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84622400
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONWerkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Hämmern oder Gesenkschmieden (ausgenommen Walzwerke) von Metall; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Spaltanlagen und Querteilanlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Flachdrücken, Scheren, Lochen, Ausklinken oder Knabbern (ausgenommen Ziehbänke) von Metall; Pressen zum Bearbeiten von Metall oder Metallkarbiden, vorstehend nicht genannt

Werkzeugmaschinen zum Biegen, Abkanten, Richten oder Flachdrücken (einschließlich Abkantpressen) von Flacherzeugnissen, numerisch gesteuerte Schwenkbiegemaschinen

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
26 Dok.
Y920X844Y719Y745C052Y970+20
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R1832/21
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold518/24-1

Hand-operated metal bending machine

MetallGRI 1GRI 6
DEgold923/24-1

Manual sheet metal bending machine

żeliwo (gusseisen)GRI 1GRI 6
DEgold563/23-1

Frame sheet metal shear for metals and plastics

MetallGRI 1GRI 6
DEgold899/24-1

Hand lever shear for metal cutting

StahlGRI 1GRI 6
DEgold242/24-1

Manual bending machine for metal sheets and pipes

MetallGRI 1GRI 3cGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 846224

Die Unterposition 846224 der Kombinierten Nomenklatur umfasst numerisch gesteuerte (CNC) Stanzmaschinen für die Metallbearbeitung. CNC-Stanzmaschinen dienen zum Ausschneiden von Löchern und Formen in Metallblechen mittels Stempel und Matrize, wobei der gesamte Prozess programmierbar und computergesteuert ist. Diese Maschinen können Lochserien in verschiedenen Formen ohne manuellen Werkzeugwechsel herstellen. Zur Unterposition 846224 gehören CNC-Revolverstanzmaschinen, CNC-Stanzpressen mit automatischem Werkzeugwechsel sowie kombinierte CNC-Stanz- und Nibbelmaschinen. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 KN und der Position 8462, die Werkzeugmaschinen zum Umformen von Metallen umfasst. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal zu Unterposition 846229 ist das Vorhandensein der numerischen Steuerung. Maschinen ohne CNC-Steuerung werden in gesonderte Unterpositionen eingereiht. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN, insbesondere den Vorschriften 1 und 6. Bei Zweifeln wird die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für CNC-Stanzmaschinen (846224)

Die Einfuhr von CNC-Stanzmaschinen der Unterposition 846224 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt hat. Maschinen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, eine EU-Konformitätserklärung aufweisen und eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes enthalten. CNC-Stanzmaschinen unterliegen den harmonisierten europäischen Normen EN ISO 11161 für die Sicherheit integrierter Fertigungssysteme und EN ISO 16092 für die Sicherheit von Pressen und Umformmaschinen. Einführer müssen eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung einreichen. Die Einfuhrdokumentation umfasst die Handelsrechnung, technische Spezifikationen der Maschine, Beförderungsdokumente und Ursprungsnachweise für Präferenzzollsätze. Maschinen mit elektronischen Bauteilen unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.

Industrielle Anwendungen und Einreihung von CNC-Stanzmaschinen (846224)

CNC-Stanzmaschinen der Unterposition 846224 finden breite Anwendung in der Metallverarbeitung, Automobilindustrie, Elektronik und im Bauwesen. Sie werden zur Herstellung von Bauteilen aus Stahl-, Aluminium- und Kupferblechen eingesetzt, darunter Gehäusepaneele, Halterungen, Montageplatten, Lochbleche und Lüftungselemente. Die CNC-Steuerung ermöglicht schnelle Umrüstungen und Kleinserienproduktion bei hoher Maßwiederholgenauigkeit. Moderne CNC-Revolverstanzmaschinen erreichen Geschwindigkeiten von mehreren hundert Hüben pro Minute und gehören damit zu den produktivsten Blechbearbeitungsmaschinen. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Abgrenzung von CNC-Stanzmaschinen zu Laserschneidmaschinen (Position 8456) und zu Pressen (Unterpositionen 846242 bis 846269) wichtig. Eine Stanzmaschine arbeitet durch mechanisches Scherschneiden mit einem Stempel, während ein Laser thermische Energie nutzt. Die korrekte Einreihung erfordert eine Analyse der Maschinenkonstruktion, des Arbeitsprinzips und der technologischen Funktion anhand der Herstellerdokumentation.

Pressensicherheit und Schutzanforderungen für 8462 24

CNC-Stanzmaschinen der Unterposition 8462 24 unterliegen strengen Sicherheitsstandards wegen hoher Presskräfte und Quetschgefahren. Normen EN 692 (mechanische Pressen) und EN 693 (hydraulische Pressen) legen Anforderungen für Schutzeinrichtungen, Zweihandsteuerung, Lichtvorhänge und Zyklusüberwachung fest. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt CE und Risikobewertung. Pressen über 1000 kN können Dual-Use-Kontrollen unterliegen. Hydraulische Pressen erfordern die Prüfung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von CNC-Stanzmaschinen der Unterposition 846224 erforderlich?
Für die Einfuhr von CNC-Stanzmaschinen der Unterposition 846224 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Maschinenbeschreibung und Transaktionswert, technische Spezifikationen einschließlich CNC-Steuerungstyp und Bearbeitungsparameter, Beförderungsdokumente, CE-Konformitätserklärung des Herstellers und EORI-Nummer des Einführers. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis (EUR.1-Bescheinigung oder Erklärung auf der Rechnung) erforderlich. Die Betriebsanleitung muss in der Landessprache vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Unterposition 846224 und 846229 im Zolltarif?
Die Unterposition 846224 umfasst ausschließlich numerisch gesteuerte (CNC) Stanzmaschinen zum Ausschneiden von Löchern und Formen in Metallblechen mittels programmierbarer Computersteuerung. Die Unterposition 846229 umfasst andere Biege-, Abkant-, Richt- und Schermaschinen ohne numerische Steuerung. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist das Vorhandensein oder Fehlen der CNC-Steuerung. Die Einreihung sollte anhand der technischen Herstellerdokumentation überprüft werden.
Benötigen CNC-Stanzmaschinen der Unterposition 846224 eine CE-Kennzeichnung?
Ja, CNC-Stanzmaschinen, die in die Europäische Union eingeführt werden, müssen gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die CE-Kennzeichnung tragen. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU muss eine EU-Konformitätserklärung erstellen und eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes beifügen. Die Maschine muss die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang III der Verordnung erfüllen.
Unterliegen hydraulische Pressen (8462 24) der Druckgeräterichtlinie?
Das Hydrauliksystem einer Presse der KN 8462 24 kann der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU unterliegen, wenn der Betriebsdruck 0,5 bar übersteigt. Die Presse als Ganzes unterliegt primär der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.