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VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLENVorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen

Vorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen, padlocks

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-04305

Travel set: luggage strap, padlock, and tag

ZinkGRI 1GRI 3cGRI 5bGRI 6
DEgold275/25-1

Padlock made of base metals

AluminiumGRI 1GRI 5bGRI 6
DEsilver934/24-1

Padlock set for securing car trailer hitches

MetallGRI 1GRI 3bGRI 6
DEgold068/24-1

Padlock set for trailer hitch security

StahlGRI 1GRI 3bGRI 6
DEgold816/25-1

Trailer hitch lock set with padlock and housing

MetallGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 8301 10

Unterposition 8301 10 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst Vorhängeschlösser aus unedlen Metallen, einschließlich Messing-, Stahl- und Aluminiumvorhängeschlösser. Vorhängeschlösser sind tragbare Schließvorrichtungen, die mit einem Schlüssel, einer Kombination oder einem Doppelantriebsmechanismus geöffnet werden und nicht fest mit einer Konstruktion verbunden sind. Diese Kategorie umfasst Bau- und Industrievorhängeschlösser, Fahrradschlösser mit Bügelschlossstruktur, Kofferschlösser, Hochsicherheitsschlösser mit gehärtetem Stahlbügel sowie Scheiben- und Lamellenvorhängeschlösser. Die Einreihung in Unterposition 8301 10 erfordert eine klare Abgrenzung von Schlössern für Kraftfahrzeuge (8301 20), Möbelschlössern (8301 30) und Gebäudeschlössern (8301 40). Das maßgebliche Einreihungskriterium ist die Tragbarkeit des Schließmechanismus und das Fehlen einer festen Montage an der Konstruktion. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV) der KN, insbesondere AV 1 und 6. Die Anmerkungen zu Abschnitt XV und Kapitel 83 KN definieren den Geltungsbereich der Waren aus unedlen Metallen und schließen Schlösser und Schlüssel als eigenständige Produktgruppe ein. Einführer sollten auf die Abgrenzung zu Kombinations- und Elektronikschlössern achten, die bei dominierenden elektronischen Komponenten in Kapitel 85 eingereiht werden können. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission bietet Zugang zu früheren vZTA-Entscheidungen für ähnliche Waren.

Einfuhranforderungen für Vorhängeschlösser aus unedlen Metallen

Die Einfuhr von Vorhängeschlössern der Unterposition 8301 10 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Wert, Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB), Warenspezifikation und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Vorhängeschlösser aus unedlen Metallen unterliegen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Für Verbraucherprodukte gelten die allgemeinen Sicherheitsanforderungen mit korrekter Kennzeichnung, einschließlich Angabe von Hersteller oder Importeur und Rückverfolgbarkeitsinformationen. Hochsicherheitsschlösser nach EN 12320 können zusätzliche technische Dokumentation erfordern, einschließlich der Prüfberichte für die jeweilige Sicherheitsklasse. Eine EG-Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung in einer EU-Amtssprache sind für Verbraucherprodukte empfehlenswert. Produkte mit Metallbeschichtungen können der REACH-Verordnung unterliegen, insbesondere hinsichtlich der Nickelfreisetzung nach EN 1811. Einfuhren aus Drittländern unterliegen den üblichen Grenzzollkontrollen der EU und Produktsicherheitsprüfungen. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8301 10

MFN-Zollsätze für Vorhängeschlösser aus unedlen Metallen der Unterposition 8301 10 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen infolge neuer Handelsabkommen oder legislativer Entscheidungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), das WPA EU-Japan, das Abkommen EU-Südkorea, das Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK sowie der Allgemeine Präferenzrahmen (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Anwendung eines Präferenzzollsatzes ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises, wie EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen für Vorhängeschlösser aus dem jeweiligen Ursprungsland gelten. Einfuhren aus China und anderen asiatischen Fertigungsländern können Handelsschutzmaßnahmen unterliegen; dies sollte vor der Einfuhr in TARIC geprüft werden. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen den EU-Sanktionsregelungen. Bei der Einfuhr fällt zudem Mehrwertsteuer nach dem nationalen Steuersatz an. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor der Einfuhr in TARIC zu überprüfen.

Vorhängeschlösser - EN-Normen und Sicherheitsklassen

Der KN-Code 8301 10 umfasst Vorhängeschlösser aus unedlen Metallen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Zollsätzen. Die Erzeugnisse müssen EN-Normen für Sicherheit und Haltbarkeit erfüllen, darunter EN 12209 für Türschlösser und EN 12320 für Vorhängeschlösser. Die korrekte TARIC-Einreihung ist wichtig, da Einzelteile und komplette Schlösser unterschiedliche Zollsätze haben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Unterposition 8301 10 des Zolltarifs eingereiht?
Unterposition 8301 10 umfasst tragbare Vorhängeschlösser aus unedlen Metallen wie Messing, Stahl oder Aluminium. Dazu gehören schlüsselbetätigte Schlösser, Kombinationsschlösser, Fahrradvorhängeschlösser, Bau- und Industrieschlösser, Kofferschlösser und Hochsicherheitsschlösser mit gehärtetem Bügel. Das Hauptkriterium ist die Tragbarkeit ohne feste Montage an einer Konstruktion. Fest eingebaute Schlösser in Möbeln oder Fahrzeugen werden in anderen Unterpositionen der Position 8301 eingereiht. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
Welche Unterlagen werden bei der Einfuhr von Vorhängeschlössern der Unterposition 8301 10 benötigt?
Erforderlich für die Einfuhr von Vorhängeschlössern der Unterposition 8301 10 sind: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Wert, Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie Warenspezifikation. Für Präferenzzollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Rechnungserklärung oder REX) erforderlich. Bei Hochsicherheitsschlössern nach EN 12320 sind Prüfberichte der Sicherheitsklasse beizufügen. Verbraucherprodukte benötigen ggf. eine EU-Konformitätserklärung. Aktuelle Zollanforderungen in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission überprüfen.
Wie unterscheidet sich ein Vorhängeschloss (8301 10) von Möbel- oder Fahrzeugschlössern?
Vorhängeschlösser der Unterposition 8301 10 sind tragbare Metallschlösser aus unedlen Metallen ohne feste Verbindung mit einer Konstruktion. Schlösser für Kraftfahrzeuge (Tür, Kofferraum, Zündschloss) werden in Unterposition 8301 20 eingereiht, Möbelschlösser in Unterposition 8301 30. Fest in Gebäude- oder Fenstertüren eingebaute Schlösser fallen unter Unterposition 8301 40. Entscheidend für die korrekte Einreihung sind Verwendungszweck und Befestigungsart des Schlosses. Bei Zweifeln sollte eine vZTA beantragt und aktuelle Zollsätze in TARIC geprüft werden.
Welche EN-Normen gelten für Vorhängeschlösser KN 8301 10?
Vorhängeschlösser KN 8301 10 müssen die EN-Normen für Sicherheit erfüllen. Für Türschlösser gilt EN 12209, für Vorhängeschlösser EN 12320. Die Zertifizierung erleichtert die Zollabfertigung.