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90221200
9Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen

Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Computertomografen

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
37 Dok.
C067Y069Y949Y935X060X061+31
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold803/24-1

CT X-ray system for non-destructive testing

MetallGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
DEgold480/23-1

Tabletop X-ray CT system for material analysis

komponenty elektroniczne i optyczneGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold684/24-1

CT X-ray system for non-destructive testing

MetallGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
DKgold-0215099

X-ray analyzer for meat composition

komponenty elektroniczne i mechaniczneGRI 1GRI 6
NLgold025-1227

Digital X-ray detector plate

elektronika i komponenty optoelektroniczneGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Klassifizierungsumfang der Unterposition 9022 12 - Computertomographen für medizinische Zwecke

Die Unterposition 9022 12 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Computertomographen (CT-Apparate, auch CT-Scanner genannt) ausschließlich für medizinische und zahnärztliche Anwendungen. Ein Computertomograph erzeugt dreidimensionale Schnittbilder des menschlichen Körpers mithilfe von Röntgenstrahlung, die von einer rotierenden Röntgenröhre emittiert und von einem Ring aus Festkörper- oder Szintillatordetektoren erfasst wird. Die Unterposition 9022 12 umfasst: Mehrschicht-Spiral-CT-Systeme (MSCT) mit 4 bis über 640 Detektorreihen für die Allgemein-, Onkologie-, Kardiologie- und Gefäßdiagnostik; dedizierte Kardio-CT-Scanner mit EKG-Synchronisation; Cone-Beam-Computertomographen (CBCT) für Zahn- und HNO-Anwendungen; intraoperative CT-Systeme in Hybrid-Operationssälen; kombinierte PET/CT-Systeme, die Positronenemissionstomographie und Computertomographie integrieren; sowie SPECT/CT-Hybridsysteme. Das entscheidende Klassifizierungsmerkmal, das die Unterposition 9022 12 von der Restunterposition 9022 19 abgrenzt, ist der vom Hersteller in der Gerätedokumentation und Kennzeichnung angegebene medizinische oder zahnärztliche Verwendungszweck. Industrielle CT-Systeme für die zerstörungsfreie Prüfung, Materialanalyse und Qualitätskontrolle gefertigter Bauteile werden der Unterposition 9022 19 zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt gemäß AVI 1 und 6 der KN sowie den Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90. Bei Grenzfällen empfiehlt sich eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

MDR 2017/745 Klasse IIb, BSS 2013/59/Euratom und Einfuhrdokumentation für CT-Scanner

Computertomographen der Unterposition 9022 12 sind ionisierende Strahlung emittierende Medizinprodukte, die der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) unterliegen. Gemäß Regel 10 des Anhangs VIII zur MDR werden Medizinprodukte, die ionisierende Strahlung emittieren und zur medizinischen Bildgebungsdiagnostik bestimmt sind, als Klasse-IIb-Produkte eingestuft. Das Konformitätsbewertungsverfahren der Klasse IIb erfordert die obligatorische Beteiligung einer Benannten Stelle. Der Hersteller muss vollständige technische Unterlagen erstellen, die eine klinische Bewertung, eine radiologische Risikobewertung zur Dosisoptimierung und die Umsetzung eines der für Klasse IIb geltenden Konformitätsbewertungsmodule (Modul B+C, B+D, B+E, B+F oder H1) umfassen. Die CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle ist am Gerät und seiner Verpackung obligatorisch. Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates (BSS) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Rechtfertigung von CT-Untersuchungen, zur Einführung diagnostischer Referenzwerte (DRW) für CT-Untersuchungen, kalibriert in CTDI und DLP, und zur kontinuierlichen Dosisoptimierung (ALARA). Betreiber von CT-Anlagen müssen eine nationale Strahlenschutzbetriebsgenehmigung besitzen. Jeder CT-Scanner muss in EUDAMED registriert und mit einer Unique Device Identifier (UDI) versehen sein. Der Hersteller oder EU-Bevollmächtigte stellt eine EU-Konformitätserklärung aus. Einführer benötigen eine EORI-Nummer. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung, Transportdokument, EU-Konformitätserklärung, Bescheinigung der Benannten Stelle, technische Spezifikation mit dosimetrischen Parametern (CTDI, DLP, mAs, kVp).

Zollsätze, Tarifpräferenzen und Ausfuhrkontrolle für die Unterposition 9022 12

CT-Scanner der Unterposition 9022 12 als hochentwickelte medizinische Bildgebungssysteme fallen in die Kategorie, für die die EU autonome Zollaussetzungen anwenden kann, um die Einfuhrzölle auf Geräte zu senken, die in der Union nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Diese Aussetzungen werden vom Rat der EU jährlich per Verordnung überprüft und aktualisiert und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der geltende MFN-Zollsatz für den KN-Code 9022 12 ist jeweils in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu verifizieren, da er sich ändern kann. Der CT-Markt wird von Herstellern aus den USA, Japan, Deutschland und China dominiert, weshalb folgende FTA-Präferenzzollsätze besonders relevant sind: das EPA mit Japan, CETA mit Kanada, das Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und das bilaterale Abkommen mit der Schweiz. Das APS und APS+ sind für berechtigte Entwicklungsländer verfügbar. Für die Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich: EUR.1, Rechnungserklärung oder REX-Erklärung. Fortgeschrittene CT-Systeme mit KI-gestützter Bildanalyse oder spezialisierter Nachverarbeitungssoftware sollten vor der Einfuhr anhand der Dual-use-Kontrolllisten gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 geprüft werden. Einführer sollten in TARIC aktuelle Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen sowie EU-Sanktionseinschränkungen für das jeweilige Ursprungsland prüfen. Waren des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nach dem anwendbaren nationalen Steuersatz erhoben. TARIC ist vor jeder Einfuhroperation zu konsultieren.

Computertomographen KN 9022 12 - Regulierung und Markt

Die Unterposition KN 9022 12 umfasst medizinische Computertomographen (CT) - fortschrittliche Bildgebungssysteme mit Röntgenstrahlung. Es sind Medizinprodukte der Klasse IIb (MDR 2017/745), die den EURATOM-Vorschriften unterliegen. CT-Scanner mit Werten von 200.000–2.000.000 EUR gehören zu den kapitalintensivsten medizinischen Einfuhrsegmenten. Zollsatz: 0 %.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Unterposition 9022 12 von der Unterposition 9022 19 bei der Klassifizierung von CT-Apparaten?
Die Unterposition 9022 12 erfasst ausschließlich Computertomographen, die für den medizinischen oder zahnärztlichen Gebrauch bestimmt sind, wie vom Hersteller in der Gerätedokumentation, Kennzeichnung und CE-Kennzeichnung gemäß MDR 2017/745 angegeben. Die Unterposition 9022 19 erfasst alle übrigen Apparate, die Röntgen- oder ionisierende Strahlung verwenden und keinen spezifischeren Unterpositionen innerhalb der Position 9022 zugeordnet sind, einschließlich industrieller CT-Systeme für die zerstörungsfreie Prüfung und Materialanalyse. Das entscheidende Kriterium ist der vom Hersteller erklärte Verwendungszweck des Geräts. Die Wahl des korrekten 8-stelligen Codes bestimmt den anwendbaren MFN-Zollsatz und das Regulierungsregime. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA bei der zuständigen Zollbehörde - die vZTA ist drei Jahre lang im gesamten EU-Gebiet verbindlich.
Welche MDR-Risikoklasse gilt für CT-Scanner und welches Konformitätsbewertungsverfahren ist erforderlich?
Computertomographen für die medizinische Diagnostik der Unterposition 9022 12 sind Klasse-IIb-Medizinprodukte gemäß MDR (EU) 2017/745, nach Regel 10 des Anhangs VIII, die Produkte, die ionisierende Strahlung zu diagnostischen Zwecken emittieren, der Klasse IIb zuordnet. Klasse IIb erfordert die obligatorische Beteiligung einer Benannten Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren, vollständige technische Unterlagen einschließlich klinischer Bewertung und radiologischer Risikobewertung, einen Überwachungsplan nach dem Inverkehrbringen (PMS), Registrierung in EUDAMED und eine Unique Device Identifier (UDI). Ein außerhalb der EU ansässiger Hersteller muss einen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten benennen. Einführer sind dafür verantwortlich, die Gültigkeit des CE-Zertifikats und der EUDAMED-Registrierung vor dem Inverkehrbringen des Geräts zu überprüfen. CT-Systeme für die Protonentherapie oder Strahlentherapie können gemäß MDR als Klasse III eingestuft werden.
Welche Dosimetrieparameter müssen in der CT-Scanner-Technikdokumentation für die EU-Einfuhr enthalten sein?
Die technischen Unterlagen für in die EU eingeführte CT-Scanner der Unterposition 9022 12 müssen die Konformität mit der MDR 2017/745 und den Dosisoptimierungsanforderungen der BSS-Richtlinie 2013/59/Euratom nachweisen. Wesentliche dosimetrische Parameter der Herstellerspezifikation sind: volumetrischer CT-Dosisindex (CTDIvol) für Standardphantome (Kopf und Körper, 16 cm und 32 cm PMMA-Phantom) über den gesamten kVp- und mAs-Bereich, Dosislängenprodukt (DLP) für Standarduntersuchungsprotokolle, Spezifikationen des automatischen Belichtungssteuersystems (AEC/ATCM) sowie Konformität mit IEC 60601-2-44 (Norm für CT-Röntgengeräte). EU-Betreiber sind verpflichtet, die von den nationalen Behörden festgelegten diagnostischen Referenzwerte (DRW) auf Basis von CTDIvol und DLP zu beachten. Auch Strahlenschutzdaten für die Abschirmung des Aufstellungsraums sollten verfügbar sein.
Welche MDR-Klasse haben CT-Scanner KN 9022 12?
CT-Scanner sind Medizinprodukte der Klasse IIb nach MDR 2017/745, da sie ionisierende Strahlung emittieren. Sie erfordern Bewertung durch eine Benannte Stelle, vollständige technische Dokumentation und PMCF-Pläne sowie Einhaltung der EURATOM-Strahlenschutzvorschriften.

Nützliche Tools & Ressourcen

Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Computertomografen“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen oder von Alpha-, Beta-, Gamma- oder anderen ionisierenden Strahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Röntgengeneratoren, Hochspannungsgeneratoren, Schaltschirme und -tische, Untersuchungs- oder Behandlungstische, -sessel und dergleichen, Apparate, die auf der Verwendung von Röntgenstrahlen beruhen, auch für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate für Radiografie oder Strahlentherapie, Computertomografen“ unter Berücksichtigung aller Kosten.