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84623300
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONWerkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Hämmern oder Gesenkschmieden (ausgenommen Walzwerke) von Metall; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Spaltanlagen und Querteilanlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Flachdrücken, Scheren, Lochen, Ausklinken oder Knabbern (ausgenommen Ziehbänke) von Metall; Pressen zum Bearbeiten von Metall oder Metallkarbiden, vorstehend nicht genannt

Spaltanlagen, Querteilanlagen und andere Schermaschinen (ausgenommen Pressen) für Flacherzeugnisse, ausgenommen kombinierte Loch- und Schermaschinen, numerisch gesteuerte Schermaschinen

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
26 Dok.
Y920X844Y719Y745C052Y970+20
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R1832/21
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold518/24-1

Hand-operated metal bending machine

MetallGRI 1GRI 6
DEgold923/24-1

Manual sheet metal bending machine

żeliwo (gusseisen)GRI 1GRI 6
DEgold563/23-1

Frame sheet metal shear for metals and plastics

MetallGRI 1GRI 6
DEgold899/24-1

Hand lever shear for metal cutting

StahlGRI 1GRI 6
DEgold242/24-1

Manual bending machine for metal sheets and pipes

MetallGRI 1GRI 3cGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 846233

Die Unterposition 846233 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere numerisch gesteuerte (CNC) Maschinen zur Metallumformung, die nicht in den Unterpositionen 846231 und 846232 eingereiht werden. Diese Unterposition umfasst die verbleibenden CNC-Maschinen der Gruppe 846230, darunter CNC-Tiefziehmaschinen, CNC-Einziehmaschinen, CNC-Drückmaschinen und andere spezialisierte CNC-Blechumformmaschinen. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 KN und der Position 8462. Entscheidende Kriterien sind das Vorhandensein einer CNC-Steuerung und die Funktion der plastischen Metallumformung. Die Unterposition 846233 hat Auffangcharakter gegenüber den Unterpositionen 846231 (CNC-Scheren) und 846232 (CNC-Stanzmaschinen) innerhalb der Gruppe der CNC-Schneid- und Umformmaschinen. Maschinen ohne CNC-Steuerung mit analogen Funktionen werden in die Unterposition 846239 eingereiht. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN. Bei Zweifeln wird die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft empfohlen.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für CNC-Maschinen (846233)

Die Einfuhr von CNC-Maschinen der Unterposition 846233 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Maschine muss die CE-Kennzeichnung tragen, eine EU-Konformitätserklärung aufweisen und eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes enthalten. Metallumformmaschinen unterliegen den harmonisierten europäischen Normen der Reihe EN ISO 16092 zur Sicherheit von Pressen und Umformmaschinen. Einführer müssen eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code einreichen. Die Einfuhrdokumentation umfasst die Handelsrechnung, technische Spezifikationen mit Beschreibung der CNC-Steuerung und technologischen Funktion, Beförderungsdokumente und Ursprungsnachweise für Präferenzzollsätze. Maschinen mit elektronischen Bauteilen unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Meistbegünstigungszollsätze und etwaige Handelsmaßnahmen einschließlich Antidumpingzölle sind im TARIC-System vor jeder Einfuhr zu überprüfen.

Industrielle Anwendungen von CNC-Maschinen der Unterposition 846233

CNC-Maschinen der Unterposition 846233 werden in fortgeschrittenen Fertigungsprozessen der Automobil-, Luft- und Raumfahrt- sowie Hausgeräteindustrie eingesetzt. CNC-Tiefziehmaschinen produzieren Karosserieteile, Gerätegehäuse und Behälter. CNC-Drückmaschinen fertigen achsensymmetrische Bauteile aus Blech wie Kegel, Kuppeln und Leuchtenelemente. CNC-Einziehmaschinen formen Rohr- und Profilenden. Die CNC-Steuerung gewährleistet Präzision, Wiederholgenauigkeit und schnelles Umrüsten der Fertigungslinien. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Abgrenzung von Maschinen der Unterposition 846233 zu CNC-Pressen (Unterpositionen 846242, 846249) wichtig, die durch einseitigen Kolbendruck auf das Material wirken. Maschinen der Unterposition 846233 können das Material auf komplexere Weise formen, beispielsweise durch Drehen des Werkstücks. Die korrekte Einreihung erfordert eine detaillierte Analyse des Arbeitsprinzips. Die Herstellerdokumentation ist für die Bestimmung des Bearbeitungstyps und Steuerungssystems entscheidend.

Pressensicherheit und Schutzanforderungen für 8462 33

Andere CNC-Umformmaschinen der Unterposition 8462 33 unterliegen strengen Sicherheitsstandards wegen hoher Presskräfte und Quetschgefahren. Normen EN 692 (mechanische Pressen) und EN 693 (hydraulische Pressen) legen Anforderungen für Schutzeinrichtungen, Zweihandsteuerung, Lichtvorhänge und Zyklusüberwachung fest. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt CE und Risikobewertung. Pressen über 1000 kN können Dual-Use-Kontrollen unterliegen. Hydraulische Pressen erfordern die Prüfung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen umfasst die Unterposition 846233 des Zolltarifs?
Die Unterposition 846233 umfasst andere CNC-gesteuerte Maschinen zur Metallumformung, die nicht in den Unterpositionen 846231 und 846232 eingereiht werden. Dazu gehören CNC-Tiefziehmaschinen, CNC-Drückmaschinen, CNC-Einziehmaschinen und andere spezialisierte CNC-Blechumformmaschinen. Entscheidend ist das Vorhandensein der CNC-Steuerung und die plastische Metallumformung ohne spanende Bearbeitung.
Benötigen CNC-Maschinen der Unterposition 846233 eine CE-Kennzeichnung?
Ja, alle CNC-Maschinen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die CE-Kennzeichnung tragen. Der Hersteller oder Bevollmächtigte in der EU erstellt eine EU-Konformitätserklärung und stellt die Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes bereit. Die Maschine muss die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang III der Verordnung erfüllen.
Wie unterscheidet man Unterposition 846233 von Unterposition 846242 für CNC-Pressen?
Die Unterposition 846233 umfasst andere CNC-Maschinen zur Metallumformung wie Drück- oder Tiefziehmaschinen, die Metall durch verschiedene Arbeitsbewegungen formen. Die Unterposition 846242 umfasst hydraulische CNC-Pressen, die durch einseitigen hydraulischen Kolbendruck wirken. Entscheidend ist das Arbeitsprinzip: Eine Presse nutzt einen einfachen linearen Kolbenhub, während andere Maschinen das Material drehen oder auf komplexe Weise bewegen können.
Unterliegen hydraulische Pressen (8462 33) der Druckgeräterichtlinie?
Das Hydrauliksystem einer Presse der KN 8462 33 kann der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU unterliegen, wenn der Betriebsdruck 0,5 bar übersteigt. Die Presse als Ganzes unterliegt primär der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.