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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONKrafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen

Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger

EU-Regelzollsatz
8%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
34 Dok.
Y054Y121Y123Y152Y160Y163+28
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty8%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 4.5%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 1%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ESgold25SOL954

Foldable electric scooter for personal transport

MetallGRI 1GRI 6
ESgold24SOL508

Electric motorcycle for children

AluminiumGRI 1GRI 6
SEgold24-27239

Incomplete electric bicycle with pedals

MetallGRI 1GRI 2aGRI 6
SEgold24-16524

Incomplete electric bicycle with pedals

MetallGRI 1GRI 2aGRI 6
FRgold25-01244

Electric bicycle with 250W motor

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung von Motorrädern bis 50 ccm KN 871110

Der KN-Code 871110 umfasst Motorräder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubvolumen von höchstens 50 ccm. Diese Kategorie umfasst Mopeds, Kleinroller und Fahrräder mit Hilfsmotor. Diese Fahrzeuge unterliegen vereinfachten Typgenehmigungsanforderungen im Vergleich zu größeren Motorrädern. In der EU werden Motorräder bis 50 ccm als Fahrzeuge der Klasse L1e (zweirädrig) oder L2e (dreirädrig) gemäß EU-Verordnung 168/2013 eingestuft. Die Einfuhr unterliegt den üblichen Zollverfahren, und die Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR-System zu überprüfen. Aus Drittländern eingeführte Mopeds müssen über eine EU-Typgenehmigung oder eine Konformitätsbescheinigung verfügen.

Typgenehmigungs- und Emissionsanforderungen

In die EU eingeführte Mopeds und Motorräder bis 50 ccm müssen die EU-Verordnung 168/2013 über die Genehmigung von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen erfüllen. Seit 2024 gilt die Abgasnorm Euro 5 für neue Fahrzeuge der Klasse L mit Grenzwerten für CO, HC, NOx und Feinstaub. Fahrzeuge müssen eine vom Hersteller ausgestellte Konformitätsbescheinigung (COC) besitzen. Bei Einzelimporten ist eine Einzelgenehmigung durch die nationale Genehmigungsbehörde möglich. Mopeds müssen die UNECE-Regelungen zu Bremsen, Beleuchtung und Geräusch erfüllen. Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 45 km/h ist das entscheidende Kriterium zur Unterscheidung von Mopeds und Motorrädern höherer Klassen.

Europäischer Mopedmarkt

Der europäische Markt für Mopeds und Motorräder bis 50 ccm verändert sich unter dem Einfluss der Elektrifizierung und sich wandelnder Verkehrspräferenzen. Traditionelle Verbrennungsmopeds verlieren Marktanteile an Elektroroller und E-Bikes. Europäische Städte führen Umweltzonen ein, die den Zugang von Verbrennungsfahrzeugen beschränken. Der Import von Mopeds aus Asien, insbesondere aus China, macht einen bedeutenden Anteil am europäischen Markt aus. Europäische Hersteller - Piaggio (Vespa), Peugeot Motocycles, Kymco - konkurrieren hauptsächlich im Premium-Segment. Die AM-Führerscheinanforderungen beeinflussen die Nachfragestruktur. Der Mopedmarkt ist stark saisonabhängig mit deutlichem Verkaufshöhepunkt in den Frühjahrs- und Sommermonaten.

Mopeds bis 50 ccm - L1e-Typgenehmigungskategorie

Die Einfuhr von Motorräder bis 50 ccm (KN 8711 10) in die EU erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. Für die Zollabfertigung über ATLAS sind EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung erforderlich. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTAs gelten (z.B. EU-Korea, EU-Japan EPA, CETA). Bei Einfuhr nach Deutschland fällt EUSt von 19% an.

Häufig gestellte Fragen

Welcher Führerschein ist für ein Motorrad bis 50 ccm erforderlich?
Für das Fahren eines Mopeds mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich. Das Mindestalter des Fahrers hängt vom Land ab - in Deutschland 15 Jahre, in anderen EU-Staaten 14 oder 16 Jahre. Vor der Zulassung sollten die in dem jeweiligen EU-Land geltenden Anforderungen geprüft werden.
Unterliegt die Einfuhr eines Mopeds der Verbrauchsteuer?
Mopeds und Motorräder unterliegen in den meisten EU-Mitgliedstaaten nicht der Verbrauchsteuer, die auf Personenkraftwagen erhoben wird. Die Einfuhr eines Mopeds erfordert die Zahlung von Zoll (Satz im TARIC zu überprüfen) und Mehrwertsteuer, berechnet auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Zusätzliche Kosten können Gebühren für die Einzelgenehmigung, technische Überprüfung und Erstzulassung im Bestimmungsmitgliedstaat umfassen.
Werden elektrische Mopeds unter KN 871110 eingereiht?
Nein, elektrische Mopeds und Motorräder werden unter KN-Code 871160 eingereiht, der Motorräder mit Elektroantrieb umfasst. KN-Code 871110 gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit Kolbenmotor (Verbrennung) bis 50 ccm. Die Unterscheidung ist wichtig, da sich die Zollsätze unterscheiden können. Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (E-Bikes, Pedelecs) mit Motoren bis 250 W werden unter KN-Code 871200 eingereiht.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Motorräder bis 50 ccm KN 8711 10?
Die Einfuhr von Motorräder bis 50 ccm (KN 8711 10) erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013, EORI-Nummer und Zollanmeldung. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. EUSt von 19% fällt an.