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SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRGeräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, Wasserski, Surfbretter, Segelbretter und andere Wassersportausrüstung, Segelbretter

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
23 Dok.
Y054Y121Y123Y152Y160Y163+17
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-04864

Trampoline safety pad replacement part

PolyvinylchloridGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold543/25-1

Hand trainer for muscle strengthening

KunststoffGRI 1GRI 6
FRgold24-03681

Steel tube part for punching ball equipment

StahlGRI 1GRI 6
FRgold24-02221

Steel saddle carriage for exercise bike

StahlGRI 1GRI 6
FRgold24-00662

SUP paddle shaft with plastic handle

AluminiumGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9506 21

Unterposition 9506 21 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst Segelbretter (Sailboards), einschließlich Surfboards, Windsurfboards und Stand-up-Paddleboards (SUP-Boards). Die Einreihung in diese Unterposition basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 95 der KN, das Waren für Sport, Spiel und Unterhaltung erfasst. Position 9506 bildet den Einreihungsrahmen für Wassersportgeräte und verwandte Freizeitausrüstung, während Unterposition 9506 21 Segelbretter als eigenständige, abgegrenzte Tarifkategorie ausweist. Einführer sollten Segelbretter sorgfältig von anderen Wassersportgeräten der Unterposition 9506 29 unterscheiden; maßgeblich sind Konstruktion und primärer Verwendungszweck des Produkts. Aufblasbare SUP-Boards (iSUP), die für den Wassersport und die Freizeitnutzung im Stehen mit einem Paddel bestimmt sind, werden grundsätzlich hier eingereiht, unabhängig davon, ob sie aus Hartschalenmaterialien wie Epoxid oder Laminat oder aus aufblasbarem Drop-Stitch-Gewebe gefertigt sind. Windsurfboards, die speziell für das Segeln mit Hilfe eines Mastes und Segels konstruiert sind, fallen ebenfalls in diese Unterposition. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der KN (AV 1 und 6). Bei Zweifeln empfiehlt sich die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde vor der Einfuhr.

Einfuhranforderungen für Unterposition 9506 21

Die Einfuhr von Surfboards, Windsurfboards und SUP-Boards der Unterposition 9506 21 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung mit vollständiger Warenbeschreibung, Zollwert und Lieferbedingungen nach INCOTERMS, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation sowie bei Beantragung von Präferenzzollsätzen ein gültiger Ursprungsnachweis. Surfboards und SUP-Boards, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Hersteller und Einführer außerhalb der EU müssen die Produktkonformität mit den GPSR-Anforderungen sicherstellen, technische Unterlagen bereithalten, die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleisten und einen in der EU ansässigen Verantwortlichen (Responsible Person) benennen, der die Verantwortung für die Konformität des Produkts auf dem Unionsmarkt trägt. Produkte können zusätzlich harmonisierten EN-Normen für Sportgeräte und Freizeitausrüstung unterliegen. Der Zollwert wird gemäß Art. 70 bis 74 UZK grundsätzlich auf Basis des Transaktionswerts der eingeführten Waren ermittelt.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9506 21

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 9506 21 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric), da sie in aufeinanderfolgenden Tarifjahren aktualisiert werden. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), das WPA mit Japan, das Abkommen mit Südkorea (KOREU), das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sowie das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für Präferenzbehandlung ist die Einhaltung der einschlägigen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, REX-Erklärung des registrierten Ausführers oder Ursprungserklärung auf der Rechnung. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob Antidumping-, Ausgleichs- oder andere Handelsmaßnahmen gegenüber dem Ursprungsland gelten. Dabei sind nicht nur die MFN-Zollsätze, sondern auch etwaige mengenmäßige Beschränkungen und zusätzliche Abgaben zu berücksichtigen. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen und Handelsverboten unterliegen und sind gesondert zu prüfen. Nach Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird Mehrwertsteuer nach dem geltenden nationalen Steuersatz erhoben. Die Zollbemessungsgrundlage richtet sich nach dem ermittelten Zollwert zuzüglich der anfallenden Zölle. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Zollanmeldung in TARIC zu überprüfen, da Änderungen auch unterjährig möglich sind.

Einreihung und Einfuhr von Surfboards SUP-Boards - Unterposition KN 9506 21

Die Unterposition KN 9506 21 umfasst Surfboards SUP-Boards. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Werden aufblasbare SUP-Boards (iSUP) in Unterposition 9506 21 eingereiht?
Grundsätzlich ja. Aufblasbare Stand-up-Paddleboards (iSUP), die für Wassersport und Freizeitnutzung im Stehen mit einem Paddel bestimmt sind, werden als Segelbretter in Unterposition 9506 21 eingereiht. Entscheidendes Kriterium ist der primäre Verwendungszweck des Produkts für die aktive sportliche oder freizeitmäßige Nutzung auf dem Wasser in aufrechter Paddelhaltung. Sowohl Hartschalen-Boards aus Epoxid oder Laminat als auch aufblasbare Drop-Stitch-Boards fallen unter diese Unterposition, sofern sie die genannte Zweckbestimmung erfüllen. Bei Produkten mit unklarem oder doppeltem Verwendungszweck empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde, um die Einreihung vor der Einfuhr rechtssicher zu klären.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Surfboards und SUP-Boards erforderlich?
Bei der Einfuhr von Waren der Unterposition 9506 21 sind erforderlich: Handelsrechnung mit detaillierter Produktbeschreibung, Zollwert und Lieferbedingungen nach INCOTERMS, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers und Warenspezifikation. Für Präferenzzollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, REX-Erklärung des registrierten Ausführers oder Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Einführer muss zudem Unterlagen zur GPSR-Konformität bereithalten und außerhalb der EU ansässige Einführer müssen eine Responsible Person in der EU benennen. Aktuelle Anforderungen sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Wie unterscheiden sich Surfboards (9506 21) von anderen Wassersportgeräten (9506 29)?
Unterposition 9506 21 erfasst ausschließlich Segelbretter, also Surfboards, Windsurfboards und SUP-Boards - Produkte, die zum Wellenreiten, zum Segeln mit Windkraft oder zum Stehpaddeln konstruiert sind. Andere Wassersportgeräte wie Wasserski jeglicher Art, Wakeboards, Kneeboards und aufblasbare Schleppreifen werden in der Auffangunterposition 9506 29 eingereiht. Das entscheidende Abgrenzungsmerkmal ist die Konstruktion des Produkts und sein primärer Verwendungszweck. Bei Waren mit Mischeigenschaften, die unter beide Unterpositionen fallen könnten, sollte vor der Einfuhr eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden, um eine Fehleinreihung und Nacherhebung von Zöllen zu vermeiden.
Wie werden Surfboards SUP-Boards unter KN 9506 21 korrekt eingereiht?
Surfboards SUP-Boards werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 21 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.