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UHRMACHERWARENArmbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101

Armbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, einschließlich Stoppuhren, andere als solche der Position 9101, andere Armbanduhren, auch mit eingebauter Stoppvorrichtung, mit automatischem Aufzug

EU-Regelzollsatz
4.5% MIN 0.3 EUR / p/st MAX 0.8 EUR / p/st
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
C400Y900Y935E012Y903X803+18
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty4.5% MIN 0.3 EUR / NAR MAX 0.8 EUR / NAR-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ITgold-BTI0632

Gold wristwatch with automatic movement

GoldGRI 1GRI 6
FRgold25-05971

Gold automatic watch with leather straps

EdelmetallGRI 1GRI 5aGRI 6
ESgold24SOL463

Smartwatch with health monitoring features

elektronika (komponenty elektroniczne)GRI 1GRI 3cGRI 6
PLsilver4-000476

Smartwatch with health monitoring features

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 6
DEgold572/23-1

Fitness tracker smartwatch with plastic case

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung automatischer Uhren der Unterposition 9102 21

Die Unterposition 9102 21 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Armbanduhren mit automatischem Aufzugsmechanismus, ausgestattet mit mechanischen Werken mit automatischem Federaufzug über einen drehenden Rotor. Automatikuhren sind eine fortgeschrittene Variante mechanischer Uhren, bei denen die Handgelenkbewegung des Trägers den Rotor antreibt, der die Zugfeder ohne manuelles Aufziehen aufzieht. Gehäuse bestehen aus anderen Materialien als Edelmetalle wie Edelstahl, Titan, Keramik oder Kunststoffe. Die Unterposition 9102 21 umfasst ausschließlich Uhren mit automatischem Aufzug und unterscheidet sie von Unterposition 9102 29, die andere mechanische Uhren (Handaufzug) abdeckt. Die Einreihung erfolgt nach AV-Regeln 1 und 6 unter Berücksichtigung der HS-Erläuterungen. Automatikuhren mit Komplikationen wie Tourbillon, ewigem Kalender und Minutenrepetition bleiben in dieser Unterposition eingereiht. Entscheidend ist, dass das Werk rein mechanisch mit automatischem Aufzug ist, ohne elektrische Unterstützung.

Einfuhranforderungen für Automatikuhren der Unterposition 9102 21

Die Einfuhr automatischer Armbanduhren der Unterposition 9102 21 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen. Mechanische Automatikuhren erfordern keine CE-Kennzeichnung, da sie keine elektrischen Komponenten enthalten, die sektorspezifischen Richtlinien unterliegen (LVD, EMV, RED). Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Nickelbeschränkungen bei Gehäusen, Verschlüssen und Armbändern mit Hautkontakt. Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit verlangt vom Einführer die Gewährleistung der Produktsicherheit. Die Einfuhr von Automatikuhren aus Ländern unter EU-Sanktionen erfordert die Überprüfung der Beschränkungen für Luxusgüter. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung mit Warenbeschreibung (Werktyp, Steinzahl, Gangreserve, Gehäusematerial), Frachtdokument, technische Spezifikation des Werks und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze.

Zölle und Handelspräferenzen für Unterposition 9102 21

Die MFN-Zollsätze für Automatikuhren der Unterposition 9102 21 sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen. Die Sätze können Zollwert und Werkspezifikation berücksichtigen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTA verfügbar sein, einschließlich CETA, EPA mit Japan (relevant für japanische Automatikuhren), TCA mit dem VK und APS. Die Schweiz als wichtiger Hersteller von Automatikuhren verfügt über ein bilaterales Abkommen mit der EU, das Präferenzen für Uhrmacherprodukte umfassen kann. Uhren unterliegen nicht dem CBAM. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport und Versicherung. Bei Luxusuhren können die Zollbehörden den Zollwert auf Richtigkeit überprüfen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Einführer sollte TARIC vor jeder Einfuhr prüfen.

Einreihung und Einfuhr von automatische Armbanduhren - Unterposition KN 9102 21

Die Unterposition KN 9102 21 umfasst automatische Armbanduhren. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen mechanische Automatikuhren eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Armbanduhren mit automatischem Aufzug der Unterposition 9102 21 sind rein mechanische Geräte ohne elektrische Komponenten und unterliegen keinen CE-Richtlinien (LVD, EMV, RED). Sie erfordern keine CE-Kennzeichnung aufgrund sektorspezifischer Richtlinien. Der Einführer muss jedoch die Einhaltung von REACH bezüglich Nickel bei Hautkontaktteilen und der Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit sicherstellen.
Welche Präferenzzölle gelten für Automatikuhren aus der Schweiz?
Die Schweiz verfügt über ein bilaterales Freihandelsabkommen mit der EU, nach dem Automatikuhren, die die Ursprungsregeln erfüllen, von Präferenzzollsätzen profitieren können. Ursprungsnachweis ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Erklärung auf der Rechnung. Die Ursprungsregeln erfordern eine ausreichende Be- oder Verarbeitung in der Schweiz, einschließlich Werkmontage und -regulierung. Aktuelle Präferenzzollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Wie überprüft man den Zollwert importierter Automatikuhren?
Der Zollwert von Automatikuhren der Unterposition 9102 21 wird auf Grundlage des Transaktionswerts bestimmt, d.h. des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises zuzüglich Transport-, Versicherungs- und etwaiger Lizenzkosten. Die Zollbehörden können den deklarierten Wert überprüfen, insbesondere bei Luxusuhren, durch Vergleich mit Marktpreisen. Der Einführer sollte Dokumentation zur Bestätigung des Transaktionspreises vorhalten.
Wie werden automatische Armbanduhren unter KN 9102 21 korrekt eingereiht?
Automatische Armbanduhren werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9102 21 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.