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96082000
VERSCHIEDENE WARENKugelschreiber; Filzschreiber und andere Faserschreiber und -markierer; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstylographen; Dreh- oder Schiebebleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Halter; Teile (einschließlich Kappen und Klips) der vorstehend genannten Waren, ausgenommen Waren der Position 9609

Kugelschreiber; Filzschreiber und andere Faserschreiber und -markierer; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstylographen; Dreh- oder Schiebebleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Halter; Teile (einschließlich Kappen und Klips) der vorstehend genannten Waren, ausgenommen Waren der Position 9609, Filzschreiber und andere Faserschreiber und -markierer

EU-Regelzollsatz
3.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
8 Dok.
C400Y900N954U045U078U079+2
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty3.7%R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEsilver477/25-1

8 liquid chalk markers with porous tips

KunststoffGRI 1GRI 5aGRI 6
DEgold713/24-1

Whiteboard marker with magnet and felt wiper

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
DEgold296/24-1

White glass marker pen with porous tip

KunststoffGRI 1GRI 6GRI 5b
DEgold468/24-1

Textile markers with porous tip

KunststoffGRI 1GRI 6
FRgold24-02194

Adult coloring set with 12 felt-tip pens

flamastry (materiał piszący)GRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich — Unterposition 960820 Filzschreiber und Marker

Die KN-Unterposition 960820 umfasst Schreibgeräte mit Filzspitze oder einer Spitze aus anderen porösen Materialien — Filzschreiber, Permanentmarker, Textmarker (Leuchtstifte), Whiteboardmarker, Flipchartmarker und Fineliner mit Faser- oder Filzspitze. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die Beschaffenheit der Schreibspitze: Sie muss aus Filz oder einem anderen porösen Material bestehen — beispielsweise gesintertem Polymer, synthetischer Faser oder gepresstem Faserverbund — das Tinte aus einem internen Reservoir oder einem getränkten Kern durch Kapillarwirkung aufnimmt und abgibt. Dies unterscheidet die Unterposition 960820 von Kugelschreibern (960810), die eine zähflüssige Paste durch eine rotierende Kugel dosieren, und von Füllfederhaltern und Tintenschreibern (960830). Textmarker mit Filzspitze werden unabhängig von der Tintenfarbe oder der Form des Schafts in der Unterposition 960820 eingereiht. Sets aus mehreren Markern (z. B. ein 12-teiliges Farbset) werden grundsätzlich als Einheit unter die für die Marker maßgebliche Unterposition eingereiht. Kapitel 96 KN umfasst verschiedene Waren; Position 9608 fasst Schreibgeräte zusammen. Bei Zweifeln über die Beschaffenheit des Spitzenmaterials empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zuständigen Zollbehörde.

Regulatorische Anforderungen bei der Einfuhr von Filzschreibern und Markern in die EU

Die Einfuhr von Filzschreibern und Markern der Unterposition 960820 unterliegt mehreren EU-Regelwerken. Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), Verordnung (EU) 2023/988, gilt ab 13. Dezember 2024 und verpflichtet Importeure zur Durchführung einer Risikobewertung, zur Führung technischer Unterlagen sowie zur Benennung einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU. Die in Markern verwendeten Tinten müssen mit der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 konform sein: Stoffe, die in Anhang XVII eingeschränkt sind — darunter Azofarbstoffe, die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen, Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom VI) über den zulässigen Grenzwerten sowie Phthalate in PVC-Bauteilen — sind verboten. Für Kinder unter 14 Jahren bestimmte Marker können zusätzlich in den Anwendungsbereich der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen, wodurch eine CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung obligatorisch werden und die chemischen Anforderungen der Norm EN 71-9 erfüllt sein müssen. Tinten und Tintengemische, die Gefahrkriterien erfüllen, sind nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu klassifizieren und zu kennzeichnen. Importeure müssen eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code einreichen. Alle gültigen Zollsätze und handelspolitischen Maßnahmen sind in der EU-TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Zollsätze und Einreihungsfallen für Unterposition 960820

Die MFN-Zollsätze für die Unterposition 960820 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU (u. a. mit Südkorea, Japan, Vietnam, dem Vereinigten Königreich) sowie im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/GSP) für Entwicklungsländer verfügbar sein. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, REX-Erklärung des registrierten Exporteurs oder Erklärung auf der Rechnung). Ein erheblicher Anteil der in die EU eingeführten Marker und Filzschreiber stammt aus China; Importeure sollten in TARIC prüfen, ob für das jeweilige Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der KN, wobei AV 1 und AV 6 auf Unterpositionsebene entscheidend sind. Der 8-stellige KN-Code und der 10-stellige TARIC-Code bestimmen die endgültige Zollschuld, den anwendbaren Mehrwertsteuersatz und etwaige zusätzliche handelspolitische Maßnahmen. Alle aktuellen Zollsätze und Maßnahmen sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Filzschreiber Marker – Unterposition KN 9608 20

Die Unterposition KN 9608 20 umfasst Filzschreiber Marker. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Unterposition 960820 von Kugelschreibern in 960810?
Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal zwischen Unterposition 960820 und Kugelschreibern (960810) ist die Art der Schreibspitze. Filzschreiber und Marker der Unterposition 960820 geben Tinte durch eine poröse oder faserige Spitze — Filz, gesintertes Polymer oder gepresste Faser — per Kapillarwirkung ab. Kugelschreiber der Unterposition 960810 dosieren eine zähflüssige ölbasierte Paste durch eine rotierende Metallkugel. Textmarker, Whiteboardmarker und Fineliner mit Faserspitze fallen unter 960820. Bei unklarer Spitzenbeschaffenheit empfiehlt sich die Beantragung einer VZTA und die Konsultation der EBTI-Datenbank. Die aktuellen Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Welche REACH-Anforderungen gelten für Tinten in Filzschreibern und Markern?
Tinten in Filzschreibern und Markern der Unterposition 960820 müssen die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 einhalten. Eingeschränkt sind nach Anhang XVII unter anderem Azofarbstoffe, die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen, Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom VI) über den festgelegten Grenzwerten sowie SVHC-Stoffe auf der ECHA-Kandidatenliste über 0,1 % w/w, die der Mitteilungspflicht unterliegen. Phthalate in PVC-Bauteilen des Schaftes sind nach den einschlägigen Einträgen des Anhangs XVII ebenfalls beschränkt. Für Kinder unter 14 Jahren bestimmte Produkte müssen zusätzlich die chemischen Anforderungen der Norm EN 71-9 erfüllen. Importeure sollten vom Lieferanten REACH-Konformitätserklärungen und Laborprüfberichte anfordern. Die aktuellen Zollsätze sind in der EU-TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Benötigen Filzschreiber und Marker eine CE-Kennzeichnung oder GPSR-Konformität?
Filzschreiber und Marker der Unterposition 960820 unterliegen seit dem 13. Dezember 2024 der GPSR (EU) 2023/988. Importeure müssen eine Risikobewertung durchführen, technische Unterlagen führen und eine verantwortliche Person in der EU benennen. Eine CE-Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn das Produkt in den Anwendungsbereich der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fällt — d. h. wenn die Marker für Kinder unter 14 Jahren konzipiert und vermarktet werden. Standardmäßige Büroartikel für Erwachsene benötigen keine CE-Kennzeichnung, müssen aber die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllen. Die geltenden Zollsätze sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Filzschreiber Marker unter KN 9608 20 korrekt eingereiht?
Filzschreiber Marker werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9608 20 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.