Zum Hauptinhalt springen
84451900
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen, andere

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
X858Y811Y920C052Y970C076+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6
DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 19

Die Unterposition 8445 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere Maschinen zur Vorbereitung von Textilfasern zum Spinnen, die nicht in den Unterpositionen 8445 11 bis 8445 13 aufgeführt sind. Dazu gehören Fasermischmaschinen, Ballenöffner, Faserlöser, Maschinen zur Bastfaservorbereitung (Flachs, Hanf, Jute), Seidenvorbereitungsmaschinen und andere Spezialspinnmaschinen. Die Unterposition 8445 19 ist residual und erfasst alle Faservorbereitungsmaschinen, die nicht in spezifischeren Unterpositionen eingereiht sind. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 der KN und den Allgemeinen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften 1, 3 und 6. Bei Einreihungszweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.

Einfuhranforderungen für andere Spinnmaschinen (8445 19)

Die Einfuhr von Maschinen der Unterposition 8445 19 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung abgeben. Diese Maschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Sie unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Maschinen zur Verarbeitung von Naturfasern können Faserstaub erzeugen, was Entstaubungs- und Lüftungssysteme gemäß Arbeitsschutzvorschriften erfordert. Die Einfuhrdokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere, technische Spezifikation und CE-Erklärung. Großformatige Maschinen erfordern besondere Transportbedingungen. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Anwendungen und Handel mit anderen Spinnmaschinen (8445 19)

Maschinen der Unterposition 8445 19 umfassen Spezialausrüstung für verschiedene Textilsegmente. Ballenöffner lösen gepresste Baumwoll- und Kunstfaserballen vor der Weiterverarbeitung auf. Fasermischmaschinen gewährleisten Rohstoffhomogenität. Bastfaservorbereitungsmaschinen (Flachs, Hanf, Jute) führen Röst-, Brech- und Schwingoperationen durch. Seidenhaspelmaschinen dienen der Gewinnung von Seidenfäden aus Kokons. Der Markt ist hochspezialisiert. Wichtige Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, Italien, der Schweiz, China und Indien. Die MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer erhoben. Alle Handelsmaßnahmen im TARIC prüfen.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 19

Andere Spinnvorbereitungsmaschinen der Unterposition 8445 19 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen umfasst die Unterposition 8445 19?
Die Unterposition 8445 19 umfasst andere Faservorbereitungsmaschinen, die nicht in den Unterpositionen 8445 11 bis 8445 13 aufgeführt sind. Dazu gehören Ballenöffner, Fasermischmaschinen, Bastfaservorbereitungsmaschinen (Flachs, Hanf, Jute) und Seidenhaspelmaschinen. Es handelt sich um eine Restunterposition für Spezialspinnmaschinen.
Welche CE-Anforderungen gelten für Maschinen der Unterposition 8445 19?
Maschinen der Unterposition 8445 19 müssen gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine CE-Kennzeichnung tragen. EU-Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung sind erforderlich. Maschinen, die Faserstaub erzeugen, müssen mit Entstaubungssystemen ausgestattet sein. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Fehlende CE-Dokumentation verhindert das Inverkehrbringen.
Wie unterscheidet man die Unterposition 8445 19 von 8445 11, 8445 12 und 8445 13?
Die Unterposition 8445 11 erfasst Krempelmaschinen, 8445 12 Kämmaschinen und 8445 13 Streck- und Spinnmaschinen. Die Unterposition 8445 19 ist residual und erfasst alle anderen Faservorbereitungsmaschinen wie Ballenöffner, Mischmaschinen und Bastfasermaschinen. Das Unterscheidungskriterium ist die spezifische Maschinenfunktion im Spinnprozess. Im Zweifelsfall eine vZTA beantragen.
Benötigen gebrauchte andere Spinnvorbereitungsmaschinen eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte andere Spinnvorbereitungsmaschinen der Unterposition 8445 19 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.