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84453000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, Textildoppel- oder -zwirnmaschinen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
X858Y811Y920C052Y970C076+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6
DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 30

Die Unterposition 8445 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zum Doublieren (Zusammenführen) und Zwirnen von Textilgarn. Dazu gehören Doppeldrahtzwirnmaschinen, Mehrfachzwirner, Doubliermaschinen und Maschinen zur Herstellung mehrfädiger Garne erhöhter Festigkeit. Das Doublieren bedeutet das parallele Führen von zwei oder mehr Garnfäden, während das Zwirnen ihnen eine gemeinsame Drehung verleiht. Diese Maschinen erzeugen zwei- und mehrfädige Garne für die Herstellung hochfester Gewebe, Nähfäden und Schnüre. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 und den Allgemeinen Vorschriften. Unterscheidung von Spinnmaschinen (8445 13) und Spulmaschinen (8445 20) ist erforderlich. Bei Zweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.

Einfuhranforderungen für Zwirnmaschinen (8445 30)

Die Einfuhr erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen. Die Maschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Zwirnmaschinen mit schnell rotierenden Spindeln erfordern Schutzvorrichtungen, Notabschaltsysteme und Schwingungsdämpfer. Moderne Zwirnmaschinen mit elektronischer Garnspannungsregelung können zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Die Einfuhrdokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere, technische Spezifikation und CE-Erklärung. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Anwendungen und Handel mit Zwirnmaschinen (8445 30)

Maschinen der Unterposition 8445 30 erzeugen mehrfädige Garne erhöhter Festigkeit und Gleichmäßigkeit. Gezwirntes Garn wird für Anzugstoffe, Nähfäden, Schnüre, Seile und technische Vliesstoffe verwendet. Doppeldrahtzwirner verbinden zwei Fäden, Mehrfachzwirner können drei oder mehr Komponenten kombinieren. Wichtige Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, Italien, der Schweiz, Japan und China. Die MFN-Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionen. Mehrwertsteuer wird erhoben. Handelsmaßnahmen im TARIC prüfen.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 30

Garndoublier-/Zwirnmaschinen der Unterposition 8445 30 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Garndoubliermaschine der Unterposition 8445 30?
Eine Garndoubliermaschine führt zwei oder mehr Garnfäden zusammen und verleiht ihnen eine gemeinsame Drehung. Dieser Prozess erhöht Festigkeit, Gleichmäßigkeit und Elastizität des Garns. Zur Unterposition 8445 30 gehören Doppeldrahtzwirner und Mehrfachzwirner. Doubliertes Garn wird für Premium-Stoffe, Nähfäden und Schnüre verwendet.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten für importierte Zwirnmaschinen?
Zwirnmaschinen erfordern CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Aufgrund schnell rotierender Spindeln sind Schutzvorrichtungen, Notabschaltsysteme und Schwingungsdämpfer erforderlich. Die Maschinen unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslandes sind vorgeschrieben.
Wie unterscheidet sich die Unterposition 8445 30 von 8445 13?
Die Unterposition 8445 13 erfasst Streck- und Spinnmaschinen, die Garn aus Fasern herstellen. Die Unterposition 8445 30 umfasst Doublier- und Zwirnmaschinen, die fertiges Garn zu mehrfädigem Garn kombinieren. Maschinen unter 8445 13 erzeugen Garn, unter 8445 30 kombinieren und verstärken sie es. Die Einreihung hängt von der Produktionsstufe ab.
Benötigen gebrauchte Garndoublier-/Zwirnmaschinen (8445 30) eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte Garndoublier-/Zwirnmaschinen der Unterposition 8445 30 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.