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84622900
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONWerkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Hämmern oder Gesenkschmieden (ausgenommen Walzwerke) von Metall; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Spaltanlagen und Querteilanlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Flachdrücken, Scheren, Lochen, Ausklinken oder Knabbern (ausgenommen Ziehbänke) von Metall; Pressen zum Bearbeiten von Metall oder Metallkarbiden, vorstehend nicht genannt

Werkzeugmaschinen zum Biegen, Abkanten, Richten oder Flachdrücken (einschließlich Abkantpressen) von Flacherzeugnissen, andere

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
26 Dok.
Y920X844Y719Y745C052Y970+20
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R1998/22
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold518/24-1

Hand-operated metal bending machine

MetallGRI 1GRI 6
DEgold923/24-1

Manual sheet metal bending machine

żeliwo (gusseisen)GRI 1GRI 6
DEgold111/23-1

Manual metal bending machine

unedles MetallGRI 1GRI 6
DEgold910/24-1

Manual metal bending machine

StahlGRI 1GRI 6
DEgold929/24-1

Manual metal bending machine

żeliwo (gusseisen)GRI 1GRI 3bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 846229

Die Unterposition 846229 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere Biegemaschinen, Richtmaschinen, Schermaschinen und Stanzmaschinen für Metalle ohne numerische Steuerung (CNC). Zu dieser Unterposition gehören manuelle und hydraulische Blechbiegemaschinen, Tafelscheren ohne Computersteuerung, Stab- und Blechrichtmaschinen, konventionelle Stanzmaschinen und andere Maschinen zum Umformen von Metall durch Biegen, Richten und Schneiden. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal zu den Unterpositionen 846221 bis 846226 ist das Fehlen einer numerischen CNC-Steuerung. Diese Maschinen können eine manuelle, mechanische oder hydraulische Steuerung besitzen, aber keine computergestützte numerische Steuerung. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 KN und der Position 8462, die Werkzeugmaschinen zum Umformen von Metallen umfasst. Die Unterposition 846229 hat Auffangcharakter innerhalb der Gruppe der Biege-, Scher- und Stanzmaschinen ohne CNC. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Biege- und Schermaschinen (846229)

Die Einfuhr von Biege- und Schermaschinen der Unterposition 846229 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Maschinen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, eine EU-Konformitätserklärung aufweisen und eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes enthalten. Blechbiegemaschinen und Scheren unterliegen den harmonisierten europäischen Normen EN 12622 für die Sicherheit von Abkantpressen, EN 13985 für Blechbiegemaschinen und EN 13736 für die Sicherheit von Metallscheren. Einführer müssen eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung einreichen. Die Einfuhrdokumentation umfasst die Handelsrechnung, technische Maschinenspezifikationen, Beförderungsdokumente und Ursprungsnachweise für Präferenzzollsätze. Elektrisch angetriebene Maschinen unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Meistbegünstigungszollsätze und etwaige Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System vor jeder Einfuhr zu überprüfen.

Anwendungen und Einreihung von Biege- und Schermaschinen ohne CNC (846229)

Biege- und Schermaschinen der Unterposition 846229 werden häufig in Schlossereien, Metallwerkstätten, Bauunternehmen sowie kleinen und mittleren Fertigungsbetrieben eingesetzt. Biegemaschinen dienen zum Biegen von Blechen, Profilen und Metallrohren in die gewünschte Form ohne Materialabtrag. Tafelscheren schneiden Blechzuschnitte auf Maß. Richtmaschinen korrigieren die Form von Stäben, Blechen und Profilen nach dem Walzen oder Transport. Maschinen ohne CNC-Steuerung sind in der Regel kostengünstiger und einfacher zu bedienen als ihre numerisch gesteuerten Pendants, was sie in kleineren Betrieben beliebt macht. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Abgrenzung von Biege- und Schermaschinen der Unterposition 846229 zu Handwerkzeugen der Position 8205 und zu Pressen der Unterpositionen 846242 bis 846269 wichtig. Maschinen der Unterposition 846229 sind stationäre Maschinen mit mechanischem oder hydraulischem Antrieb. Die korrekte Einreihung erfordert eine Analyse der Maschinenkonstruktion und technologischen Funktion.

Pressensicherheit und Schutzanforderungen für 8462 29

Biege- und Schermaschinen der Unterposition 8462 29 unterliegen strengen Sicherheitsstandards wegen hoher Presskräfte und Quetschgefahren. Normen EN 692 (mechanische Pressen) und EN 693 (hydraulische Pressen) legen Anforderungen für Schutzeinrichtungen, Zweihandsteuerung, Lichtvorhänge und Zyklusüberwachung fest. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt CE und Risikobewertung. Pressen über 1000 kN können Dual-Use-Kontrollen unterliegen. Hydraulische Pressen erfordern die Prüfung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterposition 846229 und den Unterpositionen 846221 bis 846226?
Die Unterposition 846229 umfasst Biege-, Richt-, Scher- und Stanzmaschinen für Metalle ohne numerische CNC-Steuerung. Die Unterpositionen 846221 bis 846226 umfassen analoge Maschinen mit computergestützter numerischer Steuerung. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist das Vorhandensein oder Fehlen einer CNC-Steuerung. Maschinen der Unterposition 846229 können manuelle, mechanische oder hydraulische Steuerung besitzen, aber keinen programmierbaren numerischen Steuerungscomputer.
Welche Sicherheitsnormen gelten für Biege- und Schermaschinen der Unterposition 846229?
In die EU eingeführte Biege- und Schermaschinen müssen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen und die CE-Kennzeichnung tragen. Anwendbare harmonisierte Normen umfassen EN 12622 für Abkantpressen, EN 13736 für Metallscheren und EN 13985 für Blechbiegemaschinen. Die Maschinen müssen mit Schutzvorrichtungen für Gefahrenbereiche und Not-Aus-Schaltern zum Schutz der Bediener ausgestattet sein.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von Tafelscheren der Unterposition 846229 erforderlich?
Für die Einfuhr von Tafelscheren sind erforderlich: Handelsrechnung mit Maschinenbeschreibung und Transaktionswert, technische Spezifikation mit Schneidparametern und Antriebstyp, Beförderungsdokumente, CE-Konformitätserklärung des Herstellers und EORI-Nummer des Einführers. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Die Betriebsanleitung muss gemäß Verordnung (EU) 2023/1230 in der Landessprache vorliegen.
Unterliegen hydraulische Pressen (8462 29) der Druckgeräterichtlinie?
Das Hydrauliksystem einer Presse der KN 8462 29 kann der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU unterliegen, wenn der Betriebsdruck 0,5 bar übersteigt. Die Presse als Ganzes unterliegt primär der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.