Aluminium UND WAREN DARAUS›Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm
Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm, nicht backed, gewalzt but nicht weiterbearbeitet
Einreihung und Anwendungen von Reinaluminiumfolie - Unterposition 7607 11
Die Unterposition 7607 11 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst Aluminiumfolie aus nicht legiertem Aluminium (Al-Gehalt mindestens 99 %), mit einer Dicke von nicht mehr als 0,2 mm, ohne Unterlage - d.h. freistehende Folie ohne Trägerschicht aus Papier, Kunststoff oder einem anderen Material. Nicht legiertes Aluminium entspricht Güten der 1000er-Serie nach EN 573, typischerweise 1050A, 1100, 1200 und 1235. Die entscheidenden Einreihungskriterien sind: nicht legiertes Aluminium, Dicke nicht mehr als 0,2 mm (Erzeugnisse mit genau 0,2 mm werden in Position 7606 eingereiht) sowie das Fehlen einer Unterlage. Folie ohne Unterlage dieser Unterposition wird durch Kaltwalzen auf sehr geringe Dicken hergestellt, typischerweise von 6 bis 150 Mikrometer, mit einseitig matter Oberfläche durch das Doppelwalzen von Folienpaaren. Ihre hervorragenden Sperreigenschaften gegenüber Feuchtigkeit, Gasen und Licht machen sie zur dominierenden Verpackungsfolie. Hauptanwendungen sind: Haushaltsfolie zum Einwickeln und Backen, Schalen und Behälter fur die Gastronomie, Verpackungsfolie fur Lebensmittel, Tabak und Arzneimittel, Reflexionsisolierung und Kabelumwicklung. Die Abgrenzung zu Unterposition 7607 19 (nicht legierte Folie mit Unterlage) und 7607 20 (Legierungsfolie) erfordert die Uberprufung der chemischen Zusammensetzung und des Vorhandenseins einer Trägerschicht. Bei Einreihungszweifeln wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) im EBTI-System empfohlen.
CBAM und Einfuhranforderungen fur Reinaluminiumfolie - Unterposition 7607 11
Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt Reinaluminiumfolie ohne Unterlage der Unterposition 7607 11 vollstandig dem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) gemass Verordnung (EU) 2023/956. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder bei der zuständigen nationalen Behörde registriert sein und vierteljährliche CBAM-Erklärungen einreichen, die Daten zu den eingebetteten Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Erzeugnis fur jede Sendung enthalten. CBAM-Zertifikate werden zum EU-ETS-Preis erworben und bis zum 31. Mai des Folgejahres abgerechnet. Die eingebetteten Emissionen der Aluminiumfolie hangen vom Anteil an Primär- und Sekundäraluminium im Produktionseinsatz und vom Energiemix des Herstellers ab - Primäraluminium aus der Elektrolyse erzeugt ein Vielfaches der Emissionen von Recyclingaluminium. Einführer sollten vom Lieferanten verifizierte Emissionsdaten einholen oder die von der Europäischen Kommission veröffentlichten konservativen Standardwerte anwenden. Zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe sind in der Zollanmeldung anzugeben. Die Standardeinfuhrdokumentation umfasst: Handelsrechnung mit technischen Parametern (Legierungsgüte, Dicke, Bandbreite, Zustand, EN-Norm), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Werksprüfzeugnis mit chemischer Analyse und Dickenangabe, Ursprungsnachweis fur Präferenzzölle sowie die EORI-Nummer des Einführers. Fur Lebensmittelkontaktmaterialien bestimmte Folie muss den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen und mit einer Konformitätserklärung des Herstellers versehen sein. Aktuelle MFN-Zollsätze sind im EU-TARIC-System zu überprüfen.
Reinaluminiumfolie ohne Unterlage der Unterposition 7607 11 aus China kann Antidumpingmaßnahmen (AD) der Europäischen Union unterliegen. Antidumpingmaßnahmen auf Aluminiumfolie aus China wurden von der Europäischen Kommission mehrfach eingeführt, überprüft und verlängert - Einführer sind verpflichtet, den aktuellen Status, Umfang und die Höhe der AD-Maßnahmen im TARIC-System fur die spezifische KN-Code- und Ursprungsland-Kombination vor jeder Einfuhr zu überprüfen. Antidumpingzollsätze können erheblich sein und die Gesamtkosten der Einfuhr wesentlich erhöhen. Aluminiumerzeugnisse des KN-Kapitels 76 können Schutzmaßnahmen unterliegen - Einführer sollten aktive Zollkontingente (TRQ) und den vierteljährlichen Ausschöpfungsstand im TARIC überprüfen. Einfuhren oberhalb des TRQ-Limits unterliegen zusätzlichen Zöllen. Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen - der Sanktionsstatus ist vor jeder Bestellung zu überprüfen. Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA mit Kanada, JEFTA mit Japan, FTAs mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich, Vietnam und der Ukraine) können die Zollbelastung erheblich senken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind und ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird (EUR.1-Zertifikat, Rechnungserklärung oder REX-Eintrag). Die Gesamteinfuhrkosten müssen MFN- oder AD-Zoll, CBAM-Zertifikate und Mehrwertsteuer einschließen. Alle geltenden Handelsmaßnahmen sind im EU-TARIC-System zu überprüfen.
Zolltarifliche Einreihung von Reinaluminiumfolie ohne Unterlage (KN 7607 11)
Der KN-Code 7607 11 der Kombinierten Nomenklatur reiht Reinaluminiumfolie ohne Unterlage in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.
Häufig gestellte Fragen
Unterliegt Reinaluminiumfolie 7607 11 ab 2026 dem CBAM?
Ja. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt Reinaluminiumfolie ohne Unterlage der Unterposition 7607 11 vollständig dem CBAM gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein, vierteljährliche Erklärungen über eingebettete Emissionen einreichen und CBAM-Zertifikate entsprechend den CO2-Emissionen aus der Herstellung der eingeführten Folie erwerben. Eingebettete Emissionen aus Primäraluminium sind um ein Vielfaches höher als aus Recyclingaluminium. Verstöße gegen die CBAM-Pflicht sind mit erheblichen Bußgeldern bewehrt. TARIC-Codes der Q-Reihe müssen in jeder Zollanmeldung angegeben werden.
Gibt es Antidumpingzölle auf Reinaluminiumfolie aus China unter 7607 11?
Einfuhren von Reinaluminiumfolie ohne Unterlage der Unterposition 7607 11 aus China können EU-Antidumpingzöllen auf Aluminiumfolie unterliegen. AD-Maßnahmen auf Aluminiumfolie aus China wurden von der Europäischen Kommission mehrfach eingeführt und verlängert. Der aktuelle Status, Umfang und die Höhe der Antidumpingmaßnahmen sind im EU-TARIC-System vor jeder Einfuhr zu überprüfen. Neben etwaigen AD-Zöllen gelten MFN-Zoll, CBAM-Pflicht und Mehrwertsteuer. Die Gesamtbelastung bei Einfuhren aus China kann erheblich sein und muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen.
Wie unterscheidet man die Unterpositionen 7607 11, 7607 19 und 7607 20?
Unterposition 7607 11 umfasst Reinaluminiumfolie (mind. 99 % Al) ohne Unterlage. Unterposition 7607 19 umfasst nicht legierte Folie mit Unterlage, d.h. auf Papier, Pappe oder Kunststoff kaschiert oder beschichtet. Unterposition 7607 20 umfasst Folie aus Aluminiumlegierungen, unabhängig vom Vorhandensein einer Unterlage. Das Kriterium zur Unterscheidung von 7607 11 und 7607 20 ist die chemische Zusammensetzung, bestätigt durch ein Werksprüfzeugnis. Das Vorhandensein oder Fehlen einer Trägerschicht unterscheidet 7607 11 von 7607 19. Bei Zweifeln wird die Beantragung einer vZTA empfohlen.
Wie hoch ist der EU-Zollsatz für KN-Code 7607 11 im Jahr 2026?
Der Zollsatz für KN-Code 7607 11 (Reinaluminiumfolie ohne Unterlage) ist im TARIC-Zolltarif festgelegt und hängt vom Ursprungsland ab. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Den aktuellen Satz finden Sie in der.