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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, andere

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
35 Dok.
X060X061X062X063X064X065+29
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6
DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 90

Die Unterposition 8445 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere Maschinen zur Herstellung von Textilgarn, die nicht in den Unterpositionen 8445 11 bis 8445 40 aufgeführt sind. Dazu gehören Stapelfaserschneidmaschinen, Garntexturiermaschinen, Wollkarbonisiermaschinen, Faserbleich- und -färbemaschinen sowie andere Spezialausrüstung. Die Unterposition 8445 90 ist residual. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 und den Allgemeinen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften 1, 3 und 6. Bei Einreihungszweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.

Einfuhranforderungen für andere Textilmaschinen (8445 90)

Die Einfuhr erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen. Die Maschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Texturiermaschinen mit hohen Temperaturen und Drücken können zusätzlichen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Maschinen mit chemischen Substanzen unterliegen REACH. Die Dokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere und technische Spezifikation. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Anwendungen und Handel mit anderen Textilmaschinen (8445 90)

Maschinen der Unterposition 8445 90 umfassen Spezialausrüstung für verschiedene Textilsegmente. Texturiermaschinen verleihen synthetischem Garn Elastizität und Volumen. Stapelfaserschneidmaschinen schneiden Endlosfilament in Abschnitte. Karbonisiermaschinen entfernen pflanzliche Verunreinigungen aus Wolle mittels Säuren. Der Markt ist hochspezialisiert. Wichtige Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, Japan, Italien, China und Indien. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionen. Mehrwertsteuer wird erhoben.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 90

Andere Textilmaschinen der Unterposition 8445 90 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen umfasst die Unterposition 8445 90?
Die Unterposition 8445 90 umfasst andere Textilmaschinen, die nicht in 8445 11-40 aufgeführt sind. Dazu gehören Garntexturiermaschinen, Stapelfaserschneidmaschinen, Wollkarbonisiermaschinen und andere Spezialausrüstung. Es handelt sich um eine Restunterposition für alle übrigen Garnproduktionsmaschinen.
Welche CE-Anforderungen gelten für Maschinen der Unterposition 8445 90?
Maschinen müssen gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine CE-Kennzeichnung tragen. Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung sind erforderlich. Maschinen mit hohen Temperaturen oder Chemikalien unterliegen zusätzlichen Sicherheits- und REACH-Anforderungen. Sie unterliegen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Ohne CE kein Inverkehrbringen.
Wie werden Garntexturiermaschinen eingereiht?
Garntexturiermaschinen für synthetisches Garn werden unter der Unterposition 8445 90 eingereiht. Das Texturieren verleiht synthetischem Garn Elastizität und Volumen. Diese Maschinen verarbeiten Endlosfilament, nicht Stapelfasern, und fallen daher nicht unter die Spinnunterpositionen 8445 11-13. Im Zweifelsfall eine vZTA beantragen.
Benötigen gebrauchte andere Textilmaschinen (8445 90) eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte andere Textilmaschinen der Unterposition 8445 90 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.