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UHRMACHERWARENArmbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101

Armbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101, Armbanduhren, elektrisch oder elektronisch, auch mit eingebauter Stoppvorrichtung, nur mit optoelektronischer Anzeige

EU-Regelzollsatz
4.5% MIN 0.3 EUR / p/st MAX 0.8 EUR / p/st
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
C400Y900Y935E012Y903X803+18
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty4.5% MIN 0.3 EUR / NAR MAX 0.8 EUR / NAR-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ESgold24SOL463

Smartwatch with health monitoring features

elektronika (komponenty elektroniczne)GRI 1GRI 3cGRI 6
PLsilver4-000476

Smartwatch with health monitoring features

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 6
DEgold572/23-1

Fitness tracker smartwatch with plastic case

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6
DEgold679/23-1

Fitness tracker smartwatch with USB cable

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6
PLgold4-000383

Smart fitness band with OLED display

elektronika (moduł z wyświetlaczem i czujnikami)GRI 1GRI 3cGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Umfang der Unterposition 9102 12 - Digitalanzeige-Uhren

Die Unterposition 9102 12 der Kombinierten Nomenklatur umfasst elektrisch betriebene Armbanduhren mit optoelektronischer (digitaler) Anzeige, deren Gehäuse aus anderen Materialien als Edelmetallen bestehen. Eine optoelektronische Anzeige bedeutet einen Bildschirm, der die Zeit in Ziffernform auf einem LCD-, LED-, OLED- oder ähnlichen Display darstellt. Diese Unterposition umfasst sowohl einfache Digitaluhren als auch fortgeschrittenere Modelle mit Funktionen wie Stoppuhr, Timer, Alarm, Hintergrundbeleuchtung und Datumsanzeige. Das Schlüsselkriterium zur Unterscheidung von Unterposition 9102 11 ist der Anzeigetyp: 9102 11 betrifft analoge (Zeiger), 9102 12 digitale (optoelektronische) Anzeige. Hybriduhren mit beiden Anzeigetypen werden nach dem wesentlichen Charakter gemäß AV-Regel 3 eingereiht. Gehäuse können aus Stahl, Titan, Kunststoffen, Gummi, Keramik oder anderen unedlen Materialien bestehen. Die Einreihung erfolgt nach AV-Regeln 1 und 6 unter Berücksichtigung der HS-Erläuterungen zur Position 9102.

Vorschriften und Anforderungen bei der Einfuhr von Digitaluhren

Die Einfuhr digitaler Armbanduhren der Unterposition 9102 12 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung abgeben. Standard-Digitaluhren mit Knopfzellenbatterie erfordern keine CE-Kennzeichnung nach den LVD- und EMV-Richtlinien, ebenso wie Analoguhren. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt den zulässigen Nickelgehalt in metallischen Teilen mit Hautkontakt, geltend für Gehäuse, Armbandverschlüsse und Schnallen. Batterien in Uhren unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien mit Pflichten zur Kennzeichnung, Sammlung und Verwertung verbrauchter Batterien. Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit verlangt vom Einführer die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit. Enthält die Uhr ein Bluetooth- oder WLAN-Modul, kann sie der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU unterliegen und eine CE-Kennzeichnung erfordern. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung, Frachtdokument, technische Spezifikation und gegebenenfalls Ursprungszeugnis.

Internationaler Handel und Zölle für Unterposition 9102 12

Die MFN-Zollsätze für Digitaluhren der Unterposition 9102 12 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Die Sätze können je nach Zollwert der Uhr variieren. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, wie CETA, EPA mit Japan, TCA mit dem VK und APS. Digitale Armbanduhren unterliegen nicht dem CBAM. Einfuhren aus Ländern unter EU-Sanktionen erfordern die Überprüfung aktueller Handelsbeschränkungen. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Digitaluhren stellen ein bedeutendes Einfuhrvolumen aus ostasiatischen Ländern dar, insbesondere aus China, Japan und Südkorea. Die korrekte Ursprungsbestimmung und Anwendung des richtigen Zollsatzes ist bei Einfuhren aus diesen Ländern besonders wichtig. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz des Mitgliedstaats der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erhoben. TARIC vor jeder Einfuhr prüfen.

Einreihung und Einfuhr von elektronische Digitaluhren - Unterposition KN 9102 12

Die Unterposition KN 9102 12 umfasst elektronische Digitaluhren. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt eine Digitaluhr mit Bluetooth eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Wenn eine Digitaluhr der Unterposition 9102 12 ein drahtloses Kommunikationsmodul (Bluetooth, WLAN, NFC) enthält, unterliegt sie der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU und erfordert eine CE-Kennzeichnung. Der Hersteller oder Einführer muss die RED-Konformität sicherstellen, eine Konformitätsbewertung durchführen und eine EU-Konformitätserklärung erstellen. Digitaluhren ohne Funkmodule erfordern keine CE nach sektorspezifischen Richtlinien, müssen aber die Produktsicherheitsverordnung einhalten.
Wie wird eine Uhr mit hybrider Analog-Digital-Anzeige eingereiht?
Uhren mit Hybridanzeige, die analoge Zeiger mit digitalem Bildschirm kombinieren, werden nach dem wesentlichen Charakter der Anzeige gemäß AV-Regel 3b eingereiht. Dominiert die Zeitanzeige durch Zeiger, ist Unterposition 9102 11 sachgerecht. Dominiert die Digitalanzeige, gilt Unterposition 9102 12. Bei gleichgewichtigen Funktionen gilt AV-Regel 3c (letzte Position in numerischer Reihenfolge). Eine vZTA wird für Einreihungssicherheit empfohlen.
Welche REACH-Beschränkungen gelten für in die EU eingeführte Digitaluhren?
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt den Nickelgehalt in metallischen Uhrenteilen mit direktem und längerem Hautkontakt. Anhang XVII REACH legt Grenzwerte für die Nickelfreisetzung aus Gehäusen, Armbandverschlüssen, Schnallen und Bandanstößen fest. Der Einführer sollte Herstellerdokumentation zur REACH-Nickelkonformität vorhalten. Darüber hinaus beschränkt REACH bestimmte Phthalate in Kunststoffkomponenten und Cadmium in Schmuck und Zierelementen.
Wie werden elektronische Digitaluhren unter KN 9102 12 korrekt eingereiht?
Elektronische Digitaluhren werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9102 12 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.