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84452000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, Textilspinnmaschinen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
35 Dok.
X060X061X062X063X064X065+29
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6
DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 20

Die Unterposition 8445 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zur Vorbereitung von Textilgarn zum Weben, einschließlich Zettelmaschinen, Schlichtmaschinen, Umspulmaschinen und Haspelmaschinen. Zettelmaschinen wickeln Kettfäden parallel auf den Kettbaum. Schlichtmaschinen tragen eine Klebstoffschicht auf die Kettfäden auf. Umspulmaschinen bereiten Garn auf Spulen und Konen vor. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 der KN und den Allgemeinen Vorschriften. Diese Maschinen sind von Webstühlen (Position 8446) und Spinnmaschinen (8445 11-19) zu unterscheiden. Die Unterposition 8445 20 umfasst ausschließlich Garnvorbereitungsmaschinen, nicht Webmaschinen. Bei Einreihungszweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.

Einfuhranforderungen für Kettvorbereitungsmaschinen (8445 20)

Die Einfuhr von Maschinen der Unterposition 8445 20 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung abgeben. Die Maschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Zettel- und Schlichtmaschinen als große Industriemaschinen erfordern Schutzvorrichtungen, Notabschaltsysteme und Sicherungen gegen fehlerhaftes Aufwickeln. Schlichtmaschinen können bezüglich der verwendeten Klebstoffe und Schlichtmittel der REACH-Verordnung unterliegen. Die Einfuhrdokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere, technische Spezifikation und CE-Erklärung. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Anwendungen und Handel mit Kettvorbereitungsmaschinen (8445 20)

Maschinen der Unterposition 8445 20 sind unverzichtbare Ausrüstung in industriellen Webereien. Zettelmaschinen bereiten die Kette durch paralleles Aufwickeln von Hunderten oder Tausenden Fäden auf den Kettbaum vor. Schlichtmaschinen tragen Klebstoff auf die Kettfäden auf und erhöhen deren Festigkeit. Umspul- und Haspelmaschinen bereiten Garn in geeigneter Form vor. Der Markt ist hochspezialisiert. Wichtige Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, Italien, der Schweiz, Japan und China. Die MFN-Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen. Präferenzzollsätze können verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer erhoben. Handelsmaßnahmen vor der Zollanmeldung im TARIC prüfen.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 20

Textilspulmaschinen der Unterposition 8445 20 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen umfasst die Unterposition 8445 20?
Die Unterposition 8445 20 umfasst Maschinen zur Garnvorbereitung zum Weben: Zettelmaschinen, Schlichtmaschinen, Umspulmaschinen und Haspelmaschinen. Zettelmaschinen wickeln Kettfäden auf den Kettbaum. Schlichtmaschinen tragen Klebstoff auf die Kette auf. Die Unterposition umfasst keine Webstühle (Position 8446) oder Spinnmaschinen (8445 11-19).
Welche CE-Zertifizierungen sind für Maschinen der Unterposition 8445 20 erforderlich?
Maschinen der Unterposition 8445 20 erfordern CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung sind erforderlich. Bewegliche Maschinenteile erfordern Schutzvorrichtungen und Notabschaltsysteme. Schlichtmaschinen können zusätzlichen REACH-Anforderungen unterliegen. Die Maschinen unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie.
Wie unterscheidet sich die Unterposition 8445 20 von der Position 8446?
Die Unterposition 8445 20 umfasst Garnvorbereitungsmaschinen (Zettel-, Schlicht-, Spulmaschinen), während die Position 8446 die Webstühle selbst umfasst. Maschinen unter 8445 20 bereiten Kett- und Schussgarn vor, das dann auf Webstühlen der Position 8446 zu Gewebe verarbeitet wird. Die korrekte Einreihung hängt von der Maschinenfunktion ab.
Benötigen gebrauchte Textilspulmaschinen (8445 20) eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte Textilspulmaschinen der Unterposition 8445 20 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.