83016000
VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN›Vorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen
Vorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen, Teile
Was umfasst Unterposition 8301 60 des Zolltarifs?
Unterposition 8301 60 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Teile von Schlössern, Schnappern und Vorhängeschlössern der Unterpositionen 8301 10 bis 8301 50 aus unedlen Metallen. Diese Kategorie umfasst vor allem: fertige Schließzylinder zum Einbau in Schlossgehäuse (ohne Schlossgehäuse geliefert), Schlüsselrohlinge (unprofilierte Rohlinge) vor dem Profilieren, Federelemente von Schlossmechanismen, Kombinationsscheiben, Riegel, Schlossfallen, Schlossgehäuse und unvollständige Schlosskörper. Die Einreihung erfolgt nach AV 2a (Teile und unvollständige Erzeugnisse, die den wesentlichen Charakter des vollständigen Erzeugnisses haben) sowie Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI und Anmerkung 1 zu Kapitel 83. Das wesentliche Kriterium ist, dass das Bauteil kein vollständiges Schloss darstellt, das selbstständig eine Verriegelungsfunktion erfüllen kann. Die wichtigsten Kategorien sind Schlüsselrohlinge, die in großen Mengen für das Schlüsseldienst-Gewerbe eingeführt werden, sowie Schließzylinder als Service- oder Montagebauteile für Generalschließanlagen. Die Einordnung als Teil (8301 60) oder vollständiges Erzeugnis (8301 40) wirkt sich unmittelbar auf den Zollsatz und etwaige Handelsmaßnahmen aus; Einführer sollten den Vollständigkeitsstatus durch Fotografien und technische Beschreibungen dokumentieren. Die EBTI-Datenbank der Kommission enthält frühere vZTA-Entscheidungen zur Einreihung von Zylindern und Schlüsselrohlingen.
Einfuhranforderungen und Vorschriften für Unterposition 8301 60
Die Einfuhr von Schlossbestandteilen der Unterposition 8301 60 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit detaillierter technischer Beschreibung, Beförderungsdokument, Packliste und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Die Einfuhr von Schlüsselrohlingen und Schließzylindern kann nationalen Vorschriften zum Schutz von Einbruchhemmungssystemen unterliegen - in mehreren EU-Mitgliedstaaten ist die Herstellung oder der Vertrieb von Schlüsselrohlingen für Patentzylinder genehmigungspflichtig. Auf EU-Ebene unterliegen Metallerzeugnisse dieser Unterposition den REACH-Vorschriften für gefährliche Stoffe (Nickel, Chrom, Blei). Bei Messingschlüsseln mit Chrombeschichtung ist die Einhaltung der Cr(VI)-Beschränkungen zu prüfen. Einführer sollten Antidumpingmaßnahmen für Stahl- und Messingwaren aus asiatischen Ländern im TARIC-System prüfen. Technische Daten des Zylinders - insbesondere Stiftanzahl und Kernprofil - können von der Zollbehörde zur korrekten Einreihung und Abgrenzung vom vollständigen Schloss angefordert werden. Empfehlenswert ist auch die Prüfung von Anforderungen der Benannten Stellen für Teile zu einbruchhemmenden Schlössern der Widerstandsklassen RC.
Einreihung von Schlossbestandteilen in Unterposition 8301 60 - wesentliche Abgrenzungen
Die korrekte Einreihung in Unterposition 8301 60 erfordert die Abgrenzung von mehreren benachbarten Kategorien. Ein vollständiger und funktionsfähiger Schließzylinder (mit Drehkern, Stiften und Gehäuse) kann je nach Vollständigkeitsgrad und Funktionalität, bewertet nach AV 2a, als vollständiges Schloss in 8301 40 eingereiht werden. Schlüsselrohlinge der Unterposition 8301 60 unterscheiden sich von fertigen Schlüsseln, die je nach Unterposition des zugehörigen Schlosses in 8301 60 oder anderswo eingereiht werden können. Federn, die als allgemeine Maschinenfedern nicht schlösserspezifisch sind, werden in Position 7320 eingereiht. Verbindungselemente und Schrauben für den Schlosseinbau fallen unter Position 7318. Kunststoffgehäuse, die ausschließlich in Erzeugnissen von Kapitel 83 verwendet werden, können in 8301 60 als Teile oder in Position 3926 als Kunststoffwaren eingereiht werden. Bei zusammengesetzten Montagesets (Zylinder plus Schlüssel plus Beschläge) richtet sich die Einreihung nach dem den wesentlichen Charakter bestimmenden Bestandteil. Einreihungszweifel sind durch eine vZTA zu klären. Einführer sollten zudem prüfen, ob zusammen verpackte Komponenten als Garnituren eingereiht werden können, da dies die Zollbemessungsgrundlage und anwendbaren Maßnahmen erheblich verändern kann.
Schlossteile - eigene KN-Einreihung
Der KN-Code 8301 60 umfasst Teile von Schlössern aus unedlen Metallen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Zollsätzen. Die Erzeugnisse müssen EN-Normen für Sicherheit und Haltbarkeit erfüllen, darunter EN 12209 für Türschlösser und EN 12320 für Vorhängeschlösser. Die korrekte TARIC-Einreihung ist wichtig, da Einzelteile und komplette Schlösser unterschiedliche Zollsätze haben.
Häufig gestellte Fragen
Werden Schließzylinder in Unterposition 8301 40 oder 8301 60 eingereiht?
Die Einreihung eines Schließzylinders hängt von seinem Vollständigkeitsgrad ab. Ein vollständiger Zylinder - einbaufertig und eine Verriegelungsfunktion erfüllend - kann nach AV 2a als Schloss in 8301 40 eingereiht werden (unvollständiges Erzeugnis mit dem wesentlichen Charakter des vollständigen Erzeugnisses). Ein Zylinder, der als Servicebauteil für den Einbau durch den Schloss-Hersteller geliefert wird, ohne Außengehäuse, wird in 8301 60 als Teil eingereiht. Es wird empfohlen, für das konkrete Erzeugnis eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen, da Zollbehörden den Vollständigkeitsgrad des Erzeugnisses unterschiedlich beurteilen können. Zylinder, die zusammen mit Schlüsseln und Montageschrauben verpackt sind, können als Garnituren und damit als vollständige Schlösser eingereiht werden.
Welche Einreihung gilt für in die EU importierte Schlüsselrohlinge?
Schlüsselrohlinge, also unprofilierte Schlüsselvorformlinge zum Nachmachen von Schlüsseln, werden als Schlossbestandteile in Unterposition 8301 60 eingereiht. Ihre Einfuhr unterliegt den üblichen Zollanforderungen; in vielen EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Polen, unterliegt der Handel mit Schlüsselrohlingen für Patentzylindersysteme (z. B. Mul-T-Lock, Abloy, EVVA) nationalen Beschränkungen. Der Handel mit Patentrohlingen erfordert in Deutschland in der Regel eine Vertriebsvereinbarung mit dem autorisierten Systemhersteller. Einführer müssen die örtlichen Vorschriften vor dem Inverkehrbringen prüfen und eine Beratung durch einen Zollagenten oder Rechtsanwalt einholen. Aktuelle MFN-Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von Schlossbestandteilen der Unterposition 8301 60 erforderlich?
Bei der Einfuhr von Schlossbestandteilen der Unterposition 8301 60 sind erforderlich: Handelsrechnung mit detaillierter technischer Beschreibung (Art des Bestandteils, Werkstoff, Eignung für bestimmten Schlosstyp), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Packliste und EORI-Nummer des Einführers. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungszeugnis (EUR.1, Ausführererklärung oder REX-Eintrag) erforderlich. Bei Bauteilen aus nickelhaltigen oder chromhaltigen Legierungen ist REACH-Konformitätsdokumentation mit Laborprüfergebnissen aus einem akkreditierten Labor erforderlich. Die technische Dokumentation muss auf Anforderung der Zollbehörde unverzüglich vorgelegt werden. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche EN-Normen gelten für Teile von Schlössern KN 8301 60?
Teile von Schlössern KN 8301 60 müssen die EN-Normen für Sicherheit erfüllen. Für Türschlösser gilt EN 12209, für Vorhängeschlösser EN 12320. Die Zertifizierung erleichtert die Zollabfertigung.
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