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VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLENVorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen

Vorhaengeschloesser, Schloesser und Riegel (zum Schliessen mit Schluessel, mit Zahlenkombination oder elektrisch betaetigt), aus unedlen Metallen; Verschluesse und Buegel mit Verschluss, mit eingebautem Schloss, aus unedlen Metallen; Schluessel fuer diese Waren, aus unedlen Metallen, andere locks

Was umfasst Unterposition 8301 40 des Zolltarifs?

Unterposition 8301 40 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Schlösser aus unedlen Metallen, die nicht unter die Unterpositionen 8301 10 bis 8301 30 fallen. Diese Unterposition erfasst in erster Linie Schlösser für den Wohn- und Gewerbebau: Einsteckschlösser (Kastenschlösser), Mehrpunktverriegelungen, Zylinderschlösser sowie Flügelschlösser für Innen- und Außentüren. Die hier einzureihenden Schlösser sind mechanische oder elektromechanische Vorrichtungen, die mit einem Schlüssel, einem PIN-Code, einer Zugangskarte oder einem elektronischen Signal geöffnet werden. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Anmerkung 1 zu Kapitel 83 schließt Waren aus Abschnitt XV (unedle Metalle) aus diesem Kapitel aus, sodass die Funktion und Vollständigkeit des Erzeugnisses das entscheidende Kriterium ist. Mehrpunktschlösser, die zunehmend in einbruchhemmenden Türen der Widerstandsklassen RC2 bis RC6 eingesetzt werden, bilden eine wachsende Produktkategorie innerhalb von 8301 40. Einführer sollten besonders auf die Abgrenzung zu Position 8302 (Baubeschläge) und Unterposition 8301 20 (Fahrzeugschlösser) achten. Elektronische Schlösser und Smart Locks werden in 8301 40 eingereiht, sofern ihre Hauptfunktion im mechanischen Verriegeln von Türen besteht.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Unterposition 8301 40

Die Einfuhr von Bauschlössern der Unterposition 8301 40 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), technische Produktspezifikation und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Schlösser für einbruchhemmende Türen unterliegen der Norm EN 12209 (mechanische Schlösser) und EN 1303 (Zylinder für Schlösser) und können Zertifikate von Benannten Stellen erfordern. Elektromechanische und elektronische Schlösser können der Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU unterliegen. Schlösser mit Funkmodulen (Bluetooth, Zigbee, Z-Wave) fallen in den Anwendungsbereich der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU. Erzeugnisse müssen die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU einhalten. Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, wenn das Schloss in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Produktnorm fällt. Einführer sollten Antidumpingmaßnahmen im TARIC-System für Stahl- und Gusseisenwaren aus bestimmten Drittländern prüfen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Prüfung etwaiger Zollkontingente und Zollaussetzungen für Erzeugnisse der Position 8301. Notausgangsschlösser nach EN 179 und Paniktürverschlüsse nach EN 1125 können gesonderten Konformitätsbewertungsanforderungen unterliegen.

Einreihung von Schlössern in Unterposition 8301 40 - wesentliche Kriterien

Die korrekte Einreihung von Schlössern in Unterposition 8301 40 erfordert die Analyse mehrerer Kriterien. Erstens muss das Schloss eine eigenständige Verriegelungsvorrichtung sein, die mit einem Schlüssel oder einem elektronischen Gerät betätigt wird - von Riegeln, Schnappern und Sperren unterscheidet es sich durch das Vorhandensein eines Geheimsystems (Schlüsselprofil, PIN-Code, Karte). Zweitens das Verwendungskriterium: Möbelschlösser werden in 8301 30, Fahrzeugschlösser in 8301 20 und Gepäckschlösser in 8301 10 eingereiht. Übrige Schlösser, einschließlich Bau- und Industrieschlösser, fallen in 8301 40. Schließzylinder (lose geliefert als vollständige Vorrichtungen) werden in 8301 40 und nicht als Teile in 8301 60 eingereiht. Motorschlösser und motorisch angetriebene Mehrpunktschlösser werden in 8301 40 eingereiht, sofern sie die Hauptfunktion des Verriegelns erfüllen. Bei Zweifeln wird empfohlen, eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen. vZTA-Entscheidungen sind EU-weit für 3 Jahre verbindlich. Die von der Europäischen Kommission geführte EBTI-Datenbank enthält frühere Einreihungsentscheidungen. Die Erläuterungen zum HS für Position 83.01 liefern Beispiele für die in den einzelnen Unterpositionen erfassten Erzeugnisse und erleichtern die Abgrenzung. Zollbehörden können Laborprüfungen zur Materialzusammensetzung anfordern, wenn Antidumpingmaßnahmen vom Metallgehalt abhängen.

Türschlösser - EN 12209 Sicherheitsklassen

Der KN-Code 8301 40 umfasst andere Türschlösser aus unedlen Metallen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Zollsätzen. Die Erzeugnisse müssen EN-Normen für Sicherheit und Haltbarkeit erfüllen, darunter EN 12209 für Türschlösser und EN 12320 für Vorhängeschlösser. Die korrekte TARIC-Einreihung ist wichtig, da Einzelteile und komplette Schlösser unterschiedliche Zollsätze haben.

Häufig gestellte Fragen

Worin unterscheidet sich Unterposition 8301 40 von 8301 20 und 8301 30?
Unterposition 8301 40 umfasst sonstige Schlösser, die nicht in engere Kategorien fallen. Unterposition 8301 20 gilt ausschließlich für Kraftfahrzeugschlösser, während 8301 30 Möbelschlösser abdeckt. In der Praxis umfasst 8301 40 vor allem Bauschlösser (Tür-, Fenster- und Torschlösser), Industrieschlösser und Schlösser für spezielle Anwendungen. Gepäckschlösser werden in 8301 10 eingereiht. Die Art der Verwendung ist das entscheidende Kriterium; eine fehlerhafte Einreihung kann zu einem anderen MFN-Zollsatz und anderen regulatorischen Anforderungen führen. Einführer sollten die Verwendung des Schlosses in der Handelsdokumentation eindeutig beschreiben, um Einreihungsstreitigkeiten bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Werden elektronische Schlösser und Smart Locks in Unterposition 8301 40 eingereiht?
Ja, elektromechanische und elektronische Schlösser, einschließlich solcher, die per Smartphone-App, RFID-Karte oder PIN-Code geöffnet werden, werden grundsätzlich in Unterposition 8301 40 eingereiht, sofern ihre Hauptfunktion im mechanischen Verriegeln einer Tür besteht. Diese Erzeugnisse können je nach eingebautem Funkmodul der LVD-, EMV- und RED-Richtlinie unterliegen. Die CE-Kennzeichnungspflicht richtet sich nach dem Anwendungsbereich der harmonisierten Produktnormen. Aktuelle Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Die EU-Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
Welche technischen Normen gelten für importierte Schlösser der Unterposition 8301 40?
Bauschlösser der Unterposition 8301 40 unterliegen der Norm EN 12209 (mechanische Schlösser für Türen von Gebäuden) und EN 1303 (Zylinder für Schlösser). Schlösser für einbruchhemmende Türen müssen die Widerstandsklassenanforderungen nach EN 1627 erfüllen. Für elektrisch angetriebene Schlösser gelten EMV- und LVD-Normen. Technische Spezifikationen des Herstellerlandes ersetzen keine europäische Zertifizierung. Zertifikate von Benannten Stellen aus Nicht-EU-Ländern sind in der NANDO-Datenbank auf gegenseitige Anerkennung zu prüfen. Fehlende oder ungültige Zertifikate können zu Marktüberwachungsmaßnahmen der zuständigen nationalen Behörde und zur Rücknahme der Ware führen.
Welche EN-Normen gelten für andere Türschlösser KN 8301 40?
andere Türschlösser KN 8301 40 müssen die EN-Normen für Sicherheit erfüllen. Für Türschlösser gilt EN 12209, für Vorhängeschlösser EN 12320. Die Zertifizierung erleichtert die Zollabfertigung.