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VERSCHIEDENE WARENKugelschreiber; Filzschreiber und andere Faserschreiber und -markierer; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstylographen; Dreh- oder Schiebebleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Halter; Teile (einschließlich Kappen und Klips) der vorstehend genannten Waren, ausgenommen Waren der Position 9609

Kugelschreiber; Filzschreiber und andere Faserschreiber und -markierer; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstylographen; Dreh- oder Schiebebleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Halter; Teile (einschließlich Kappen und Klips) der vorstehend genannten Waren, ausgenommen Waren der Position 9609, Kugelschreiber

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9608 10

Unterposition 9608 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Kugelschreiber. Bei diesen Schreibgeräten überträgt eine in der Spitze eingebettete, frei rotierende Metallkugel eine viskose, auf Öl- oder Alkoholbasis formulierte Tinte auf das Schreibuntergrund. Die Unterposition 9608 10 schließt sowohl Einweg-Kugelschreiber mit nicht austauschbaren Tintenpatronen als auch nachfüllbare Kugelschreiber mit auswechselbaren Minen ein. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Schreibgeräten mit Filz- oder Faserspitze (9608 20), von Füllfederhaltern (9608 30), von Tintenkugelschreibern (Rollerballs, 9608 40) und von sonstigen Schreibgeräten innerhalb von Position 9608. Bei Mehrfunktionsschreibgeräten, die mehrere Schreibsysteme vereinen, kann Allgemeine Vorschrift 3 anzuwenden sein. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN. Bei Zweifeln über die Tintenart empfiehlt sich eine vZTA.

Einfuhranforderungen für Unterposition 9608 10

Die Einfuhr von Kugelschreibern der Unterposition 9608 10 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) sowie eine Warenspezifikation. Kugelschreiber für Kinder können der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung, der Spielzeugrichtlinie sowie REACH-Anforderungen hinsichtlich chemischer Stoffe in Kunststoffteilen oder Tintenformulierungen unterliegen. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9608 10

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 9608 10 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar sein, darunter WPA (Japan), FHA EU-Südkorea, CETA (Kanada), EU-UK-TCA sowie das APS für Entwicklungsländer. Die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen setzt die Einhaltung der jeweiligen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises voraus. Da ein erheblicher Teil der Kugelschreiber aus China stammt, sollten Einführer in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle für dieses Ursprungsland gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Bei der Einfuhr fällt Mehrwertsteuer nach nationalem Steuersatz an. Alle aktuellen Zollsätze und Maßnahmen sind in TARIC zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Kugelschreiber – Unterposition KN 9608 10

Die Unterposition KN 9608 10 umfasst Kugelschreiber. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich ein Kugelschreiber (9608 10) von einem Tintenroller (9608 40)?
Kugelschreiber der Unterposition 9608 10 verwenden eine dickflüssige, öl- oder alkoholbasierte Paste, die durch eine rotierende Metallkugel aufgetragen wird. Tintenroller der Unterposition 9608 40 verwenden flüssige, wasserbasierte oder gelförmige Tinte, was zu einem anderen Schreibgefühl und Schriftbild führt. Maßgebendes Einreihungskriterium ist die Art und Viskosität der Tinte sowie der Auftragsmechanismus. Bei Gelkugelschreibern kann eine genaue Prüfung der Tintenzusammensetzung erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Kugelschreibern der Unterposition 9608 10 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Angabe, ob es sich um Einweg- oder nachfüllbare Kugelschreiber handelt, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie eine Warenspezifikation. Für Präferenzzollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich. Bei Produkten für Kinder können zusätzliche Produktsicherheitszertifikate und REACH-Erklärungen verlangt werden. Aktuelle Anforderungen stets in TARIC überprüfen.
Wie wird der Ursprung von Kugelschreibern der Unterposition 9608 10 für Zollzwecke bestimmt?
Ursprungsland von Kugelschreibern ist in der Regel das Land, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat, die dem Erzeugnis seinen prägenden Charakter verliehen hat. Die nichtpräferenziellen und präferenziellen Ursprungsregeln sind im Unionszollkodex und seinen delegierten Rechtsakten festgelegt und können je nach angewandtem Handelsabkommen abweichen. Einführer sollten vom Lieferanten einen gültigen Ursprungsnachweis anfordern und dessen Richtigkeit prüfen. Eine korrekte Ursprungsbestimmung ist entscheidend für die Anwendung des richtigen Zollsatzes und die Prüfung geltender Handelsschutzmaßnahmen.
Wie werden Kugelschreiber unter KN 9608 10 korrekt eingereiht?
Kugelschreiber werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9608 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.