Zum Hauptinhalt springen
84451300
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen, Streckwerke oder Vorspinnmaschinen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
X858Y811Y920C052Y970C076+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6
DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 13

Die Unterposition 8445 13 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zum Strecken (Verziehen) und Spinnen von Textilfasern. Diese Maschinen führen die Zwischenstufe zwischen Krempeln und Endspinnen durch, indem sie das Faserband gleichmäßig strecken und einen leichten Drall erteilen. Zu dieser Unterposition gehören Vorspinnmaschinen (Flyer), Strecken, Ringspinnmaschinen, Kompaktspinnmaschinen und andere Vorrichtungen zur Vorgarnherstellung oder zum direkten Spinnen. Diese Maschinen verarbeiten Krempel- oder Kammzugbänder zu Vorgarn oder Fertiggarn. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 der KN und den Allgemeinen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften 1 und 6. Diese Maschinen sind von Krempelmaschinen (8445 11) und Kämmaschinen (8445 12) zu unterscheiden. Bei Zweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.

Einfuhranforderungen für Streck- und Spinnmaschinen (8445 13)

Die Einfuhr von Maschinen der Unterposition 8445 13 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung abgeben. Diese Maschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Sie unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Spinnmaschinen mit schnell rotierenden Spindeln und Streckwerken erfordern Schutzvorrichtungen, Notabschaltsysteme und Schwingungsdämpfer. Moderne Spinnmaschinen mit elektronischer Steuerung können zusätzlichen Softwaresicherheitsanforderungen unterliegen. Die Einfuhrdokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere, technische Spezifikation und CE-Erklärung. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Industrielle Anwendungen und Handel mit Spinnmaschinen (8445 13)

Maschinen der Unterposition 8445 13 sind zentrale Ausrüstung in Textilspinnereien. Strecken gleichen Unregelmäßigkeiten in Faserbändern aus. Vorspinnmaschinen erteilen einen leichten Drall und wickeln Vorgarn auf Spulen. Ring- und Kompaktspinnmaschinen erzeugen Fertiggarn mit bestimmter Feinheit und Drehung. Diese Maschinen sind für die Produktion von Baumwoll-, Woll-, Leinen- und Kunstfasergarn unverzichtbar. Wichtige Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, der Schweiz, Japan, China und Indien. Die MFN-Zollsätze sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer erhoben. Alle Handelsmaßnahmen vor der Zollanmeldung im TARIC prüfen.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 13

Streck-/Spinnmaschinen der Unterposition 8445 13 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen umfasst die Unterposition 8445 13?
Die Unterposition 8445 13 umfasst Maschinen zum Strecken und Spinnen von Textilfasern. Dazu gehören Vorspinnmaschinen, Strecken, Ringspinnmaschinen und Kompaktspinnmaschinen. Diese Maschinen verarbeiten Krempel- oder Kammzugbänder zu Vorgarn oder Fertiggarn. Sie stellen die Zwischenstufe zwischen Faservorbereitung und Endgarnproduktion dar.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten für importierte Spinnmaschinen?
In die EU importierte Spinnmaschinen müssen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen. Aufgrund schnell rotierender Spindeln und Streckwerke sind Schutzvorrichtungen, Sicherheitsverriegelungen und Notabschaltsysteme erforderlich. Die Maschinen müssen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie entsprechen. EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslandes sind vorgeschrieben.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Spinnmaschinen erforderlich?
Für die Einfuhr sind erforderlich: Handelsrechnung, Frachtpapier (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer, technische Spezifikation, CE-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Modulare Maschinen können Montagedokumentation erfordern. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen im TARIC der Europäischen Kommission überprüfen.
Benötigen gebrauchte Streck-/Spinnmaschinen (8445 13) eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte Streck-/Spinnmaschinen der Unterposition 8445 13 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.