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UHRMACHERWARENArmbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101

Armbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101, Armbanduhren, elektrisch oder elektronisch, auch mit eingebauter Stoppvorrichtung, andere

EU-Regelzollsatz
4.5% MIN 0.3 EUR / p/st MAX 0.8 EUR / p/st
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
C400Y900Y935E012Y903X803+18
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty4.5% MIN 0.3 EUR / NAR MAX 0.8 EUR / NAR-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold109/24-1

Multifunctional survival wristwatch with tools

EdelstahlGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6
DEsilver112/24-1

Hybrid smartwatch with fitness tracking

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6
ESgold24SOL463

Smartwatch with health monitoring features

elektronika (komponenty elektroniczne)GRI 1GRI 3cGRI 6
ITgold-BTI0632

Gold wristwatch with automatic movement

GoldGRI 1GRI 6
PLsilver4-000476

Smartwatch with health monitoring features

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung der Unterposition 9102 19 - sonstige elektronische Uhren

Die Unterposition 9102 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst sonstige elektrisch betriebene Armbanduhren, deren Anzeige weder rein opto-mechanisch (analog) noch rein optoelektronisch (digital) ist. Diese Unterposition kann Uhren mit Hybridanzeigen umfassen, die analoge und digitale Elemente kombinieren, Uhren mit E-Ink-Anzeigen, Uhren mit AMOLED-Touchscreen-Anzeigen, die eine wesentliche Zeitmessfunktion erfüllen, sowie andere nicht-standardmäßige Zeitanzeigeformate. Gehäuse dieser Uhren bestehen aus anderen Materialien als Edelmetallen. Das Einreihungskriterium auf Unterpositionsebene innerhalb der Position 9102 basiert auf dem Anzeigetyp: 9102 11 ist analog, 9102 12 ist digital, 9102 19 ist sonstige. Die Einreihung erfolgt nach AV-Regeln 1 und 6. Handgelenksgeräte, deren wesentliche Funktion nicht die Zeitanzeige ist, können außerhalb von Kapitel 91 eingereiht werden, z.B. in Kapitel 84 oder 85. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.

Einfuhranforderungen für Uhren der Unterposition 9102 19

Die Einfuhr von Armbanduhren der Unterposition 9102 19 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Uhren der Unterposition 9102 19, insbesondere solche mit fortschrittlichen Touchscreen-Anzeigen oder drahtlosen Kommunikationsmodulen (Bluetooth, WLAN, NFC), können der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU unterliegen und eine CE-Kennzeichnung erfordern. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt Nickel in Hautkontaktkomponenten. Batterien unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542. Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit verlangt vom Einführer die Gewährleistung der Produktsicherheit. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung mit technischer Beschreibung, Frachtdokument, Material- und technische Spezifikation sowie Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Bei Uhren mit Funkfunktionen muss die Dokumentation eine EU-Konformitätserklärung und Prüfberichte umfassen.

Zölle und Handel für Unterposition 9102 19

Die MFN-Zollsätze für Uhren der Unterposition 9102 19 sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTA der EU verfügbar sein. Uhren unterliegen nicht dem CBAM. Einfuhren aus Ländern unter EU-Sanktionen erfordern die Überprüfung von Handelsbeschränkungen. Die Unterposition 9102 19 kann eine Reihe innovativer Uhrenprodukte umfassen, deren zolltarifliche Einreihung eine sorgfältige Analyse des wesentlichen Charakters des Erzeugnisses erfordert. In der Zollpraxis ist die Unterscheidung zwischen einer Uhr (Kapitel 91) und einem elektronischen Gerät mit Uhrfunktion (Kapitel 84 oder 85) entscheidend. Verfügt ein Produkt über Touchscreen, Prozessor, Speicher und App-Fähigkeit, können die Zollbehörden die Einreihung in Kapitel 91 anfechten. Präzedenz-vZTA-Entscheidungen und EuGH-Urteile können als Auslegungshilfe dienen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Einreihung und Einfuhr von andere elektronische Armbanduhren - Unterposition KN

Die Unterposition KN 9102 19 umfasst andere elektronische Armbanduhren. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Smartwatch mit AMOLED-Touchscreen in Unterposition 9102 19 eingereiht werden?
Die Einreihung einer Smartwatch mit AMOLED-Touchscreen hängt von ihrer wesentlichen Funktion ab. Wenn die dominierende Funktion die Zeitanzeige ist, kann die Einreihung in Unterposition 9102 19 sachgerecht sein. Wenn das Gerät hauptsächlich als Handgelenkcomputer mit Kommunikations-, Rechen- und App-Funktionen fungiert, sollte die Einreihung in die entsprechende Position von Kapitel 84 oder 85 erfolgen. Eine vZTA wird für Einreihungssicherheit empfohlen.
Welche CE-Anforderungen gelten für Uhren mit Bluetooth der Unterposition 9102 19?
Armbanduhren mit Bluetooth-, WLAN- oder NFC-Modulen unterliegen der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU und erfordern eine CE-Kennzeichnung. Der Hersteller oder Einführer muss eine Konformitätsbewertung durchführen, die Funk-, EMV- und elektrische Sicherheitsanforderungen abdeckt, technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Eine benannte Stelle ist in bestimmten Fällen erforderlich. Ein Konformitätsprüfbericht sollte der Einfuhr beiliegen.
Wie unterscheidet man eine Uhr des Kapitels 91 von einem Elektronikgerät des Kapitels 84 oder 85?
Die Unterscheidung basiert auf der wesentlichen Funktion des Produkts. Kapitel 91 umfasst Geräte, deren Hauptzweck das Anzeigen, Registrieren oder Messen der Zeit ist. Verfügt ein Produkt über fortschrittliche Rechen-, Kommunikationsfähigkeiten und App-Installation, kann es als Datenverarbeitungsgerät (Kapitel 84) oder Kommunikationsgerät (Kapitel 85) eingereiht werden. Die Analyse der wesentlichen Funktion sollte auf der technischen Spezifikation und dem Handelszweck des Produkts basieren.
Wie werden andere elektronische Armbanduhren unter KN 9102 19 korrekt eingereiht?
Andere elektronische Armbanduhren werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9102 19 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.