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VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLENVorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen

Vorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen, clasps und frames mit clasps, incorporating locks

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
11 Dok.
C064Y904E990Y906Y907N954+5
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

PLgold5-000831

U-lock bicycle lock with keys and mounting bracket

unedles MetallGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
DEgold858/24-1

U-lock for bicycles with keys

StahlGRI 1GRI 6GRI 5b
DEgold296/25-1

Steering wheel lock (claw type) with keys

legierter StahlGRI 1GRI 6
DEgold748/24-1

Trailer hitch lock with U-shaped shackle

AluminiumGRI 1GRI 5bGRI 6
CZgold00-04/01

Steel wheel lock for vehicle anti-theft protection

StahlGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst Unterposition 8301 50 des Zolltarifs?

Unterposition 8301 50 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Verschlüsse, Schnallen und Spangen aus unedlen Metallen, die ein eingebautes Schloss (Geheimsystem) enthalten. Es handelt sich um kompakte Verschlussvorrichtungen für Leder- und Textilwaren: Bügelverschlüsse für Damenhandtaschen, Aktentaschenverschlüsse, Kosmetikkoffer-Verschlüsse, Reisekofferverschlüsse, Gurtbeschläge und Brillenetui-Verschlüsse. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist das Vorhandensein eines eingebauten Schlossmechanismus, der diese Erzeugnisse von einfachen Schnappern, Haken und Schnallen der Position 8308 abgrenzt. Das Schloss kann mit einem kleinen Schlüssel, einem Kombinationsrad oder einer Schaltfolge betätigt werden. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV); AV 3b gilt, wenn ein Erzeugnis Merkmale mehrerer Positionen vereint - in diesem Fall überwiegt die Schlossfunktion mit Geheimsystem. Typische Erzeugnisse sind Bügelverschlüsse mit Kombinationsrad für Handtaschen, Mappen-Verschlüsse mit Schlüsselschloss sowie Zahlenkombinationsbeschläge für Diplomatenakten. Große Einfuhrmengen dieser Waren stammen aus Ostasien, was eine regelmäßige Marktüberwachung auf mögliche Schutzmaßnahmen nach sich zieht. Einführer sollten von Lieferanten eine eindeutige technische Beschreibung des Erzeugnisses einfordern, die das Vorhandensein des Schlossmechanismus belegt, da dies die Voraussetzung für die Einreihung in 8301 50 ist.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Unterposition 8301 50

Die Einfuhr von Verschlüssen mit Schlössern der Unterposition 8301 50 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System mit der zutreffenden Einreihung abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit detaillierter Produktbeschreibung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Packliste und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Metallerzeugnisse dieser Unterposition unterliegen im Allgemeinen nicht der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie, da es sich um risikoarme Gebrauchsgegenstände handelt; Einführer sollten jedoch die Vorschriften zum Schwermetallgehalt (Blei, Cadmium, Nickel) bei Erzeugnissen mit Hautkontakt prüfen - REACH-Verordnung, Anhang XVII. Erzeugnisse mit sechswertigem Chrom Cr(VI) sind in der EU verboten. Einführer müssen die MFN-Zollsätze im TARIC-System überprüfen und bei Waren aus China oder Vietnam geltende Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen für Waren aus unedlen Metallen prüfen. Bei Anwendung des APS-Systems ist ein Formblatt A oder eine REX-Erklärung des Ausführers erforderlich. Einführer sollten außerdem prüfen, ob die Erzeugnisse gewerbliche Schutzrechte verletzen, da EU-Zollbehörden auf Antrag des Rechtsinhabers nach Verordnung (EU) Nr. 608/2013 Waren anhalten können.

Einreihung von Verschlüssen in Unterposition 8301 50 - Abgrenzung zu benachbarten Positionen

Die Abgrenzung der Unterposition 8301 50 von benachbarten Kategorien hat erhebliche zoll- und regulatorische Bedeutung. Verschlüsse und Schnallen ohne Geheimsystem (ohne Schloss, z. B. magnetische, federbetätigte oder Schnappverschlüsse) werden in Position 8308 (Haken, Ösen, Öhrchen, Schnallen) eingereiht. Reisegepäckschlösser ohne Verschlusselemente für Lederwaren werden in 8301 10 eingereiht. Dekorative Beschläge für Handtaschen ohne schlüsselbetätigte Verschlussfunktion fallen unter Position 8302. Das Vorhandensein eines eingebauten Geheimsystems - selbst eines einfachen Drehradverschlusses - ist eine notwendige Voraussetzung für die Einreihung in 8301 50. Zusammengesetzte Zubehörteile mit textilen oder ledernen Elementen werden nach dem den wesentlichen Charakter bestimmenden Werkstoff eingereiht (AV 3b). Bei Zweifeln über die korrekte Einreihung sollte eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden. Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission enthält frühere Entscheidungen, die die Einreihung ähnlicher Erzeugnisse erleichtern können. Einführer sollten auch die EUIPO-Datenbank auf eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Handtaschenverschlüssen prüfen, da EU-Zollbehörden Waren auf Antrag des Rechtsinhabers nach Verordnung (EU) Nr. 608/2013 anhalten können.

Verschlüsse mit Schloss - Einreihung und TARIC

Der KN-Code 8301 50 umfasst Verschlüsse mit Schloss aus unedlen Metallen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Zollsätzen. Die Erzeugnisse müssen EN-Normen für Sicherheit und Haltbarkeit erfüllen, darunter EN 12209 für Türschlösser und EN 12320 für Vorhängeschlösser. Die korrekte TARIC-Einreihung ist wichtig, da Einzelteile und komplette Schlösser unterschiedliche Zollsätze haben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterposition 8301 50 und Position 8308?
Der entscheidende Unterschied ist das Vorhandensein eines eingebauten Geheimsystems. Unterposition 8301 50 umfasst ausschließlich Verschlüsse und Schnallen mit Schloss (Schlüssel oder Kombination), die vorwiegend für Lederwaren verwendet werden. Position 8308 umfasst Haken, Schnallen, Spangen und Druckknöpfe ohne Schloss, z. B. magnetische oder federbetätigte Typen. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu einem anderen MFN-Zollsatz und anderen Handelsmaßnahmen führen. Vor der Einfuhr sollte der Schließmechanismus des Erzeugnisses detailliert beschrieben und die Einreihung mit einem Zollagenten geprüft oder eine vZTA beantragt werden. Eine vZTA-Entscheidung ist EU-weit 3 Jahre verbindlich und bietet wirksamen Schutz vor Einreihungsstreitigkeiten bei der Zollabfertigung.
Unterliegen Verschlüsse für Handtaschen und Aktentaschen aus Asien Antidumpingzöllen?
Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für Waren aus unedlen Metallen werden von der Europäischen Kommission regelmäßig aktualisiert. Einführer von Verschlüssen mit Schlössern der Unterposition 8301 50, insbesondere aus China oder Vietnam, sollten vor jeder Einfuhrtransaktion die geltenden Antidumpingverordnungen im TARIC-System überprüfen. Geltende Maßnahmen können die Einfuhrkosten erheblich erhöhen. Die korrekte Angabe des CN-Codes und des Ursprungslandes in der Zollanmeldung ist Pflicht und führt zur automatischen Berechnung etwaiger Zusatzzölle durch das TARIC-System. Einführer sollten außerdem prüfen, ob Erzeugnisse gewerbliche Schutzrechte verletzen, da EU-Zollbehörden nach Verordnung (EU) Nr. 608/2013 Waren auf Antrag des Rechtsinhabers an der Grenze anhalten können.
Welche Anforderungen gelten für den Schwermetallgehalt in Verschlüssen der Unterposition 8301 50?
Metallverschlüsse mit längerem Hautkontakt müssen die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) einhalten, insbesondere die Beschränkungen für Nickel (Anhang XVII, Eintrag 27), Blei und sechswertiges Chrom Cr(VI), das in der EU verboten ist. Einführer sollten von Lieferanten technische Dokumentation und Laborprüfergebnisse (RFA oder ICP) fordern, die die REACH-Konformität belegen, insbesondere für Erzeugnisse aus Zinkdruckguss, Messinglegierungen und verchromten Oberflächen. Prüfungen sind in einem akkreditierten Labor durchzuführen. Verstöße gegen REACH-Grenzwerte können zur Marktrücknahme, Verwaltungssanktionen und zivilrechtlicher Haftung des Einführers gegenüber betroffenen Verbrauchern führen.
Welche EN-Normen gelten für Verschlüsse mit Schloss KN 8301 50?
Verschlüsse mit Schloss KN 8301 50 müssen die EN-Normen für Sicherheit erfüllen. Für Türschlösser gilt EN 12209, für Vorhängeschlösser EN 12320. Die Zertifizierung erleichtert die Zollabfertigung.