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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³
Untercodes (2)
87113010Zoll: 0-6%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³, mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 380 cm³
87113090Zoll: 0-6%
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³, mit einem Hubraum von mehr als 380 cm³ bis 500 cm³
Einreihung von Motorrädern 250-500 ccm KN 871130
Der KN-Code 871130 umfasst Motorräder mit Kolbenmotor mit einem Hubvolumen von mehr als 250 ccm bis 500 ccm. Dieses Segment umfasst mittlere Sport-, Touren-, Naked- und Adventure-Motorräder. Zum Führen ist in der EU der Führerschein der Klasse A2 (ab 18 Jahre, Leistung bis 35 kW) oder A (ab 24 Jahre oder 20 Jahre mit A2-Erfahrung) erforderlich. Motorräder dieses Hubraums bieten eine gute Balance zwischen Leistung und Betriebskosten. Die Einfuhr unterliegt den üblichen Zollverfahren, die Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR-System zu überprüfen. Fahrzeuge müssen eine gültige EU-Typgenehmigung besitzen und Euro 5 erfüllen.
Einfuhr- und Typgenehmigungsanforderungen
In die EU eingeführte Motorräder mit 250-500 ccm müssen die vollständigen Anforderungen der EU-Verordnung 168/2013 erfüllen. Obligatorisch sind ABS, Euro-5-Abgasnorm, OBD-Diagnose und UNECE-Sicherheitsregelungen. Die Einfuhr aus Drittländern erfordert eine Typgenehmigung - entweder eine EU-Typgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung im Zulassungsland. Der Zollwert umfasst Kaufpreis, See- oder Landtransportkosten und Versicherung bis zur EU-Grenze. Gebrauchtmotorräder unterliegen denselben Zollverfahren, wobei der Zollwert den technischen Zustand widerspiegelt.
Markt für Mittelklasse-Motorräder in Europa
Das Segment der 250-500-ccm-Motorräder wächst in Europa, angetrieben durch die zunehmende Beliebtheit von Adventure- und Naked-Motorrädern. Modelle wie KTM 390 Duke, Honda CB500F, Kawasaki Ninja 400 und Yamaha MT-03 sind beliebte Wahl. Japanische Importe dominieren weiterhin, aber Hersteller aus Indien (Royal Enfield, Bajaj) und China gewinnen Marktanteile. Europäische Hersteller - KTM, Husqvarna - konkurrieren stark mit technologisch fortschrittlichen Motorrädern. Der Trend zur Leistungsbegrenzung auf 35 kW (A2-Führerscheinanforderung) beeinflusst das Fahrzeugdesign. Der Gebrauchtmarkt ist sehr aktiv, besonders bei Schulungsmotorrädern.
Motorräder 250-500 ccm - mittleres Segment
Die Einfuhr von Motorräder 250-500 ccm (KN 8711 30) in die EU erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. Für die Zollabfertigung über ATLAS sind EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung erforderlich. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTAs gelten (z.B. EU-Korea, EU-Japan EPA, CETA). Bei Einfuhr nach Deutschland fällt EUSt von 19% an.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Führerschein wird für ein 400-ccm-Motorrad benötigt?
Für ein 400-ccm-Motorrad ist der Führerschein der Klasse A2 (ab 18 Jahre, Leistung bis 35 kW / 0,2 kW/kg) oder der Klasse A (ab 24 Jahre oder ab 20 Jahre nach 2 Jahren A2-Erfahrung) erforderlich. Überschreitet das Motorrad 35 kW, ist die Klasse A notwendig. Viele Hersteller bieten leistungsreduzierte Versionen auf 35 kW an, die A2-Führerscheininhabern das Fahren ermöglichen und später auf volle Leistung freigeschaltet werden können.
Erfordert die Einfuhr eines Rennmotorrads eine Typgenehmigung?
Ein Rennmotorrad, das nicht für den Straßenverkehr bestimmt ist, benötigt keine Straßenfahrzeug-Typgenehmigung. Es muss jedoch als nicht zulassungsfähige Ware eingeführt werden. Soll das Rennmotorrad für den Straßenverkehr zugelassen werden, muss es eine vollständige Einzelgenehmigung durchlaufen, die alle Sicherheits- und Emissionsanforderungen erfüllt. Die zolltarifliche Einreihung bleibt gleich - KN-Code 871130.
Ist ABS für Motorräder mit 250-500 ccm vorgeschrieben?
Ja, alle neuen Motorräder mit mehr als 125 ccm, einschließlich 250-500-ccm-Motorräder, müssen gemäß EU-Verordnung 168/2013 mit ABS ausgestattet sein. Die Anforderung gilt seit 2017. Die Einfuhr von Motorrädern ohne ABS verstößt gegen EU-Vorschriften für neue Fahrzeugtypen. Enduro- und Trialmotorräder für den Offroad-Einsatz können unter bestimmten in der Verordnung definierten Bedingungen von dieser Anforderung befreit sein.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Motorräder 250-500 ccm KN 8711 30?
Die Einfuhr von Motorräder 250-500 ccm (KN 8711 30) erfordert Typgenehmigung für zwei-/dreirädrige Fahrzeuge (EU) 168/2013, EORI-Nummer und Zollanmeldung. Der MFN-Zollsatz für Motorräder beträgt 6% oder 8% je nach Hubraum. EUSt von 19% fällt an.
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