Unsicher bei der Klassifizierung?
87
Zolltarifkapitel 87
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
Was umfasst Position 8711 des Zolltarifs?
Position 8711 umfasst Motorraeder (einschliesslich Mopeds) und Fahrraeder mit Hilfsmotor, mit oder ohne Beiwagen. Dazu gehoeren Sport-, Touren-, Enduro-Motorraeder, Roller, Mopeds und E-Bikes über 250W. Die EU-Zollsätze liegen zwischen 6% und 8%. Typgenehmigung gemäß (EU) Nr. 168/2013 ist erforderlich. Kfz-Verbrauchsteuer gilt in vielen EU-Staaten. Position 8711 gehört zu Kapitel 87 (Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Transportausrüstung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8711 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8711 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8711
Die EU-Zollsätze liegen zwischen 6% und 8%. Typgenehmigung gemäß (EU) Nr. 168/2013 ist erforderlich. Motorraeder unterliegen 6%-8% Zoll. Typgenehmigung gemäß (EU) Nr. 168/2013 ist erforderlich. Kfz-Verbrauchsteuer gilt in vielen EU-Ländern. E-Bikes über 250W werden als Motorraeder eingereiht. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8711 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8711 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8711 unterliegen EU-Typgenehmigung und technische Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Typgenehmigungszertifikate, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC), Euro-6/7-Emissionstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 8711 - worauf ist zu achten
Position 8711 umfasst Motorräder (einschließlich Mofas) und Fahrräder mit Hilfsmotor. Entscheidend: zweirädriges Motorfahrzeug - der Hubraum bestimmt die Unterposition (bis 50 ccm, 50–250, 250–500, 500–800, über 800 ccm). Umfasst Roller und Elektromotorräder. Häufiger Fehler: ATVs (vierrädrig) sind 8703, nicht 8711.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Motorräder und Mopeds (Position 8711)?
Die EU-Zollsätze für Motorräder der Position 8711 liegen zwischen 6% und 8%, abhängig vom Hubraum. Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 unterliegen 8%, während solche über 250 cm3 mit 6% belastet werden. Mopeds und Roller werden nach Hubraum eingereiht. Elektrofahrräder mit Motoren über 250W werden als Mopeds behandelt und unterliegen denselben Sätzen. Elektromotorräder können eigene KN-Unterpositionen mit unterschiedlichen Sätzen haben. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Typgenehmigungen und Dokumente sind beim Import von Motorrädern in die EU erforderlich?
Der Import von Motorrädern erfordert eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge. Eine Konformitätsbescheinigung (COC), die Einhaltung der Euro-5-Abgasnorm und ein technisches Prüfzertifikat sind Pflicht. Motorräder müssen eine VIN-Kennzeichnung nach ISO-Normen tragen. Die Zollabfertigung erfordert Handelsrechnung, Transportdokument, Ursprungszeugnis und Typgenehmigungsdokumentation. Verbrauchsteuer fällt an. Die korrekte Hubraumangabe ist für die Zolleinreihung entscheidend wichtig. Dies betrifft Waren der Position 8711 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist beim Import von Motorrädern und Rollern zu achten?
Die EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ist obligatorisch - Motorräder ohne Genehmigung können nicht zugelassen werden. Gebrauchtfahrzeuge müssen aktuelle Abgasnormen erfüllen. Elektrofahrräder mit Motoren bis 250W und Tretunterstützung bis 25 km/h sind von der Typgenehmigung befreit. Importe aus China können zusätzlichen Qualitätskontrollen unterliegen. Die Kosten für die Anpassung von Beleuchtung und Ausstattung an EU-Normen können bei außereuropäischen Modellen erheblich sein. Dies betrifft Waren der Position 8711 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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