Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
76

Zolltarifkapitel 76

Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm

760711
Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm, nicht backed, gewalzt but nicht weiterbearbeitet
Zoll:0-35,6%
760720
Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm, backed
Zoll:0-10%

Was umfasst Position 7607 des Zolltarifs?

Position 7607 umfasst aluminiumfolie mit einer dicke von hoechstens 0,2 mm. Aluminium ist ein Leichtmetall mit hervorragender Korrosionsbestaendigkeit, hoher Wärme- und elektrischer Leitfaehigkeit. Es wird breit im Bauwesen, Verkehr, in der Luft- und Raumfahrt, bei Verpackungen und in der Elektronik eingesetzt. Aluminiumlegierungen (z.B. Serien 6000, 7000) vereinen Leichtigkeit mit hoher Festigkeit. Die Zollsätze betragen in der Regel 0% bis 7,5% je nach Produkt. Position 7607 gehört zu Kapitel 76 (unedle Metalle und Metallwaren) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 7607 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 7607 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 7607

Die Zollsätze betragen in der Regel 0% bis 7,5% je nach Produkt. Aluminium und Aluminiumerzeugnisse unterliegen dem CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) - ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben, die den mit der Aluminiumproduktion verbundenen CO2-Emissionen entsprechen. Die Einfuhr kann Antidumpingzoellen auf Aluminiumerzeugnisse aus bestimmten Ländern unterliegen. Die Einfuhr von aluminiumfolie mit einer dicke von hoechstens 0,2 mm unterliegt dem CBAM - die Meldung der CO2-Emissionen aus der Aluminiumproduktion ist erforderlich. Pruefen Sie, ob Antidumpingzoelle auf Aluminiumerzeugnisse aus dem betreffenden Land gelten. Die Dokumentation muss die Aluminiumlegierungsguete und chemische Zusammensetzung enthalten. Aluminiumprodukte für den Lebensmittelkontakt müssen die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 7607 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 7607 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).

Einreihung von Waren in Position 7607 - worauf ist zu achten

Position 7607 umfasst aluminiumfolie mit einer dicke von höchstens 0,2 mm. Aluminium ist ein Leichtmetall mit hervorragender Korrosionsbestaendigkeit, hoher Wärme- und elektrischer Leitfaehigkeit. Abgrenzung zu 7606 (aluminiumbleche und -bänder mit einer di) und 7608 (aluminiumrohre) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Aluminiumfolie (Position 7607)?
Die EU-Zollsätze für Aluminiumfolie mit einer Dicke von höchstens 0,2 mm der Position 7607 betragen konventionell 0% bis 7,5%, können jedoch mit Antidumpingzöllen bis zu 35,6% erreichen. Folie ohne Unterlage hat andere Sätze als Folie auf einer Unterlage aus Papier, Pappe oder Kunststoff. Auf Aluminiumfolie aus bestimmten Ländern (z.B. China) werden Antidumpingzölle erhoben, die den effektiven Zollsatz erheblich erhöhen. Ab 2026 unterliegen Aluminiumerzeugnisse dem CBAM. Präferenzzölle können für Länder mit EU-Handelsabkommen gelten. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Vorschriften gelten bei der Einfuhr von Aluminiumfolie?
Aluminiumfolie für den Lebensmittelkontakt muss Verordnung (EG) 1935/2004 und die Leitlinien des Europarats zu Metallen und Legierungen im Lebensmittelkontakt erfüllen. Ein Werkstoffzeugnis zur Bestätigung der Aluminiumlegierung und Foliendicke ist erforderlich. CBAM-Registrierung ab 2026 ist verpflichtend. Folie für pharmazeutische Verpackungen muss zusätzliche GMP-Anforderungen erfüllen. Ein Ursprungszeugnis EUR.1 wird für Präferenzzölle benötigt. Dies betrifft Waren der Position 7607 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Aluminiumfolie zu beachten?
Die Tarifeinreihung hängt von der Dicke (bis 0,2 mm = Folie, darüber = Blech) und dem Vorhandensein einer Unterlage ab - mit Papier oder Kunststoff kaschierte Folie kann unter eine andere Position fallen. Antidumpingzölle auf Folie aus China können die Kosten erheblich erhöhen. Lebensmittelfolie erfordert Hygienezulassungen. Die Folienqualität (Dickengleichmäßigkeit, Fehlen von Nadellöchern) sollte überprüft werden. Der CBAM ab 2026 beeinflusst die Kosten. Blisterverpackungsfolie erfordert besondere Qualitätskontrollen. Dies betrifft Waren der Position 7607 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.