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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³
Untercodes (3)
87112010Zoll: 0-8%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³, Roller
87112092Zoll: 0-8%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³, andere, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 125 cm³
87112098Zoll: 0-8%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³, andere, mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ bis 250 cm³
Einreihung von Motorrädern 50-250 ccm KN 871120
Der KN-Code 871120 umfasst Motorräder mit Kolbenmotor mit einem Hubvolumen von mehr als 50 ccm bis 250 ccm. Diese Kategorie umfasst beliebte Stadtmotorräder, mittelgroße Roller, Enduro- und Crossmotorräder kleiner Hubraum sowie Schulungsmotorräder. In der EU werden diese Fahrzeuge als Klasse L3e gemäß EU-Verordnung 168/2013 eingestuft. Zum Führen ist der Führerschein der Klasse A1 (ab 16 Jahre, bis 125 ccm und 11 kW) oder A2 (ab 18 Jahre) erforderlich. Die Einfuhr unterliegt den üblichen Zollverfahren. Motorräder müssen eine EU-Typgenehmigung besitzen oder eine Einzelgenehmigung durchlaufen.
Regulatorische und Sicherheitsanforderungen
In die EU eingeführte Motorräder mit 50-250 ccm müssen die Euro-5-Abgasnorm gemäß EU-Verordnung 168/2013 erfüllen. Motorräder müssen mit ABS oder CBS (Combined Braking System) ausgestattet sein. Die Beleuchtung muss den Regelungen für Abblendlicht, Positionslichter und Fahrtrichtungsanzeiger entsprechen. Ein On-Board-Diagnosesystem (OBD) zur Überwachung des Emissionskontrollsystems ist obligatorisch. Die Einfuhr aus Drittländern erfordert eine COC-Konformitätsbescheinigung oder Einzelgenehmigung. Der Zollwert umfasst Kaufpreis, Transport und Versicherung bis zur EU-Zollgrenze.
Markt für Motorräder 50-250 ccm
Das Segment der 50-250-ccm-Motorräder ist eines der beliebtesten in Europa, insbesondere in den Mittelmeerländern. 125-ccm-Roller dominieren den Stadtverkehr. Der Import aus Asien - hauptsächlich aus Japan (Honda, Yamaha, Kawasaki, Suzuki), China und Taiwan (Kymco, SYM) - bildet die Basis des europäischen Marktes. Europäische Hersteller - KTM, Husqvarna, Aprilia - konkurrieren im Sport- und Endurosegment. Der Elektrifizierungstrend ist sichtbar, aber 125-ccm-Verbrennungsmotorräder bleiben die beliebteste Wahl für Einsteiger. Der Gebrauchtmotorradmarkt ist sehr aktiv.
Motorräder 50-250 ccm - Kategorie L3e und Einfuhr
Die Einfuhr von Motorräder 50-250 ccm (KN 8711 20) in die EU erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. Für die Zollabfertigung über ATLAS sind EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung erforderlich. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTAs gelten (z.B. EU-Korea, EU-Japan EPA, CETA). Bei Einfuhr nach Deutschland fällt EUSt von 19% an.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Führerschein wird für ein 125-ccm-Motorrad benötigt?
Für Motorräder bis 125 ccm und 11 kW ist der Führerschein der Klasse A1, verfügbar ab 16 Jahren in den meisten EU-Ländern, erforderlich. In vielen Ländern dürfen Inhaber des B-Führerscheins Motorräder bis 125 ccm nach Erfüllung zusätzlicher Bedingungen fahren - die Anforderungen variieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Fahrer sollten die in ihrem Wohnsitzland geltenden Vorschriften vor dem Betrieb eines 125-ccm-Motorrads prüfen.
Ist ABS für ein 250-ccm-Motorrad vorgeschrieben?
Ja, seit 2017 müssen alle neuen Motorräder mit mehr als 125 ccm Hubraum, die auf dem EU-Markt eingeführt werden, mit ABS ausgestattet sein. Motorräder bis 125 ccm können alternativ CBS besitzen. Die Anforderung gilt für neue Fahrzeuge - vor dem Inkrafttreten hergestellte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden. Die Einfuhr von Motorrädern ohne ABS aus Drittländern verstößt gegen die EU-Vorschriften für neue Fahrzeuge.
Wie hoch ist der Zoll auf die Einfuhr eines 125-ccm-Motorrads von außerhalb der EU?
Die Zollsätze für Motorräder hängen vom Hubraum und Ursprungsland ab. Der Grundzollsatz ist im TARIC- oder ISZTAR-System zu überprüfen. EU-Handelsabkommen mit einigen Ländern sehen ermäßigte Zollsätze oder Zollbefreiungen vor, sofern ein Ursprungszeugnis vorliegt. Zusätzlich zum Zoll wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zollbetrag erhoben.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Motorräder 50-250 ccm KN 8711 20?
Die Einfuhr von Motorräder 50-250 ccm (KN 8711 20) erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013, EORI-Nummer und Zollanmeldung. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. EUSt von 19% fällt an.
Nützliche Tools & Ressourcen
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