PL: CBAM | EN: CBAM
Definition
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism - CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ist ein neues klimapolitisches Instrument der EU, eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/956. Er soll die Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) verhindern, indem Abgaben auf Einfuhren CO2-intensiver Waren aus Ländern erhoben werden, die keine vergleichbaren Klimaschutzmechanismen anwenden.
CBAM umfasst die Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die Übergangsphase (1. Oktober 2023 - 31. Dezember 2025) umfasste nur die Berichterstattung über eingebettete Emissionen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die definitive Phase: Importeure oberhalb der Schwelle von 50 t/Jahr benötigen den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders und geben jährliche Erklärungen ab; die Zahl der abzugebenden Zertifikate entspricht den eingebetteten Emissionen nach Abzug der anhand der EU-Benchmark bestimmten freien Zuteilung (DVO (EU) 2025/2620). Der Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt am 1. Februar 2027, die erste Abgabe - für Einfuhren des Jahres 2026 - ist bis zum 30. September 2027 fällig (VO (EU) 2025/2083). Der Zertifikatspreis entspricht dem quartalsweisen Durchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise (ab 2027 wöchentlich).
CBAM ist besonders relevant für Importeure von Stahl, Aluminium und Zement aus Ländern wie China, Indien, Türkei und Russland.
CBAM umfasst die Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die Übergangsphase (1. Oktober 2023 - 31. Dezember 2025) umfasste nur die Berichterstattung über eingebettete Emissionen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die definitive Phase: Importeure oberhalb der Schwelle von 50 t/Jahr benötigen den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders und geben jährliche Erklärungen ab; die Zahl der abzugebenden Zertifikate entspricht den eingebetteten Emissionen nach Abzug der anhand der EU-Benchmark bestimmten freien Zuteilung (DVO (EU) 2025/2620). Der Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt am 1. Februar 2027, die erste Abgabe - für Einfuhren des Jahres 2026 - ist bis zum 30. September 2027 fällig (VO (EU) 2025/2083). Der Zertifikatspreis entspricht dem quartalsweisen Durchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise (ab 2027 wöchentlich).
CBAM ist besonders relevant für Importeure von Stahl, Aluminium und Zement aus Ländern wie China, Indien, Türkei und Russland.