser, Filetiermesser), Metzgermesser zum Ausbeinen und Portionieren von Fleisch, Allzweckkuchenmesser sowie Tischmesser fur die Gastronomie und den Haushalt. Das massgebliche Klassifizierungskriterium ist eine feste, nicht klappbare Klinge aus Stahl, Keramik oder anderen Werkstoffen. Taschenmesser und Messer mit klappbarer Klinge werden in gesonderten Unterpositionen der Position 8211 klassifiziert. Bei Zweifeln bezuglich der korrekten Klassifizierung eines bestimmten Erzeugnisses wird die Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) der zustandigen Zollbehorde vor der Einfuhr in die EU dringend empfohlen.
Mussen Kuchenmesser bei der Einfuhr in die EU obligatorisch CE-gekennzeichnet sein?
Kuchen- und Tischmesser der Unterposition 8211 91 unterliegen grundsatzlich keiner CE-Kennzeichnungspflicht, da sie nicht in den Anwendungsbereich von EU-Richtlinien fallen, die eine solche Kennzeichnung fur diese Produktkategorie vorschreiben. Sie mussen jedoch die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) und die Anforderungen fur Lebensmittelkontaktmaterialien gemas Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfullen. Der Einfahrer oder Vertreiber ist fur die Bereitstellung angemessener Informationen zur sicheren Verwendung verantwortlich. Eine Uberprufen der nationalen Vorschriften im Bestimmungsmitgliedstaat ist ratsam, da einige Lander spezifische Regelungen fur den Vertrieb von Messern haben.
Welche Unterlagen werden fur die Einfuhr von Kuchenmessern der Unterposition 8211 91 benotigt?
Fur die Einfuhr von Kuchenmessern der Unterposition 8211 91 werden benotigt: Handelsrechnung mit Warenbezeichnung (Messertyp, Klingenlaenge, Klingen- und Griffwerkstoff, Menge), Befordernungsdokument (CMR oder Konnossement), Packliste und EORI-Nummer des Einfahrers. Fur prafernezielle Zollsatze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich (EUR.1, Rechnungserklarung oder REX-Erklarung). Sofern Messer fur den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, wird eine Konformitatserklarung des Herstellers gemas Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 empfohlen. Aktuelle Anforderungen und Handelsmasnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europaischen Kommission zu uberprufen.
Welche Dokumente braucht man für Tisch- und Küchenmesser KN 8211 91?
Für die Einfuhr von Tisch- und Küchenmesser KN 8211 91 sind Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und CE-Konformitätserklärung erforderlich. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich eine Erklärung gemäß Verordnung EG 1935/2004.