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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, Textilspulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder -haspelmaschinen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
X858Y811Y920C052Y970C076+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6
DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 40

Die Unterposition 8445 40 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zum Spulen (Haspeln) von Textilgarn, einschließlich Maschinen zum Umspulen von einer Aufmachungsform in eine andere. Dazu gehören automatische Spuler, Kreuzspulmaschinen, Haspelmaschinen und Maschinen zur Herstellung von Konen-, Zylinder- und Kopsspulen. Diese Maschinen spulen Garn von einer Packung auf eine andere um, ändern die Aufmachungsform oder entfernen Garnfehler mittels elektronischer Sensoren. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 und den Allgemeinen Vorschriften. Spulmaschinen sind von Zettelmaschinen (8445 20) und Zwirnmaschinen (8445 30) zu unterscheiden. Bei Zweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.

Einfuhranforderungen für Garnspulmaschinen (8445 40)

Die Einfuhr erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen. Die Maschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Automatische Spuler mit elektronischen Garnqualitätssensoren können zusätzlichen Softwaresicherheitsanforderungen unterliegen. Mehrstationenmaschinen erfordern Schutzvorrichtungen an jeder Spulstelle. Die Dokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere und technische Spezifikation. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Anwendungen und Handel mit Garnspulmaschinen (8445 40)

Maschinen der Unterposition 8445 40 sind unverzichtbare Ausrüstung in Spinnereien und Webereien. Automatische Spuler spulen Garn von Spinnkopsen auf Kreuzspulen um und entfernen dabei Garnfehler. Konenspuler bereiten Garn für den Strickprozess vor. Haspelmaschinen erzeugen Strähnge zum Färben. Moderne Spuler verfügen über elektronische Qualitätskontrolle und automatisches Spleißen. Wichtige Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, Japan, Italien, China und Indien. Die MFN-Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionen. Mehrwertsteuer wird erhoben.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 40

Garnspulmaschinen der Unterposition 8445 40 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen umfasst die Unterposition 8445 40?
Die Unterposition 8445 40 umfasst Garnspul- und Haspelmaschinen: automatische Spuler, Kreuzspulmaschinen, Haspelmaschinen und Konenformer. Diese Maschinen spulen Garn von einer Packung auf eine andere um und entfernen dabei Fehler. Zettelmaschinen (8445 20) und Zwirnmaschinen (8445 30) sind nicht erfasst.
Welche CE-Anforderungen gelten für Garnspulmaschinen?
Garnspuler erfordern CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung sind erforderlich. Mehrstationenmaschinen benötigen Schutzvorrichtungen an jeder Station. Spuler mit elektronischen Sensoren können zusätzlichen Softwaresicherheitsanforderungen unterliegen. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie.
Wie unterscheidet sich die Unterposition 8445 40 von 8445 20?
Die Unterposition 8445 40 umfasst Garnspulmaschinen (Umspuler, Haspelmaschinen, automatische Spuler), während 8445 20 Kettvorbereitungsmaschinen (Zettel-, Schlichtmaschinen) erfasst. Maschinen unter 8445 40 spulen Garn in verschiedene Formen um, unter 8445 20 bereiten sie die Kette für Webstühle vor. Die Einreihung hängt vom Maschinenzweck ab.
Benötigen gebrauchte Garnspulmaschinen (8445 40) eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte Garnspulmaschinen der Unterposition 8445 40 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.