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UHRMACHERWARENArmbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101

Armbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101, Armbanduhren, elektrisch oder elektronisch, auch mit eingebauter Stoppvorrichtung, nur mit mechanischer Anzeige

EU-Regelzollsatz
4.5% MIN 0.3 EUR / p/st MAX 0.8 EUR / p/st
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
C400Y900Y935E012Y903X803+18
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty4.5% MIN 0.3 EUR / NAR MAX 0.8 EUR / NAR-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold601/24-1

Quartz wristwatch with mechanical display

unedles MetallGRI 1GRI 6
DEgold155/25-1

Quartz wristwatches with mechanical display

unedles MetallGRI 1GRI 5bGRI 6
ESgold24SOL463

Smartwatch with health monitoring features

elektronika (komponenty elektroniczne)GRI 1GRI 3cGRI 6
ITgold-BTI0632

Gold wristwatch with automatic movement

GoldGRI 1GRI 6
PLsilver4-000476

Smartwatch with health monitoring features

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung von Armbanduhren der Unterposition 9102 11

Die Unterposition 9102 11 der Kombinierten Nomenklatur umfasst elektrisch betriebene Armbanduhren mit opto-mechanischer (analoger) Anzeige, deren Gehäuse nicht aus Edelmetall oder mit Edelmetall plattiertem Metall bestehen. Es handelt sich um typische Quarzuhren mit analogem Zifferblatt und Zeigern, die von einer Batterie angetrieben werden. Position 9102 umfasst Uhren mit Gehäusen aus Edelstahl, Titan, Aluminium, Keramik, Kunststoffen und anderen unedlen Materialien. Das maßgebliche Einreihungskriterium innerhalb der Position 9102 auf Unterpositionsebene ist die Art der Anzeige: Unterposition 9102 11 betrifft die opto-mechanische (analoge) Anzeige, Unterposition 9102 12 die optoelektronische (digitale) Anzeige und Unterposition 9102 19 andere Anzeigetypen. Die Einreihung erfolgt nach AV-Regeln 1 und 6 sowie den HS-Erläuterungen zur Position 9102. Uhren mit zusätzlichen Funktionen wie Chronograph, Datumsanzeige und Alarm bleiben in der Unterposition 9102 11 eingereiht, sofern die wesentliche Funktion die Zeitanzeige mittels Analoganzeige ist.

Regulatorische Anforderungen bei der Einfuhr von Uhren der Unterposition 9102 11

Die Einfuhr elektronischer Armbanduhren der Unterposition 9102 11 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Standard-Quarz-Armbanduhren mit Knopfzellenbatterie erfordern keine CE-Kennzeichnung aufgrund sektorspezifischer Richtlinien. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt Nickel in Bestandteilen mit direktem und längerem Hautkontakt, einschließlich Uhrengehäusen, Armbandverschlüssen und Schnallen. Gemäß Anhang XVII REACH darf die Nickelfreisetzung aus metallischen Gegenständen mit Hautkontakt bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit verlangt vom Einführer, die Sicherheit des Produkts zu gewährleisten. Batterien unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542. Die Kennzeichnung muss die verbraucherschutzrechtlich erforderlichen Angaben enthalten, einschließlich der Identifikation des Herstellers oder verantwortlichen Einführers auf dem EU-Markt.

Zollsätze und Handelspräferenzen für Unterposition 9102 11

Die MFN-Zollsätze für elektronische Analoguhren der Unterposition 9102 11 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Die Sätze können je nach Zollwert der Uhr und Werktyp variieren. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), EPA (Japan), TCA (Vereinigtes Königreich) und APS für Entwicklungsländer. Voraussetzung ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises. Armbanduhren unterliegen nicht dem CBAM (Verordnung (EU) 2023/956), der nur für energieintensive Sektoren gilt. Einfuhren aus Ländern unter EU-Sanktionen erfordern die Überprüfung aktueller Beschränkungen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Einführer sollte regelmäßig TARIC auf Änderungen der Zollsätze, Schutzmaßnahmen oder Antidumpingzölle prüfen. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Zollgrenze.

Einreihung und Einfuhr von elektronische Analoguhren - Unterposition KN 9102 11

Die Unterposition KN 9102 11 umfasst elektronische Analoguhren. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Quarz-Analoguhren eine CE-Zertifizierung?
Standard-Quarz-Armbanduhren mit Analoganzeige der Unterposition 9102 11 erfordern grundsätzlich keine CE-Kennzeichnung aufgrund sektorspezifischer Richtlinien (LVD, EMV). Uhren mit Knopfzellenbatterie bei niedriger Spannung liegen unter den anwendbaren Schwellenwerten. Der Einführer muss jedoch die Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit und der REACH-Nickelbeschränkungen bei Hautkontaktkomponenten sicherstellen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Uhren der Unterposition 9102 11 benötigt?
Für die Einfuhr von Armbanduhren der Unterposition 9102 11 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Transaktionswert, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers und technische Spezifikation zu Werktyp sowie Gehäuse- und Armbandmaterialien. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX) erforderlich. REACH-Konformitätsdokumentation bezüglich Nickel sollte der Einfuhr beiliegen.
Kann eine Smartwatch mit Analoganzeige in Unterposition 9102 11 eingereiht werden?
Die Einreihung von Smartwatches ist Gegenstand laufender zollrechtlicher Auslegungen. Wenn die wesentliche Funktion des Geräts die Zeitanzeige über eine Analoganzeige ist, kann die Einreihung in Unterposition 9102 11 sachgerecht sein. Smartwatches mit vorherrschenden Rechen- und Kommunikationsfunktionen können jedoch in Kapitel 84 oder 85 als Datenverarbeitungs- oder Kommunikationsgeräte eingereiht werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) wird für Einreihungssicherheit empfohlen.
Wie werden elektronische Analoguhren unter KN 9102 11 korrekt eingereiht?
Elektronische Analoguhren werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9102 11 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.