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91022900
UHRMACHERWARENArmbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101

Armbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101, andere Armbanduhren, auch mit eingebauter Stoppvorrichtung, andere

EU-Regelzollsatz
4.5% MIN 0.3 EUR / p/st MAX 0.8 EUR / p/st
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
C400Y900Y935E012Y903X803+18
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty4.5% MIN 0.3 EUR / NAR MAX 0.8 EUR / NAR-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ESgold24SOL463

Smartwatch with health monitoring features

elektronika (komponenty elektroniczne)GRI 1GRI 3cGRI 6
ITgold-BTI0632

Gold wristwatch with automatic movement

GoldGRI 1GRI 6
PLsilver4-000476

Smartwatch with health monitoring features

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 6
DEgold572/23-1

Fitness tracker smartwatch with plastic case

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6
DEgold679/23-1

Fitness tracker smartwatch with USB cable

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Umfang der Unterposition 9102 29 - Handaufzuguhren

Die Unterposition 9102 29 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung, andere als mit automatischem Aufzug, mit Gehäusen aus unedlen Materialien. Es handelt sich um mechanische Uhren mit manuellem Aufzug der Zugfeder über die Krone. Diese Unterposition ergänzt die Unterposition 9102 21 (automatischer Aufzug) innerhalb der Gruppe der mechanischen Armbanduhren der Position 9102. Handaufzuguhren können sowohl einfache Modelle ohne Komplikationen als auch fortgeschrittene uhrmacherische Kreationen mit Komplikationen wie Tourbillon, ewigem Kalender und Minutenrepetition umfassen. Das Schlüsselkriterium ist das Fehlen eines elektrischen Antriebs und das Fehlen eines automatischen Aufzugsmechanismus. Gehäuse aus unedlen Metallen (Stahl, Titan, Bronze, Keramik, Kunststoffe) bestimmen die Einreihung in Position 9102 statt 9101. Die Einreihung erfolgt nach AV-Regeln 1 und 6 unter Berücksichtigung der HS-Erläuterungen.

Einfuhrvorschriften für mechanische Handaufzuguhren

Die Einfuhr mechanischer Armbanduhren der Unterposition 9102 29 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Als rein mechanische Geräte ohne elektrische Komponenten unterliegen Handaufzuguhren nicht den Richtlinien LVD, EMV oder RED und erfordern keine CE-Kennzeichnung. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Nickelbeschränkungen bei Gehäusen, Armbandverschlüssen und Edelstahlkomponenten mit Hautkontakt des Trägers. Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit verpflichtet den Einführer sicherzustellen, dass die Uhr kein Risiko für Verbraucher darstellt. Die Einfuhr von Luxusuhren aus Ländern unter EU-Sanktionen unterliegt Beschränkungen. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Werktyp, Kaliber, Gangreserve, Gehäusematerial, Steinzahl), Frachtdokument und Ursprungszeugnis. Die technische Spezifikation des Werks ist für die korrekte Einreihung wichtig.

Handel und Zölle für Uhren der Unterposition 9102 29

Die aktuellen MFN-Zollsätze für mechanische Uhren der Unterposition 9102 29 sind in TARIC zu überprüfen. Die Sätze können Zollwert und Werktyp berücksichtigen. Präferenzzollsätze sind im Rahmen von FTA verfügbar, darunter das Abkommen EU-Schweiz, CETA und EPA mit Japan. Mechanische Handaufzuguhren stellen ein Nischen- aber wertvolles Segment des Uhrenmarktes dar. Hauptproduzenten sind die Schweiz, Japan, Deutschland und zunehmend China. Für Schweizer Uhren sind die Präferenzen aus dem bilateralen Handelsabkommen EU-Schweiz besonders relevant. Ursprungsregeln für Uhren erfordern eine ausreichende Be- oder Verarbeitung im Ursprungsland, einschließlich Werkmontage und -regulierung. Uhren unterliegen nicht dem CBAM. Einfuhr aus Russland und Belarus unterliegt EU-Sanktionen für Luxusgüter. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze.

Einreihung und Einfuhr von Handaufzug-Armbanduhren - Unterposition KN 9102 29

Die Unterposition KN 9102 29 umfasst Handaufzug-Armbanduhren. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen mechanische Handaufzuguhren CE-Richtlinien?
Nein. Mechanische Handaufzuguhren der Unterposition 9102 29 sind rein mechanische Geräte und unterliegen keinen CE-Kennzeichnungsrichtlinien (LVD, EMV, RED). Der Einführer muss jedoch die Einhaltung von REACH bezüglich Nickel bei Hautkontaktteilen und der Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit sicherstellen.
Wie unterscheidet man Unterposition 9102 21 (automatisch) von 9102 29 (Handaufzug)?
Unterposition 9102 21 umfasst Uhren mit automatischem Aufzug, die über einen drehenden Rotor verfügen, der die Zugfeder durch Handgelenkbewegung aufzieht. Unterposition 9102 29 umfasst Uhren mit ausschließlich manuellem Aufzug über die Krone. Das Unterscheidungskriterium ist das Vorhandensein eines automatischen Aufzugsmechanismus (Rotors). Handaufzuguhren können eine Hack-Funktion (Stoppesekunde) haben, besitzen aber keinen automatischen Rotor.
Welche Ursprungsregeln gelten für mechanische Uhren aus der Schweiz?
Mechanische Uhren aus der Schweiz können von Präferenzzollsätzen im Rahmen des bilateralen Abkommens EU-Schweiz profitieren. Die Ursprungsregeln erfordern, dass das Uhrenwerk in der Schweiz montiert, reguliert und getestet wurde. Die Bezeichnung Swiss Made unterliegt gesonderten Vorschriften des Schweizer Rechts, aber die Zollursprungsregeln EU-Schweiz haben eigene Kriterien für eine ausreichende Be- oder Verarbeitung.
Wie werden Handaufzug-Armbanduhren unter KN 9102 29 korrekt eingereiht?
Handaufzug-Armbanduhren werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9102 29 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.