Aluminium UND WAREN DARAUS›Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm
Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm, backed
Einreihung und Anwendungen von Aluminiumlegierungsfolie - Unterposition 7607 20
Die Unterposition 7607 20 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst Aluminiumfolie aus Aluminiumlegierungen, mit einer Dicke von nicht mehr als 0,2 mm, sowohl auf Unterlage als auch ohne Unterlage. Aluminiumlegierungen im Sinne des KN-Kapitels 76 sind Werkstoffe, bei denen Aluminium nach Masse überwiegt, der Aluminiumgehalt jedoch unter 99 % liegt oder bestimmte Verunreinigungsgrenzen laut Anmerkungen zu Kapitel 76 überschritten werden. Legierungsfolie wird hauptsächlich aus Legierungen der 3000er-Serie (Al-Mn, z.B. 3003, 3004) und der 8000er-Serie (Al-Fe, z.B. 8006, 8011, 8079) hergestellt. Die 8000er-Legierungen bieten durch ihren Eisen- und Siliziumgehalt höhere Festigkeit, bessere thermische Verarbeitbarkeit und ausgezeichnete Kaltwalzbarkeit bis auf sehr geringe Dicken - was sie zum Industriestandard fur Blister- und Technische Folie macht. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die chemische Zusammensetzung (Legierung, nicht Reinaluminium) - unabhängig vom Vorhandensein oder Fehlen einer Unterlage wird das Erzeugnis in Unterposition 7607 20 eingereiht. Hauptanwendungen sind: Pharmazeutische Blisterverpackungen (PVC/Aluminium- und Aluminium/Aluminium-Blister), Verpackungsfolie fur Kaugummi und Schokolade, Kondensatorfolie fur Aluminium-Elektrolytkondensatoren, Technische Folie fur Kabelisolierung und EMI-Abschirmung sowie Folie fur aseptische und Steril-Verpackungen. Die Abgrenzung zu Unterpositionen 7607 11/7607 19 erfordert die Bestätigung der chemischen Zusammensetzung durch ein Werksprüfzeugnis.
CBAM und Einfuhranforderungen fur Legierungsfolie - Unterposition 7607 20
Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt Aluminiumlegierungsfolie der Unterposition 7607 20 vollständig dem CBAM-Mechanismus gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Die CBAM-Pflicht ist fur diese Unterposition besonders bedeutsam angesichts des erheblichen Importanteils aus Ländern mit emissionsintensiver Primäraluminiumproduktion, insbesondere aus China. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein und vierteljährliche Erklärungen mit Daten zu eingebetteten Emissionen fur jede Warenpartie einreichen - in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Erzeugnis. CBAM-Zertifikate werden zum EU-ETS-Preis erworben und bis zum 31. Mai des Folgejahres abgerechnet. Die eingebetteten Emissionen hangen vom Anteil an Primär- und Sekundäraluminium sowie vom Energiemix des Herstellers ab. Einfuhren aus Ländern mit einem gleichwertigen ETS-System, z.B. der Schweiz, können von einer teilweisen oder vollständigen CBAM-Befreiung profitieren. Zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe sind in der Zollanmeldung anzugeben. Die erforderliche Einfuhrdokumentation umfasst: Handelsrechnung mit technischen Parametern (Legierungsgüte, Dicke, Breite, Zustand, EN-Norm, mit oder ohne Unterlage), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Werksprüfzeugnis mit vollständiger chemischer Analyse und Dickenangabe, Ursprungsnachweis fur Präferenzzölle sowie die EORI-Nummer des Einführers. Blisterfolie und Folien fur den Kontakt mit Lebens- oder Arzneimitteln müssen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und den GMP-Anforderungen entsprechen. Aktuelle Zollsätze sind im EU-TARIC zu überprüfen.
Aluminiumlegierungsfolie der Unterposition 7607 20 aus China kann Antidumpingmaßnahmen (AD) der Europäischen Union unterliegen. EU-Antidumpingmaßnahmen auf Aluminiumfolie aus China erfassen sowohl nicht legierte als auch Legierungsfolie - die Europäische Kommission hat diese Maßnahmen mehrfach eingeführt, überprüft und verlängert. Einführer sind verpflichtet, den aktuellen Status, Umfang und die Höhe der AD-Maßnahmen im TARIC fur den spezifischen KN-Code und das Ausfuhrland vor jeder Einfuhr zu überprüfen. Aluminiumerzeugnisse des KN-Kapitels 76 können zusätzlich Schutzmaßnahmen mit einem Zollkontingentsystem (TRQ) unterliegen - Einfuhren oberhalb des vierteljährlichen Mengenkontingents unterliegen Zusatzzöllen, die die Wirtschaftlichkeit einer Transaktion wesentlich beeinflussen können. Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen - der aktuelle Status ist vor Vertragsabschluss zu prüfen. Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA mit Kanada, JEFTA mit Japan, FTAs mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich, Vietnam und der Ukraine) können die Zollbelastung erheblich senken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind und ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird. Die Gesamteinfuhrkosten müssen MFN- oder AD-Zoll, CBAM-Zertifikate und Mehrwertsteuer einschließen. Alle geltenden Handelsmaßnahmen sind stets im EU-TARIC zu überprüfen.
Zolltarifliche Einreihung von Aluminiumlegierungsfolie <= 0,2 mm (KN 7607 20)
Der KN-Code 7607 20 der Kombinierten Nomenklatur reiht Aluminiumlegierungsfolie <= 0,2 mm in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet man Legierungsfolie 7607 20 von Reinaluminiumfolie 7607 11/7607 19?
Das entscheidende Kriterium ist die chemische Zusammensetzung, bestätigt durch ein Werksprüfzeugnis oder eine spektrometrische Analyse. Unterposition 7607 20 umfasst Folie aus Aluminiumlegierungen - Werkstoffe, bei denen Al nach Masse überwiegt, der Al-Gehalt aber unter 99 % liegt oder die Verunreinigungsgrenzen laut Anmerkungen zu Kapitel 76 überschritten sind. Reinaluminiumfolie (7607 11 ohne, 7607 19 mit Unterlage) enthält mindestens 99 % Al. In der Praxis werden Blister- und Kondensatorfolien aus Legierungen der 3000er- und 8000er-Serie in 7607 20 eingereiht. Einführer müssen ein Werksprüfzeugnis mit vollständiger chemischer Analyse verlangen. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Unterliegt Aluminiumlegierungsfolie 7607 20 dem CBAM und Antidumpingzöllen aus China?
Ja, in beiden Bereichen. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt Aluminiumlegierungsfolie der Unterposition 7607 20 der vollständigen CBAM-Pflicht - Einführer müssen vierteljährliche Erklärungen zu eingebetteten Emissionen einreichen und CBAM-Zertifikate zum EU-ETS-Preis erwerben. Einfuhren aus China können zusätzlich Antidumpingzöllen unterliegen, deren Status und Höhe im EU-TARIC vor jeder Einfuhr zu überprüfen sind. Die Gesamtfiskallast bei Einfuhren aus China - MFN- oder AD-Zoll, CBAM und Mehrwertsteuer - kann sehr erheblich sein und muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung jeder Transaktion einbezogen werden.
Welche Anforderungen gelten fur pharmazeutische Blisterfolie aus Unterposition 7607 20?
Aluminiumlegierungs-Blisterfolie fur pharmazeutische Verpackungen muss den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 uber Lebensmittelkontaktmaterialien und bei Verwendung in Arzneimittelverpackungen den einschlägigen GMP-Anforderungen (Good Manufacturing Practice) und Pharmakopoe-Normen (Ph. Eur. oder USP) entsprechen. Einführer müssen vom Hersteller eine Konformitätserklärung, ein Analysenzeugnis und das entsprechende GMP-Zertifikat einholen. Fur Arzneimittelverpackungen bestimmte Folie unterliegt der Aufsicht der Arzneimittelzulassungsbehörden. Diese Anforderungen sind unabhängig von der CBAM-Pflicht und der Zolleinreihung. Aktuelle Zollsätze sind im EU-TARIC zu überprüfen.
Wie beantragt man eine vZTA für Aluminiumlegierungsfolie <= 0,2 mm (KN 7607 20)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7607 20 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.